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Sehr geehrte Damen und Herren,

abgesagte und zurückgestellte Aufträge sowie verzögerte Genehmigungsprozesse bereiten den Ingenieuren zunehmend Sorgen. "Covid-19 gefährdet Bauprojekte in Deutschland", sagt Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken mit Blick auf die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage der Bundesingenieur- und Bundesarchitektenkammer vom April 2020. "Der Baubranche stehen die schwierigsten Zeiten erst noch bevor. Wir machen uns große Sorgen, dass schon bald neue Aufträge ausbleiben", so Gebbeken weiter.

Mit einer neuen Handlungshilfe zum Umgang mit Covid-19 auf Baustellen in Bayern gibt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau konkrete Empfehlungen für technische, organisatoriche und personenbezogene Maßnahmen für einen optimalen Arbeitsschutz auf Baustellen.

Mit dem BMI-Vergabeerlass vom 20.04.2020 wird die für das BMI aktuell geltende Wertgrenze zur Durchführung einer Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb ab sofort von bisher 25.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht.

Um die rechtlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge geht es in unserem Webinar am 8. Mai. Das Webinar berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen bis Anfang Mai 2020 und stellt erste praktische Erfahrungen auf neue und laufende Planungs- und Bauvorhaben dar. Das Webinar ist für Kammermitglieder kostenfrei!

Beim Webinar "Mobiles Arbeiten und Home Office" am 11. Mai erfahren Sie, was für eine erfolgreiche virtuelle Zusammenarbeit im Home Office wichtig ist und worauf Sie bei der Tool-Auswahl achten sollten, um Teamarbeit und Online-Meetings erfolgreich durchführen.

Investitionen in die Weiterbildung - gerade Ihrer jungen Mitarbeiter/innen  - lohnt sich immer, nicht nur in Krisenzeiten. Informieren Sie sich bei unserem Info-Webinar am 7. Mai über das Traineeprogramm für junge Ingenieure der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Und zum Abschluss noch ein interner Hinweis: Zur Verstärkung des Teams unserer Geschäftsstelle in München suchen wir zum nächstmöglichen Termin einen Finanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit.

Auch wenn unsere Geschäftsstelle noch für Besucher geschlossen ist, sind wir natürlich weiterhin immer gerne für Sie da! Bitte kontaktieren Sie uns vorrangig per E-Mail. Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Update: Rechtliche Auswirkungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge - Webinar am 8. Mai 2020

In unserem Webinar am 8. Mai werden die aktuellen rechtlichen Entwicklungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge bis Anfang Mai 2020 berücksichtigt und erste praktische Erfahrungen auf neue und laufende Planungs- und Bauvorhaben dargestellt. Anhand konkreter Beispiele werden Handlungsvorschläge entwickelt und mit Formulierungsbeispielen für die Praxis untermauert. Das Webinar ist für Kammermitglieder kostenfrei!
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Covid-19 gefährdet Bauprojekte in Deutschland

Abgesagte und zurückgestellte Aufträge sowie verzögerte Genehmigungsprozesse als Folge der Corona-Krise bereiten den deutschen Ingenieuren und Architekten zunehmend Sorgen. Dies ergab eine aktuelle Umfrage des Marktforschungsinstituts Reiß und Hommerich im Auftrag von BIngK und BAK. „Der Baubranche stehen die schwierigsten Zeiten erst noch bevor“, sagt Prof. Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
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Neue Handlunghilfe: COVID-19 auf Baustellen in Bayern

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat eine neue Handlungshilfe zum Umgang mit der Gefährdung durch den Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen in Bayern veröffentlicht. Die vom Arbeitskreis Baustellenkoordination der Kammer entwickelte Handlungsempfehlung ergänzt das am 16. April 2020 veröffentlichte Positionspapier „3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen“ von Bayerischer Ingenieurekammer-Bau, Architektenkammer, Bauindustrie und Baugewerbe.
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Ergebnisse der bundesweiten Umfrage zu den Folgen der Corona-Epidemie von BIngK und BAK

Aktuell verzeichnet bereits eine Mehrheit der Ingenieurbüros (75%) negative Auswirkungen der Corona-Epidemie. Das ergab eine aktuelle Umfrage der Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer zu den Folgen der Corona-Epidemie. Ab dem 2. Halbjahr 2020 rechnen die mehr als 9.000 befragten Planerinnen und Planer jedoch mit einer weiteren deutlichen Verschlechterung der Lage und mit finanziellen Einbußen.
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Neues Webinar: Mobiles Arbeiten und Home-Office - Erfolgreiche Teamarbeit, Online-Meetings und Selbstorganisation

