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]Sehr geehrte Damen und Herren,

um die Folgen der Corona-Epidemie für Ingenieure, Planer und Architekten besser einschätzen zu können, führen die Ingenieur- und Architektenkammern der Länder unter ihren Mitgliedern eine Kurzbefragung zu den wirtschaftlichen Folgen von Corona durch. 

Bitte beteiligen Sie sich an dieser wichtigen Umfrage! Nur mit Ihrer Mithilfe erhalten wir fundierte Zahlen zu den Konsequenzen für die freiberuflich und selbstständig tätigen Ingenieure und Ingenieurbüros und können passgenaue Angebote an Beratung und Unterstützung für unsere Mitglieder bereitstellen. 

Alle aktuellen Informationen zu den Entwicklungen zum Coronavirus, den verschiedenen Hilfsangeboten und den rechtlichen Auswirkungen finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.bit.ly/bik-corona

Außerdem haben wir ein Coronavirus-Hilfeforum für unsere Mitglieder eingerichtet. Wenn Sie z.B. Kapazitäten frei haben und Kollegen unterstützen möchten oder selbst Unterstützung suchen, veröffentlichen wir hier Ihre Angebote oder Gesuche - natürlich kostenfrei!

Um Sie zu unterstützen, haben wir kurzfristig wieder neue Webinare in unser Programm aufgenommen:

Aber jetzt Schluß mit Corona. Man möchte sich ja auch mal mit etwas anderem beschäftigen!

Unser Vorstandsmitglied Klaus-Jürgen Edelhäuser zeigt am Beispiel historischer Bauwerke und Denkmäler, wie wichtig es ist, Ingenieurleistungen in den Blick der Öffentlichkeit zu rücken. Und last, but not least, haben wir Ihnen hier die 10 längsten Brücken Europas zusammengestellt. Viel Spaß damit!

Auch wenn unsere Geschäftsstelle aktuell für Besucher geschlossen ist, sind wir natürlich gerne für Sie da! Bitte kontaktieren Sie uns vorrangig per E-Mail. Wir wünschen Ihnen alles Gute in diesen schwierigen Zeiten. Bleiben Sie gesund!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Bundesweite Umfrage der Architekten- und Ingenieurkammern zu den Folgen der Corona-Epidemie

Um die Folgen der Corona-Epidemie für Ingenieure, Planer und Architekten besser einschätzen und ein auf die Bedürfnisse der Kammermitglieder zugeschnittenes Beratungs- und Unterstützungsangebot bereitstellen zu können, führen die Ingenieur- und Architektenkammern der Länder unter der Federführung von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer eine gemeinsame Kurzbefragung unter ihren Mitgliedern durch.
Bitte beteiligen Sie sich an dieser für unseren Berufsstand wichtigen Umfrage!
Mehr Infos             Direkt zur Umfrage


Bayern: Corona-Soforthilfe erhöht, Online-Antragsverfahren gestartet

Der Bayerische Ministerrat hat Verbesserungen bei der Corona-Soforthilfe beschlossen. Erhöht wurde die Unterstützung von Firmen von 5.000 EUR auf 9.000 Euro bei bis zu fünf Mitarbeitern, von 7.500 auf 15.000 Euro bei 6-10 Mitarbeitern, zwischen elf und 50 Beschäftigten von derzeit 15.000 auf maximal 30.000 Euro. Unternehmen bis 250 Mitarbeiter erhalten aus dem bayerischen Soforthilfe-Programm statt 30.000 nun bis zu 50.000 Euro.
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Bayerisches Wirtschaftsministerium: Richtlinien für Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige veröffentlicht

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat am 3. April 2020 Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Soloselbstständigen (Corona-Soforthilfen) veröffentlicht. Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31.03.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.
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Informationen zum Coronavirus - Wichtige Hinweise für Ingenieurbüros

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zum Coronavirus haben wir Ihnen hier alle wichtigen Informationen zur Unterstützung von Unternehmen und Freiberuflern sowie rechtliche Hinweise zum Umgang mit COVID-19 bereit gestellt. Diese Seite wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.
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Coronavirus - Hilfeforum für Ingenieurbüros

Haben Sie aktuell Kapazitäten frei und können Kollegen unterstützen oder suchen Sie selbst Unterstützung bei Aufträgen? Ist Ihr Büro nicht ausgelastet, weil Projekte durch das Coronavirus unterbrochen wurden? Fallen Mitarbeiter wegen Erkrankung oder Quarantäne aus? Gerne veröffentlichen wir Ihre Angebote oder Gesuche kostenfrei in unserem neuem Coronavirus-Hilfeforum.
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Die 10 längsten Brücken Europas

Wie überquert man am besten eine tiefe Schlucht oder einen reißenden Fluss, ohne sich in Gefahr zu begeben oder weite Umwege zu gehen? Schon in der Jungsteinzeit bauten die Menschen die ersten Brücken. Auch die Römer waren bekanntlich große Brückenbaumeister. Seit der Erfindung von Beton und Stahlseilen wurden spektakuläre Brücken mit Längen von mehreren Kilometern möglich. In unserem Ranking mit Foto-Galerie stellen wir Ihnen die 10 längsten Brücken Europas vor. Um Ihre Neugier zu wecken: Die Brücke auf Platz 1 ist über 12 km lang.
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Denkmalpflegepreis: Ingenieurleistungen in den Blick der Öffentlichkeit rücken

