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Sehr geehrte Damen und Herren,

wohin entwickelt sich das Berufsbild des (Bau-)Ingenieurs? Darum geht es in unserer Veranstaltung "Was leisten Ingenieure für die Gesellschaft?" am 15. November in der Akademie für Politische Bildung in Tutzing.

Das Bayerische Bauforum, eine gemeinsame Initiative aus öffentlicher Verwaltung, Kammern und Verbänden, hat die neue Publikation "PERSPEKTIVEN – Gemeinsam. Planen und Bauen. Für Bayern.“ vorgestellt. 

Und noch ein wichtiger Hinweis: Ab dem 18. Oktober wird die E-Vergabe zur Pflicht.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Newsletter und freuen uns, Sie bei unseren kostenfreien Veranstaltungen und natürlich bei unseren Fortbildungen zu begrüßen.

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Was leisten Ingenieure für die Gesellschaft? - 15.11.2018

Der Beruf des Bauingenieurs wandelt sich - vom Dipl.-Ing. zum Bachelor und Master, zum Umwelt- oder Wirtschaftsingenieur. Gleichzeitig wird diskutiert, ob wir Fachingenieure für zentrale Tätigkeitsfelder brauchen. Und wie sieht es mit der öffentlichen Wahrnehmung und dem Image unseres Berufes aus? Um diese Fragen geht es bei unserer Veranstaltung.
Eintritt frei!
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Perspektiven

Bei einer Pressekonferenz am 5. Oktober hat das Bayerische Bauforum, eine gemeinsame Initiative aus öffentlicher Verwaltung, Kammern und Verbänden, die neue Publikation "Perspektiven" vorgestellt. Das Positionspapier zeigt unter dem Leitgedanken des gemeinsamen Bauens auf, wie sich die Bauwirtschaft im Zusammenwirken mit der öffentlichen Hand den bevorstehenden Herausforderungen stellen kann.
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E-Vergabe wird ab 18. Oktober 2018 zur Pflicht - Foto: Geralt / Pixabay.com

Am 17. April 2014 sind die EU-Vergaberichtlinien in Kraft getreten und schrittweise in nationales Recht umgesetzt worden. Ein wesentlicher Punkt der neuen Richtlinien ist die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren. Am 17.10.2018 endet nun die letzte Übergangsfrist, d.h. ab dem 18.10.2018 finden die Regelungen zur ausschließlich elektronischen Kommunikation bei Vergabeverfahren für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend Anwendung.
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HOAI, BIM, Vergabe: Meinungsaustausch mit Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - Foto: AHO

Der AHO-Vorstandsvorsitzende Dr. Erich Rippert und der Geschäftsführer Ronny Herholz haben sich mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern für Bau und Heimat, Marco Wanderwitz, MdB zu einem Meinungsaustausch zu aktuellen baufachlichen Fragen getroffen.
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Initiative "Das bessere LEP für Bayern" stellt neuen Internetauftritt vor

Die Initiative „Das bessere LEP für Bayern“ hat jetzt ihren neuen Internetauftritt vorgestellt. Die beteiligten Fachorganisationen, darunter auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, fordern ein konsequentes Um- und Weiterdenken und bieten dazu ihr fachliches Wissen und Unterstützung an. Notwendig sei die Entwicklung eines neuen Raumkonzepts für Bayern.
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Instandsetzung der König-Ludwig-Brücke in Kempten

Die Bayerische Staatszeitung stellt auf einer Sonderseite in regelmäßig spannende Projekte von Mitgliedern der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau vor. Im neuesten Artikel berichtet Dipl.-Ing.(FH) Klement Anwander von der Konstruktionsgruppe Bauen über die Instandsetzung der König-Ludwig-Brücke in Kempten.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Webinare im Überblick

Kurze Einführung in die VOB/B Nachträge
23.10.2018     16:00 - 17:00 Uhr

Neueste Rechtsprechung zum Bauwesen
12.11.2018     15:00 - 17:00 Uhr

Bautechnische Nachweise und Bauordnungsrecht WER? WAS? WANN?
26.11.2018     16:00 - 17:00 Uhr

Industrieböden aus Beton - 30.11.2018 - München

Die Tagungsreihe des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins soll allen am Bau Beteiligten – dem Planer, dem Bauausführenden und auch dem Bauherrn – eine Hilfe sein, um Industrieböden so zu planen und herzustellen, dass der Bedarf des Bauherrn bzw. des Nutzers im Rahmen der technischen Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit erfüllt wird. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist Kooperationspartner der Reihe.
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Die Brandschutzbestimmungen der Bayerischen Bauordnung – BayBO
24.10.2018     09:00 - 16:30 Uhr     München 

Die Rolle des Tragwerksplaners im Baugenehmigungsverfahren - Praxisseminar Bauordnungsrecht
06.11.2018     13:00 - 17:00 Uhr     München

