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Sehr geehrte Damen und Herren,

viele Büroinhaber gehen in den nächsten Jahren in den Ruhestand. Das eröffnet jungen Ingenieuren und Angestellten die Chance, sich mit einem eigenen Ingenieurbüro selbsständig zu machen oder im Rahmen der Unternehmensnachfolge ein Büro zu übernehmen.

Damit das klappt, unterstützen wir Sie mit unserem kostenfreien Webinar am 13. Mai und unserer Beratungsveranstaltung am 22. Mai. Außerdem bieten wir unseren Mitgliedern auch eine persönliche Beratung zur Existenzgründung und zur Unternehmensnachfolge.

Das Bauministerium informiert über die neue Indexzahl nach PrüfVBau zur Ermittlung der ab 1. Juni 2019 anzuwendenden anrechenbaren Bauwerte.

Ab wann sind Instandsetzungen verfahrenspflichtig? Wie sieht es bei Eingriffen in tragende Bauteile z.B. bei Parkhäusern und Tiefgaragen aus? Darüber informieren wir bei einer Info-Veranstaltung am 15. Juli 2019.

Außerdem finden Sie in unserem heutigen Newsletter aktuelle Informationen zur Ingenieurversorgung. Und damit Sie fit bleiben, sichern Sie sich am besten gleich einen kostenfreien Startplatz im Kammerteam beim B2RUN Firmenlauf am 16. Juli in München.

Viel Spaß beim Lesen und unseren Veranstaltungen und Fortbildungen!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Existenzgründung für Ingenieure: Kostenfreies Webinar am 15. Mai

Für eine erfolgreiche Existenzgründung im Ingenieurwesen gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Informieren Sie sich bei unserem kostenfreien Webinar am 13. Mai über die wichtigsten Voraussetzungen, Anmeldungen und Formalitäten. Sie möchten tiefer einsteigen? Dann besuchen Sie unsere Beratungsveranstaltung am 22. Mai 2019!
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PrüfVBau: Neue Indexzahl ab 1. Juni 2019

Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bei Änderungen der Indexzahl (§ 29 Abs. 1 PrüfVBau) mit Rundschreiben vom 06.05.2019 die betroffenen Stellen über die errechnete Indexzahl und die damit ermittelten, fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte. Die Indexzahl zur Ermittlung der ab 1. Juni 2019 anzuwendenden anrechenbaren Bauwerte nach § 29 Abs. 1 Satz 3 PrüfVBau beträgt 1,375.
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Verfahrenspflichtige Instandsetzungen - Info-Veranstaltung am 15. Juli

Ende Juli 2017 informierte die damalige OBB, dass Instandsetzungen von Bauwerken mit (vorübergehenden) Eingriffen in tragende Bauteile nicht als verfahrensfrei einzustufen sind. Das sorgte für Überraschungen, weil derartige Instandsetzungen wie Parkhäuser und Tiefgaragen seit vielen Jahren ohne Bauanträge durchgeführt wurden. Nach Gesprächen mit Vertretern des Bauministeriums erfolgte nun eine Abstimmung bei der LBK in München über die Erfordernisse an Baugenehmigungen für derartige verfahrenspflichtige Instandsetzungen. Informieren Sie sich über die Anforderungen bei unserer Info-Veranstaltung.
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Bayerische Ingenieurversorgung-Bau: Aktuelle Informationen

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung informiert über die Wahlen zum Verwaltungrat und das vorläufige Ergebnis des Kapitalanlagegeschäfts zum 31.12.2018 im Vergleich zum Vorjahr. Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates wurde Dr.-Ing. Werner Weigl gewählt, der auch 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist.
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Ein Standard mit Zukunft: Wirtschaftlichkeit energetischer Maßnahmen bei Sanierung und Neubau - 15.05.2019 - Nürnberg

Niedrigstenergiegebäude sind nach der europäischen Gebäuderichtlinie ab 2021 Standard, öffentliche Gebäude müssen ab 2019 diesen Standard erfüllen - aber ist das wirtschaftlich? Informieren Sie sich beim Regionalforum Mittelfranken mit Dipl.-Ing. Eva Anlauft, Leiterin Zentrale Aufgaben im Hochbauamt Nürnberg, über energetisch anspruchsvolle Objekt, die Wirtschaftlichkeit energetischer Maßnahmen bei Sanierung und Neubau und die notwendigen Rahmenbedingungen. Eintritt frei!
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Traineeprogramm für junge Ingenieure: Jetzt informieren!