"Wenn wir uns mit unserer Heimat identifizieren, geschieht das in der Regel über die historischen Bauwerke oder Ensembles, die untrennbar mit diesem Ort verbunden sind", sagt Klaus-Jürgen Edelhäuser, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Gerade die Instandsetzung oder Modernisierung von Baudenkmälern ist untrennbar mit den Leistungen der Ingenieure verbunden.
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Bayerischer Denkmalpflegepreis: Bis 8. Mai 2020 Projekt einreichen!

Private und öffentliche Bauherren sowie am Bau beteiligte Ingenieure sind aufgerufen, sich mit ihren Projekten um den Bayerischen Denkmalpflegepreis 2020 zu bewerben. Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert und wird in den beiden Kategorien „Private Bauwerke“ und „Öffentliche Bauwerke“ in Gold, Silber und Bronze vergeben. Bewerbungen sind noch bis zum 8. Mai 2020 möglich.
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Rechtliche Auswirkungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge: Neue Webinare

Was passiert, wenn einzelne Mitarbeiter oder das ganze Büro unter Quarantäne gestellt werden? Was gilt, wenn ein Besuch der Baustelle wegen behördlicher Auflagen nicht möglich ist? Dr. Andreas Ebert, Justiziar der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, beschäftigt sich in diesem Beitrag mit den rechtlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Erfüllung von Werkverträgen.
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Bauministerin Schreyer: Bauarbeiten dürfen im Freistaat trotz Ausgangsbeschränkungen fortgeführt werden.

Auch während der in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen dürfen und sollen berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Das betrifft auch die Baubranche. Es gibt daher derzeit keinen Grund, laufende Baumaßnahmen einzustellen. Bauministerin Kerstin Schreyer betont, dass deren Fortführung ein Beitrag zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur in Bayern ist.
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Baumaßnahmen der Bayerischen Staatsbauverwaltung sollen möglichst weiter betrieben werden

Mit Rundschreiben vom 24. März 2020 teilt das Bayerische Bauministerium mit, dass die Inhalte und Empfehlungen des BMI-Erlasses vom 23. März 2020, dem sich auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur angeschlossen hat, für den gesamten Baubereich der Bayerischen Staatsbauverwaltung übernommen werden. Alle Baumaßnahmen der Staatsbauverwaltung sollen möglichst weiter betrieben werden bzw. erst eingestellt werden, wenn behördliche Maßnahmen dazu zwingen oder ein sinnvoller Weiterbetrieb nicht möglich ist.
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Corona-Pandemie: BMI-Erlass zu vergaberechtlichen Fragen

In Ergänzung zum Rundschreiben des BMI vom 23.03.2020 mit Regelungen zu Fragen des Bauvertragsrechts im Rahmen der COVID-19-Pandemie hat das BMI jetzt am 27.03.2020 auch Hinweise zu vergaberechtlichen Fragen herausgegeben. Darin wird u.a. auf Verhandlungsverfahren und freihändige Vergaben aufgrund besonderer Dringlichkeit, den Umgang mit Bauablaufstörungen, die Vorlage aktueller Bescheinigungen sowie Angebots- und Vertragsfristen eingegangen.
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Bauwirtschaft begrüßt Aufrechterhaltung der Baumaßnahmen

„Den ergangenen Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über die Fortführung der Baumaßnahmen im Hochbau, Straßenbau und Wasserbau begrüßen wir außerordentlich. Die Weiterführung und Neuausschreibung von Infrastrukturbaustellen ist eine wesentliche Stütze der Binnenwirtschaft, die es aufrechtzuerhalten gilt“, sagt Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.
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Konjunkturumfrage 2020 der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Um die Interessen unseres Berufstandes in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit wirksam zu vertreten, benötigen wir aktuelle Daten und Zahlen über die Leistungen unserer Mitglieder und die Entwicklungen in den Ingenieurbüros. Nur mit klaren Fakten können wir fachlich fundierte und erfolgreiche Gespräche mit Politikern führen. Dazu brauchen wir Ihre Mitwirkung! Bitte nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit und beteiligen sich noch bis zum 9. April an der Konjunkturumfrage.
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Neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)

Die Bayerische Staatsregierung hat eine neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) bekannt gegeben. Darin behandelt werden unter anderem die Vergabe staatlicher Aufträge, die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die Berücksichtigung bevorzugter Bieter. Die Verwaltungsvorschrift tritt am 26. März 2020 in Kraft.
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BMWi: Anwendung des Vergaberechts bei Beschaffungen mit Bezug zur Coronavirus-Pandemie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Rundschreiben vom 19. März 2020 aktuelle Informationen zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Darin kommt das BMWi zu dem Schluss, dass in der aktuellen Situation die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben gegeben sind.
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VBI-Umfrage: Planen und Bauen als Anker in der Krise