Zu den aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus bieten wir Ihnen kurzfristig ein weiteres Webinar zu den Themen Mobiles Arbeiten und Home Office an. Bei unserem Webinar am 11. Mai erfahren Sie, was für eine erfolgreiche virtuelle Zusammenarbeit im Home Office wichtig ist. Das Webinar zeigt, worauf Sie bei der Tool-Auswahl achten sollten, um mit Ihren Kollegen in Kontakt zu bleiben und wie Sie Teamarbeit und Online Meetings erfolgreich durchführen und sich selbst optimal organisieren.
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Traineeprogramm - Webinar - 07.05.2020Ausgangsbeschränkung

Informieren Sie sich bei unserem Info-Webinar über das Traineeprogramm für junge Ingenieure der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Das berufsbegleitende Programm zur optimalen Förderung und Weiterentwicklung von Jungingenieuren und Nachwuchskräften startet wieder am 15. Oktober 2020. Bei Anmeldung bis Ende Juli gibt es 500 Euro Frühbucherrabatt - jetzt informieren!
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Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten

Das Institut für Freie Berufe (IFB) erhebt auch in diesem Jahr wieder im Auftrag des AHO, der Bundesingenieur-kammer und des Verbandes Beratender Ingenieure VBI Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland. Ziel der Umfrage ist es, verlässliche Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros zu erheben, um so eine effiziente politische und wirtschaftliche Interessenvertretung der Ingenieure und Architekten zu gewährleisten.
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Rundschreiben und Erlass des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 20.04.2020

Für die Vergabe klassischer Liefer- und Dienstleistungen, deren geschätzter Auftragswert den EU-Schwellenwert (für oberste und obere Bundesbehörden i.d.R. 139.000 Euro) nicht erreicht, wird die für das BMI und dessen Geschäftsbereich aktuell geltende Wertgrenze zur Durchführung einer Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb von bisher 25.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht. Die Erhöhung gilt mit sofortiger Wirkung und ist befristet bis zum 15.10.2020.
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Baumaßnahmen auf den Autobahnen effektiver und effizienter durchzuführen

Um Baumaßnahmen auf den Autobahnen effektiver und effizienter durchzuführen, hat die Autobahn GmbH des Bundes zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 21. April 2020 einen Runden Tisch mit hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und Ingenieurkammern ins Leben gerufen. Die Bundesingenieurkammer ist ebenfalls in dem Gremium vertreten.
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Zentralverband Deutsches Baugewerbe: Bestehende Prozesse der Bauämter an derzeitige Lage anpassen

„Noch ist die Bauwirtschaft eine der Branchen, die die Konjunktur in der Corona-Krise besonders stützt. Auf vielen Baustellen kann derzeit weiterhin gearbeitet werden. Allerdings darf die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit in der öffentlichen Verwaltung die Bautätigkeit nicht behindern“, erklärte Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), in der Diskussion um schrittweise Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen.
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Bayerischer Denkmalpflegepreis: Bis 8. Mai 2020 Projekt einreichen!

Private und öffentliche Bauherren sowie am Bau beteiligte Ingenieure sind aufgerufen, sich mit ihren Projekten um den Bayerischen Denkmalpflegepreis 2020 zu bewerben. Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert und wird in den beiden Kategorien „Private Bauwerke“ und „Öffentliche Bauwerke“ in Gold, Silber und Bronze vergeben. Bewerbungen sind noch bis zum 8. Mai 2020 möglich.
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Deutscher Ingenieurbaupreis - Abgabefrist verlängert

Aufgrund der aktuellen Situation verbunden mit der Corona-Epidemie haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Bundesingenieurkammer entschieden, die Abgabefrist für den Deutschen Ingenieurbaupreis bis zum 28. Mai 2020 zu verlängern.
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Deutscher Brückenbaupreis: Preisverleihung auf 8. März 2021 verschoben

Die ursprünglich für den 9. März geplante Verleihung des Deutschen Brückenbaupreises 2020 wird auf den 8. März 2021 verschoben. Diese Verlegung der Preisverleihung ins kommende Jahr haben VBI und Bundesingenieurkammer entschieden, weil derzeit nicht absehbar ist, wann große Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern wieder ohne gesundheitliche Risiken für Gäste und Gesellschaft durchgeführt werden können.
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Bauindustrie: Nachfrage schwächt sich ab, Auftragsstornierungen nehmen zu