Bauwerksprüfung Hochbau
07. - 09.11.2018    mehrtägig    Feuchtwangen

Toleranzen im Hochbau
08.11.2018     19:00 - 16:30 Uhr     München

BIM-Kochkurs 2
09.11.2018     14:00 - 18.00 Uhr     München

Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (5-tägig)
12. - 16.11.2018     mehrtägig     Feuchtwangen

Aufbaulehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
12. - 13.11.2018     mehrtägig     Feuchtwangen

Baugrundbeschreibung und -klassifizierung
13.11.2018     13:00 - 18.00 Uhr     München

>> Weitere Fortbildungen


Info-Abend mit Vortrag zum Ingenieurvertrag - 13. November - Würzburg

Der Ingenieurvertrag ist die wichtigste Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Wie sollte ein solcher Vertrag aufgebaut sein? Was sollte er beinhalten? Was muss bei der Formulierung der einzelnen Passagen beachtet werden? Dazu erwartet Sie ein spannender Vortrag bei unserem Infoabend zur Kammermitgliedschaft. Der Eintritt ist frei, gleich anmelden! Die Teilnahme ist kostenfrei!
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6. Forum Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen  - 15. November - Münchenhverständige - München - Foto: Harald Wanetschka / Pixelio.de

Im Rahmen des Forums, das in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem TÜV SÜD umgesetzt wird, werden aktuelle Fragen des Prüfsachverständigenwesens diskutiert, darunter die Neuerungen der BayBO und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. 
Die Teilnahme ist kostenfrei!
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Netzwerk junge Ingenieure - KickOff-Event
Eintritt frei!

18. Oktober - München

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bauwesen
Regionalforum Oberbayern - Eintritt frei!

23. Oktober - München

Baustellenbesichtigung Neubau GfK Headquarter
Regionatour Oberfranken - Eintritt frei!

25. Oktober - Nürnberg

Digitale Transformation der Bau- und Immobilienwirtschaft
Meetup von Digital Builders und BayIka-Bau - Eintritt frei!

25. Oktober - München

Digitalisierung in der Baubranche
Virtuelles Bauen - Eintritt frei!
25. Oktober - Technische Hochschule Deggendorf

Baustellenbesichtigung Asklepios Klinik
Regionaltour Oberpfalz - Eintritt frei!
05. November - Schwandorf

Standard-Schriftverkehr in Ingenieurbüros
Regionalforum Oberpfalz - Eintritt frei!
08. November - Regensburg

8. Bayerischer Brandschutzkongress
Ermäßigungen für Kammermitglieder
7. November - Germering


Bauordnungsrecht: Anforderungen an die Zugänglichkeit der Bebauung auf Grundstücken

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr informiert mit Rundschreiben vom 05.09.2018 über die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit der Bebauung zu Grundstücken für den Einsatz von Rettungskräften und die die Herstellung von Rettungswegen.
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  • Eine Planung ist mangelhaft, wenn sie zwar technisch funktionstauglich ist, aber zu einem nicht erforderlichen Aufwand führt. Ein Planervertrag ist deshalb regelmäßig dahin auszulegen, dass die Planung einen übermäßigen, nach den Umständen und insbesondere den Anforderungen der Technik unnötigen Aufwand vermeiden soll (OLG Braunschweig, Beschl. v. 16.03.2018, 8 U 58/17 – BauR 2018, 1312).

  • Im öffentlichen Nachbarrecht können mit Blick auf das besondere nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, das von den Nachbarn nach Treu und Glauben gesteigerte Rücksichten gegeneinander fordert, auch Ansprüche des Nachbarn auf bauordnungsrechtliches Eingreifen verwirkt werden, wenn der Beschwerte eine lange Zeit abgewartet hat und aufgrund der Umstände des Enzelfalls mit der Geltendmachung des Nachbarrechts schlechthin nicht mehr zu rechnen war (VGH Bayern, Beschl. v. 10.04.2018, 15 ZB 17.45 – IBR 2018, 472).

  • Gem. § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV ist eine Addition der Auftragswerte bei Planungsleistungen für Lose über gleichartige Leistungen vorzunehmen. Das Kriterium der „Gleichartigkeit“ der Planungsleistungen bezieht sich auf die wirtschaftliche und technische Funktion der Planungsleistungen. Die Integration der anderen Planungsleistungen alleine ist nicht schon an sich als funktionelle, wirtschaftliche und technische Einheit der einzelnen Planungsleistungen zu sehen. Vielmehr bedarf es darüber hinaus einer besonderen engen Verzahnung, die ggf. bei hochkomplexen oder hochtechnischen Anlagen vorliegen kann (VK Nordbayern, Beschl. v. 09.05.2018, RMF-SG21-3194-3-10 – IBR 2018, 462).


Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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