Eine Umfrage unter den VBI-Mitgliedsunternehmen bestätigt die solide Aufstellung der Planerunternehmen. Obwohl mittlerweile alle Ingenieur- und Architekturbüros bei einzelnen Aufträgen Störungen melden, nimmt erst ein Drittel der Unternehmen Kurzarbeitergeld, Steuerstundung oder Soforthilfen in Anspruch. Zwei Drittel der Planerbüros gehen davon aus, dass sie die Krise überstehen können, ohne Hilfen zu beantragen.
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BDB: Existenz der kleinen und mittleren Planungsbüros in der Corona-Krise schützen

Der BDB begrüßt die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft, denn die kleinen und mittleren Architektur- und Ingenieurbüros trifft die Krise besonders hart. Rund 80 Prozent der Büros hat eine Größe von 1 bis 4 Mitarbeitenden. Nötig sind jetzt die rasche und unbürokratische Bearbeitung von Kredit- und Soforthilfeanträgen, die schnelle Zahlung von Honorarrechnungen - gerade von der öffentlichen Hand - und mittelfristig ein Baukonjunkturprogramm, um die liegengebliebenen Aufgaben nachzuholen
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Zurückgehende Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber

Eine Blitzumfrage des Verbands Beratender Ingenieure VBI bestätigt die zurückgehende Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber. So melden 25 Prozent der Unternehmen, dass ihre Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen nicht fristgerecht beglichen werden, bei sieben Prozent wird gar nicht gezahlt. Die Begründungen reichen vom Homeoffice der Mitarbeiter bis zu staatlichen Hilfsprogrammen. Die Ingenieur- und Architekturbüros werden so fahrlässig in Schieflage gebracht.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Webinare: Home Office rechtlich sicher umsetzen sowie Quarantäne und Ausgangsbeschränkung

Zu den aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus bieten wir Ihnen kurzfristig zwei weitere Webinare an. Beim ersten Webinar am 8. April wird gezeigt, worauf es ankommt, um das Arbeiten im Homeoffice rechtlich sicher umzusetzen. Beim zweiten Webinar am 16. April geht es darum, welche Auswirkungen Quarantäne und Ausgangsbeschränkung auf Büro und Baustelle haben.
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Corona-Krise: Neue Webinare zu arbeitsrechtlichen Fragen sowie Kurzarbeit

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus bieten wir Ihnen kurzfristig weitere Webinare an: Das Webinar am 15. April behandelt die wichtigsten Fragen zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Corona Pandemie. Beim Webinar am 16. April geht es um das Thema Kurzarbeit und die Voraussetzungen und Möglichkeiten, um damit durch die Krise zu kommen.
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Neues Webinar: Aktueller Überblick zu Fördermitteln für Ingenieure - Für Kammermitglieder kostenfrei!

Unser neues Webinar am 17. April gibt Ihnen einen aktuellen Überblick zu den Fördermitteln für Ingenieure. Neben der Corona-Soforthilfe werden u.a. Möglichkeiten der Liquiditätssicherung sowie die Beantragung von Förderkrediten der KfW und LfA Bayern behandelt. Das Webinar ist für Kammermitglieder kostenfrei!
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  • Der Teilnehmer an einem Vergabeverfahren nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist mit einem auf einen Vergaberechtsverstoß gestützten Schadensersatzanspruch nicht ausgeschlossen, wenn er den Verstoß nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemacht hat (BGH, Urteil v. 17.09.2019, X ZR 124/18 – BauR 2020, 254).

  • Der Eigentümer eines Grundstücks hat nur einen Überbau durch Bauteile zu dulden, die wegen des Anbringens einer Wärmedämmung an der Grenzwand des Nachbarn auf sein Grundstück hinüberragen; demgegenüber muss er Veränderungen an seinem Gebäude, die infolge der Anbringung der Wärmedämmung notwendig werden, nicht dulden (BGH, Urteil v. 14.06.2019, V ZR 144/18 – NJW-Spezial 2020, 3).

  • Der Ausschluss eines Bieters wegen Schlechtleistung in einem früheren öffentlichen Auftrag eines anderen Auftraggebers gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB setzt voraus, dass der Auftraggeber, der das Angebot ausschließen will, darlegen kann, dass der andere öffentliche Auftraggeber den Bieter wegen dieser Schlechtleistung rechtmäßig gekündigt hat bzw. rechtmäßig vergleichbare Rechtsfolgen (wie Schadensersatz) herbeigeführt hat (VK Südbayern, Beschl. v. 08.04.2019, Z3-3-3194-1-46-12/18 – IBR 2019, 692).

  • Nimmt der Tragwerksplaner unzutreffend an, die selbst erstellte Statik sei wegen temperaturbedingter Spannungen nicht verwendbar, und waren deshalb ausgelöste zusätzliche Kosten nicht erforderlich, trifft den Architekten daran nur dann eine Mithaftung, wenn er über Spezialkenntnisse verfügt, die über die des Tragwerksplaners als Sonderfachmann hinausgehen (OLG Frankfurt, Urteil v. 02.09.2016, 11 U 109/11 – IBR 2019, 683).


Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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