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Sehr geehrte Damen und Herren,

bezahlbarer Wohnraum und Nachverdichtung sind Themen, die die Menschen bewegen. Welchen Beitrag modulare Bauweisen dazu leisten können, darum geht es im Beitrag von Kammervorstand Klaus-Jürgen Edelhäuser.

Zum HOAI-Urteil des EuGH hat sich Wirtschaftsminister Aiwanger zu Wort gemeldet und wir bieten für unsere Mitglieder ein kostenfreies Webinar am 23. Juli an.

Mit den BIM Weeks startet ab Mitte September eine neue Veranstaltungsreihe, an der sich auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau als Partner im BIM-Cluster Bayern beteiligen wird. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, mit dem BIM-Seminar am 19. Juli in unsere Seminarreihe einzusteigen!

Außerdem möchten wir Sie wieder zu einigen interessanten Veranstaltungen einladen:

Neben weiteren Veranstaltungen haben wir natürlich auch wieder interessante Fortbildungen für Sie - viel Spaß beim Weiterlesen!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Baustellenbesichtigung der Ortsumgehung Plattling/Isarbrücke -25.07.2019 - Eintritt frei

Besichtigen Sie bei unserer Regionaltour Niederbayern am 25. Juli die Ortsumgehung Plattling und die Isarbrücke - die größte Spannbogenbrücke Bayerns. Sie erhalten Einblicke in die gesamte Baumaßnahme der Verbindungsspange, deren Fertigstellung für Ende 2021 geplant ist. Ein Schwerpunkt liegt auf der Isarbrücke als Stahlbogenbauwerk. Unser Regionalbeauftragter Dipl.-Ing. Bernhard Schönmaier freut sich auf Ihren Besuch. Der Eintritt ist frei - es gibt nur noch wenige freie Plätze!
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Bezahlbarer Wohnraum und Nachverdichtung: Optimierung durch modulares Bauen

"Wir stehen als Ingenieure vor der gesellschaftspolitischen Aufgabe, unseren Beitrag zu leisten, wenn es um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum geht. Außerdem liegt es in unserer Verantwortung, nachhaltige Bauweisen weiterzuentwickeln und die Nachverdichtung in Ballungszentren mitzugestalten", sagt Kammervorstand Klaus-Jürgen Edelhäuser. Wie modulare Bauweisen dazu beitragen können, darum geht es in diesem Beitrag.
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Wirtschaftsminister Aiwanger zum HOAI-Urteil: "Jetzt deutsches Recht so anpassen, dass Qualitätsstandards erhalten bleiben"

„Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sichert ein hohes Qualitätsniveau und ist gleichzeitig wichtig, um die Existenz einer Vielzahl kleiner und mittlerer Dienstleister im Markt für Bauplanungsleistungen zu erhalten. Es muss jetzt genau überlegt werden, wie das deutsche Recht den europäischen Vorgaben und dem Urteil des EuGH angepasst werden kann, ohne dass die bewährten Qualitätsstandards beeinträchtigt werden“,so Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.
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BIM Weeks Bayern: Vier Wochen Digitalisierung und Erfahrungsaustausch

Die buildingSMART-Regionalgruppe Bayern und das Zentrum Digitalisierung Bayern organisieren gemeinsam ab Mitte September eine bayernweite Veranstaltungsreihe rund um die Digitalisierung im Bauwesen. Unterstützt wird das neue Format mit dem Namen BIM Weeks durch die Mitglieder des BIM-Clusters Bayern, in dem auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau vertreten ist.
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BIM-Seminarreihe: Jetzt noch mit dem Seminar am 19. Juli einsteigen!