Informieren Sie sich bei unseren Info-Webinaren am 28. Mai und 3. Juli oder beim Info-Abend am 4. Juni über das Traineeprogramm für junge Ingenieure der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Das berufsbegleitende Programm zur optimalen Förderung und Weiterentwicklung von Jungingenieuren und Nachwuchskräften startet wieder am 17. Oktober 2019. Bis Ende Juli gibt es 500 Euro Frühbucherrabatt - jetzt informieren!
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B2RUN Firmenlauf am 16. Juli 2019 in München

Unter dem Motto "Keep on runnING" ist die Bayerische Ingenieurekammer-Bau am 16. Juli 2019 wieder mit einem eigenen Läuferteam beim B2RUN am Start. Auf altbekannter Strecke geht es die gut 6 Kilometer um das Münchner Olympiastadion. Insgesamt haben wir 25 Startplätze für den Firmenlauf zu vergeben! Melden Sie sich gleich an!
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Ingenieurbüro 4.0: Aktuelle Seminare für den digitalen Wandel

Baubranche und Ingenieurwesen sind im Wandel. Digitalisierung, soziale Medien und eine neue Generation junger Ingenieure haben gerade für Ingenieurbüros tiefgreifende Konsequenzen. Machen Sie sich und Ihr Büro fit für den digitalen Wandel und besuchen Sie unsere neuen Seminare und Webinare.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Die neuen amtlichen Lage- und Höhenbezugssysteme - 21.05.2019 - Ottobrunn

Bayern hat mit dem Jahreswechsel 2018/19 die amtlichen Koordinatensysteme auf UTM (Universale-Transversale Mercatorprojektion) umgestellt. Welche Auswirkungen dies auf die Planungsprozesse hat, darüber infomiert der IGVB gemeinsam mit der Bayerischen Vermessungsverwaltung, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Architektenkammer am 21. Mai in München.
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Kranbahnträger nach DIN EN 1993 (EC 3) am 4. Juni 2019

Bei der Tragwerksplanung von Industriebauten stellt sich Ingenieuren regelmäßig die Aufgabe, Kranbahnträger zu entwerfen, zu berechnen und nach Eurocode nachzuweisen. Es gilt, mit komplexen Stabilitätsfällen, dynamischen Einwirkungen, hohen Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und Ermüdungsproblemen normgerecht umzugehen. Das Seminar vermittelt das für die genannten Aufgaben notwendige Wissen mit konkreten Anwendungsbeispielen.
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>> Mehr Fortbildungen


Wenn die Mobilität im Stau steckt: Tagung am 24./25. Mai

Mobilität braucht die Gesellschaft wie die Luft zum Atmen. Doch geeignete Mobilitätslösungen fallen nicht vom Himmel – trotz technischen Fortschritts und zunehmender Vernetzung. Doch wie genau können solche Lösungen aussehen? Genau darum geht es bei unserer gemeinsamen Tagung mit der Akademie für Politische Bildung in Tutzing, zu der wir auch den bayerischen Bau- und Verkehrsminister Dr. Hans Reichhart erwarten.
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Baustellenbesichtigung Schorgasttalbrücke - 24.05.2019 - Untersteinach - Eintritt frei!

Besuchen Sie die Schorgasttalbrücke in Untersteinach und machen Sie sich ein Bild vom aktuellen Stand der Baumaßnahmen. Seit Anfang 2018 ist der Bau der 426 Meter langen Schrägseilbrücke in vollem Gange. Im Rahmen unserer Regionaltour erhalten Sie Einblicke in den Entwurfsprozess und das Vergabeverfahren sowie den Aufbau des Stahltragwerks der im Grundriss gekrümmten Brücke. Eintritt frei!
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  • Haben beide Parteien die Formunwirksamkeit der mündlich getroffenen Pauschalhonorarvereinbarung verkannt, ist die Geltendmachung des restlichen Vergütungsanspruches auf Grundlage der Mindestsätze der HOAI unter Vertrauensschutzgesichtspunkten nicht treuwidrig (OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.11.2018, 13 U 258/17 – IBR 2019, 143).

  • Die Tätigkeit eines Qualitätskontrolleurs, der im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks mit der Vornahme mehrerer „Audits“ und einer darauf beruhenden Zertifizierung beauftragt wird, ist als werkvertragliche Tätigkeit einzustufen (OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.09.2017, 10 U 77/17).

  • Ein Gesamtschuldverhältnis entsteht zwischen einem Architekten und einem Bauunternehmer, wenn beide zum Entstehen eines Mangels am Bauwerk beigetragen haben. Auf welche Weise der Mangel beseitigt wird, ist für das Entstehen einer Gesamtschuld unerheblich. Ein planerisches Mitverschulden ist im Gesamtschuldnerausgleich (nur dann) zu berücksichtigen, wenn der Unternehmer das planerische Mitverschulden gegenüber dem Bauherrn nicht mit Erfolg eingewendet hat (OLG Stuttgart, Urteil v. 31.07.2018, 10 U 150/17).


Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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