Nach den jüngst veröffentlichten Konjunkturindikatoren für die Bauwirtschaft geht der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie davon aus, dass die Branche im Gesamtjahr 2020 nur noch das nominale Umsatzniveau von 2019 erreichen wird. Die Aussichten für das Gesamtjahr trüben sich. Die Nachfrage schwächt sich ab und Auftragsstornierungen nehmen zu. Fast 60 % der befragten Mitglieder sind von Corona-bedingten Einschränkungen betroffen.
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Wir suchen Verstärkung: Finanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit

Zur Verstärkung des Teams unserer Geschäftsstelle in München suchen wir zum nächstmöglichen Termin einen Finanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit (Debitoren-, Kreditorenbuchhalter, Steuerfachangestellter o.ä). Als Buchhalter/in in der Finanzbuchhaltung wickeln Sie termingerecht den elektronischen Zahlungsverkehr ab und bearbeiten die Debitoren und Kreditoren.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Rechnungsprüfung: Abrechnung von Bauleistungen - Webinar - 12.05.2020

Das Online-Seminar widmet sich den Fragestellungen der rechtssicheren und praxisgerechten Abrechnung von Bauleistungen. Der Referent vermittelt praxisnah die Struktur der wichtigsten Abrechnungsvorgaben unter der VOB Teil B und nachgeordneter Vorschriften und erläutert die bei Abrechnungen regelmäßig parallel zu beachtenden Sichtweisen zur rechtsicheren praktischen Realisierung.
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Existenzgründung im Ingenieurwesen: Webinar-Reihe - ab 22.06.2020

Mit dem Schritt in die Selbständigkeit erwarten sich Existenzgründer mehr Unabhängigkeit in ihrer Arbeitsweise und in der Zeitgestaltung. Die Existenzgründung wird als Chance zur Verwirklichung eigener unternehmerischer Ideen gesehen und nicht zuletzt mit dem Ziel verfolgt, beruflich besonders erfolgreich zu sein. Unsere Ingenieurreferentin Irma Voswinkel informiert Sie in drei Webinaren über die wichtigsten Schritte in eine erfolgreiche Existenzgründung.
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  • Werden Aufmaßblätter nur vom Auftragnehmer vorgelegt, bedarf es zur Substantiierung seines Parteivortrag nicht der Darlegung von Rechenwegen (BGH, Beschl. v. 20.11.2019, VII ZR 213/18 – NZBau 2020, 157).

  • Ein Bauleiter ist grundsätzlich als Empfangsbevollmächtigter des Auftraggebers anzusehen. Eine Bedenkenanmeldung des Unternehmers ist aber dann an den Bauherrn selbst zu richten ist, wenn sich dessen Architekt bzw. Bauleiter, sei er auch rechtsgeschäftlich bevollmächtigt, den Bedenken verschließt (OLG Rostock, Urteil v. 30.01.2018, 4 U 147/14 – IBR 2020, 30).

  • In der Regel liegt in der vorbehaltlosen Bezahlung der vorgelegten Honorarschlussrechnung ein Abnahmeeinverständnis des Bestellers. Bei einer erst teilweise ausgeführten Leistung kommt eine Abnahme durch schlüssiges Verhalten indessen regelmäßig nicht in Betracht. Ist eine Teilabnahme nicht vereinbart, kann in der vorzeitigen Bezahlung keine konkludente Abnahme der insgesamt zu erbringenden Leistung durch den Auftraggeber gesehen werden. Wegen der schwerwiegenden Folgen einer Abnahme setzt eine Teilabnahme grundsätzlich eine vertragliche Vereinbarung voraus, in der der Wille des Bauherrn zur Vorwegabnahme klar zum Ausdruck kommt (OLG Stuttgart, Urteil v. 11.12.2018, 12 U 91/18 – IBR 2020, 136).

  • Die ausdrückliche Angabe einer Bodenkontamination in den Vergabeunterlagen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aus den gesamten Vertragsumständen klar ergibt, dass eine derartige Belastung vorliegt. Ein 58 Seiten umfassender geotechnischer Bericht kann nicht dadurch wirksam in die Vergabeunterlagen einbezogen werden, dass in der allgemeinen Baubeschreibung ein Hinweis auf ihn und darauf erfolgt, dass Bieter die Möglichkeit einer Einsichtnahme erhalten (OLG Naumburg, Urteil v. 27.06.2019, 2 U 11/18 – IBR 2020, 115).


Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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