In unserer bei buildingSMART/VDI akkreditierten Seminarreihe "BIM Kochkurse" werden anhand von praktischen Projektbeispielen der Planungsbeteiligten Architekt, Tragwerksplaner und TGA Planer Vorteile der Methode aufzeigt, aber auch Probleme oder Einführungshürden benannt. Steigen Sie jetzt noch mit dem Seminar am 19. Juli 2019 in die Seminarreihe ein!
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Neue DIN 276: Veränderte Kostenstrukturen für Außenanlagen und Freiflächen

Die im Dezember 2018 veröffentlichte Neufassung der DIN 276 als DIN 276:2018-12 "Kosten im Bauwesen" ersetzt sowohl DIN 276-1:2008-12 und DIN 276-4:2009-08 als auch DIN 277-3:2005-04 und fasst die bisher getrennten Normen DIN 276-1 für den Hochbau und DIN 276-4 für den Ingenieurbau zusammen. Der AHO hat die Änderungen und Ergänzungen für Außenanlagen und Freianlagen analysiert und Auswirkungen der Norm DIN 276 auf Leistungspflichten und Honorierungen in diesem Beitrag als PDF zusammengestellt.
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Baupreise für Wohngebäude im Mai 2019 um 4,7 % höher als im Vorjahr

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland steigen weiter stark: Im Mai 2019 lagen sie um 4,7 % höher als im Vorjahresmonat. Im Februar 2019 hatte der Preisanstieg im Jahresvergleich bei 4,8 % gelegen. Im Vergleich zum Februar 2019 erhöhten sich die Preise im Mai 2019 um 0,8 %. Außerdem verbuchten nahezu alle Wirtschaftszweige des Bauhauptgewerbes zweistellige Umsatzzuwächse im Vorjahresvergleich.
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Studenten der Hochschule München bauen Zentrum für Kultur und Ökologie in Mexiko

Die Bayerische Staatszeitung stellt in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau auf einer Sonderseite interessante Projekte und Arbeiten von Studierenden des Bauingenieurwesens vor. Im neuesten Artikel berichtet Florian Stuffer darüber, wie 21 Studierende der Hochschule München im Rahmen eines interdisziplinären Projekts ein Zentrum für Kultur und Ökologie in Santa Catarina Quiané in Mexiko planten und bauten.
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Chancen am Nil - Delegationsreise  nach Ägypten

Vom 27. bis 30. Oktober 2019 bietet das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine Delegationsreise unter Leitung von Staatssekretär Roland Weigert nach Kairo / Ägypten an. Die Delegationsreise eignet sich sowohl für Interessenten und Einsteiger, die einen Einblick in die Märkte bekommen wollen, als auch für Firmen, die bereits geschäftliche Beziehungen mit ägyptischen Partner haben und diese ausbauen möchten.
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Informationen des Verbandes Freier Berufe 03/2019

In der neuen Ausgabe der Informationen des Verbandes Freier Berufe Bayern fordert der VFB eine Europäische Charta der Freien Berufe und ruft alle 96 deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament auf, sich für eine Legaldefinition der Freien Berufe einzusetzen. Weitere Themen sind der Datenschutz bei Unternehmensübergaben und ein drohender Ärztemangel in Bayern.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Kostenfreies Webinar zum HOAI-Urteil am 23. Juli 2019

In dem für Kammermitglieder kostenfreien Webinar am 23. Juli von 10:30 bis 12:00 Uhr informieren Dr. Ing. Werner Weigl, 2. Vize-Präsident der Kammer, und Rechtsanwalt Markus Zenetti über die Konsequenzen des EuGH-Urteils für Ingenieurbüros. Die Referenten zeigen, was das Urteil für bereits vor der EuGH-Entscheidung abgeschlossene Verträge bedeutet und was bei zukünftigen Honorarvereinbarungen beachtet werden muss.
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Mit welchem Projekt machen wir wieviel Überschuss? In welchen Bereichen sind wir wirklich wirtschaftlich erfolgreich? - Welches Honorar brauchen wir für ein Projekt, um keinen Verlust zu machen? In unserem Webinar lernen Sie, wie Sachkosten, Gehaltskosten und Arbeitszeiten so aufzubereiten sind, dass Sie Stundensätze korrekt ermitteln und sinnvoll verwenden können.
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>> Mehr Fortbildungen


Regionalforum Oberfranken: Segmentbrücke Max Bögl - 12.09.2019 - Bayreuth

Besuchen Sie unser Regionalforum Oberfranken am 12. September mit einem spannenden Vortrag über die Segmentbrücke Max Bögl. Dipl.-Ing. Martin Hierl stellt in einem Vortrag die 38 Meter lange Brücke vor, die für ihre innovative Weiterentwicklung den Bayerischen Ingenieurpreis 2019 erhalten hat. Unser Regionalbeauftragter Dr.-Ing. Hans-Günter Schneider und Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser freuen sich auf Ihren Besuch. Eintritt frei!
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Tag der Energie - 26.09.2019 - Augsburg - Eintritt frei!

„Bezahlbarer Wohnraum!“ und „Klimapolitik“ sind derzeit in aller Munde. Im Rahmen zahlreicher Vorträge widmet sich der Tag der Energie 2019 diesen Themen. Ein Fokus liegt auf dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dessen Folgen für Neubau und Bestandssanierung. Auch Fragen zum Einfluss von Energieeffizienzmaßnahmen auf die Kosten am Bau sowie die damit zusammenhängenden Herausforderungen (Infrastruktur für E-Mobilität, Sicherung der Versorgung mit regenerativen Energien etc.) stehen auf dem Programm. Eintritt frei!
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  • Der Architekt ist gegenüber seinem Auftraggeber gehalten, stets dessen wirtschaftliche Belange zu beachten. Hierzu gehört insbesondere eine zutreffende Beratung über die voraussichtlich entstehenden Baukosten. Schon im Rahmen der Grundlagenermittlung trifft den Architekten die Pflicht, den wirtschaftlichen Rahmen des Bauherrn abzustecken. Auch im Rahmen der Vorplanung hat der Architekt den wirtschaftlichen Rahmen abzustecken und ihm bekannte Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen. Der Architekt muss nicht nur genau vereinbarte Baukostenobergrenzen einhalten, sondern stets die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung berücksichtigen. Eine Haftung des Architekten kann sich sowohl aufgrund schuldhaft unzutreffender Kostenschätzungen, die Grundlage einer Investitionsentscheidung des Bauherrn geworden sind, als auch infolge unterbliebener oder unrichtiger Information über eine Verteuerung des Bauwerks ergeben (OLG Hamm, Urteil v. 15.03.2018, 21 U 22/17 – IBR 2019, 330).

  • Der Begriff des „Hochbaus“ im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG ist spezifisch fernstraßenrechtlich auszulegen. Ein aus mehreren baulichen Anlagen bestehendes Bauvorhaben kann fernstraßenrechtlich je nachdem, welche bauliche Anlage im Blickpunkt steht, unterschiedlich bewertet werden, mag das Gesamtvorhaben nach dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht auch einheitlich zu beurteilen sein (OVG Münster, Urteil v. 03.09.2018, 11 A 2511/16 – BauR 2019, 643).

  • Im Rahmen der Ermittlung der Kosten des Vorschusses für eine Selbstvornahme zur Mängelbeseitigung kommt es bei der Position Sanierungsplanung nicht auf die exakt genaue, HOAI-konforme Richtigkeit der Honorarberechnung an. Der von einem Mangel betroffene Besteller kann vielmehr dasjenige ersetzt verlangen kann, was ihm von dritter Seite in Rechnung gestellt wurde, solange nicht Besteller und Dritter zum Nachteil des Unternehmers kollusiv zusammenarbeiten oder die Abrechnung offensichtlich zum Nachteil des Unternehmers überhöht ist (OLG München, Urteil v. 27.11.2018, 28 U 617/18 Bau – IBR 2019, 313).



Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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