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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Angriff auf die Ukraine und ihre Bürgerinnen und Bürger durch russische Truppen hat uns alle fassungslos gemacht. Die Gemeinschaft der Kammern und Verbände der planenden Berufe sprechen den Menschen in der Ukraine in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Solidarität aus. Selbstverständlich bietet auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau konkrete Hilfe und Unterstützung an.

Nach dem Auslaufen der epidemischen Lage hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Aufhebung der Corona-Erlasse für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen zum 20.03.2022 angekündigt.

Der Vorstand der Kammer beginnt wieder mit den parlamentarischen Frühstücken mit den Landtagsfraktionen. Dazu brauchen wir aktuelle Daten über die Entwicklungen in den Ingenieurbüros. Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit und beteiligen sich an unserer Konjunkturumfrage 2022.

Nutzen Sie auch die Gelegenheit, mit dem Kammervorstand der Kammer ins Gespräch zu kommen. In der neuen Veranstaltungsreihe "Im Dialog mit..." berichten der 1. Vize-Präsident Michael Kordon und Vorstandsmitglied Markus Hennecke am 30. März 2022 zum aktuellen Kammergeschehen.

Am 5. Mai 2022 startet der neue BIM-Vertiefungslehrgang nach dem BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern, den wir in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer durchführen.

Wir freuen uns sehr, Sie bei unseren  Veranstaltungen und Fortbildungen begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie gesund!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Im Dialog mit 1. Vize-Präsident Michael Kordon und Vorstand Dr.-Ing. Markus Hennecke - 30.03.2022 - Online - Kostenfrei!

Sie haben Fragen an den Kammervorstand, die Ihnen unter den Nägeln brennen? Sie wollen mehr zur aktuellen Kammerarbeit erfahren? Einmal im Monat sprechen zwei Vorstandmitglieder mit Ihnen über aktuelle Themen aus Kammer und Bauwesen und beantworten Ihre Fragen. Am 30.03.2022 berichten der 1. Vize-Präsident Dipl.-Ing.Univ. Michael Kordon und Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Markus Hennecke zum aktuellen Kammergeschehen und stehen Rede und Antwort. Die Teilnahme ist kostenfrei!
Mehr Infos         Direkt zur Anmeldung

Bundesbauministerium: Aufhebung der Corona-Erlasse

Nach dem Auslaufen der epidemischen Lage hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Aufhebung der Corona-Erlasse für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen zum 20.03.2022 angekündigt. Betroffen sind die Erlasse zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 21.03.2021, zu den Corona-bedingten Mehrkosten für Hygienemaßnahmen vom 17.06.2021 und zu Regeln, die die Einhaltung von Vergabevorschriften unmöglich machen vom 23.03.2021.
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Ingenieure und Architekten verurteilen Krieg in der Ukraine

Die Gemeinschaft der Kammern und Verbände der planenden Berufe verurteilt den unmenschlichen Angriff auf die Ukraine und ihre Bürgerinnen und Bürger durch russische Truppen. 13 Ingenieur- und Architektenverbände sprechen den Menschen in der Ukraine jetzt in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Solidarität aus und bieten konkrete Hilfe und Unterstützung an.
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Ukraine-Krise: Materialknappheit in Bayern steigt

Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und der weltweiten Sanktionen gegen Russland drohen Lieferengpässe und deutliche Preissteigerungen bei vielen Baustoffen. Dabei treffen die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs zunehmend auch das bayerische Baugewerbe. Neben deutlichen Preissteigerungen kommt es bereits zu Lieferengpässen, so der Landesverband Bayerischer Bauinnungen. Besonders betroffen sind aktuell Stahl und Stahlerzeugnisse sowie Bitumen.
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Konjunkturumfrage 2022 der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau - Bitte beteiligen Sie sich!

Um die Interessen unseres Berufstandes in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit wirksam zu vertreten, benötigen wir aktuelle Daten und Zahlen über die Leistungen unserer Mitglieder und die Entwicklungen in den Ingenieurbüros. Nur mit klaren Fakten können wir fachlich fundierte und erfolgreiche Gespräche mit Politikern führen. Dazu brauchen wir Ihre Mitwirkung! Bitte nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit und beteiligen sich an der Konjunkturumfrage 2022.
Zur Online-Umfrage

BIM-Vertiefungslehrgang nach BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern - 05.05. bis 15.07.2022 - München und Online

Am 5. Mai 2022 startet der neue BIM-Vertiefungslehrgang nach dem BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern. Der in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer durchgeführte Lehrgang besteht aus den drei Modulen Informationserstellung, Informationskoordination und Informationsmanagement und vermittelt vertiefende Kenntnisse, um digitale Prozesse ganzheitlich zu managen und digitale Methoden einzusetzen.
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Wie schützen wir uns vor Naturkatastrophen?

Ob Hitze, Regen oder Wind, die nächste Naturkatastrophe wird kommen. Denn durch den Klimawandel treten Extremwetterereignisse immer häufiger auf. Kein Grund zur Panik! Wir müssen uns aber frühzeitig überlegen, wie wir uns vor Katastrophen schützen können und uns entsprechend vorbereiten. Bei der Tagung „Katastrophen vor der Haustür: Wie schützen wir uns vor dem Ernstfall?“ der Akademie für Politische Bildung und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau am 18./19.02.2022 haben Expert/innen für Katastrophenschutz und Bauen über Lösungsansätze diskutiert.
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Starke Skisprungschanzen aus Bayerns Schulen - Die Gewinner des Schülerwettbewerbs Junior.ING

„Bau die beste Skisprungschanze!“ Dieser Aufforderung kamen 99 Schülerteams aus ganz Bayern nach und reichten ihre selbst gebauten Modelle beim Wettbewerb „Junior.ING“ der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ein. Am 9. März 2022 wurden die besten Modelle der jungen Ingenieurtalente bei der großen Online-Preisverleihung ausgezeichnet. Die beiden Landessieger vertreten Bayern im Bundeswettbewerb in Berlin. Sehen Sie hier die Modelle der Preisträger und das Video der Verleihung.
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Straßenbau: Übergangsregelung in Bayern für RSA 21

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 15.02.2022 im Verkehrsblatt 2022 das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2021 veröffentlicht. Darin wurden den Ländern nach langer Überarbeitungszeit die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21) bekannt gegeben. Sie ersetzen die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen“ (RSA 95).
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CT-Analyse von Betonbalken

Beton ist aufgrund seiner Materialeigenschaften für die moderne Bauweise unverzichtbar. Doch neben vielen Vorteilen hat der Universalbaustoff auch Nachteile - vor allem erschwert seine Heterogenität die simulationsgestützte Dimensionierung von Bauteilen und Bauwerken. Durch Biegeversuche induzierte Risse geben Aufschluss über das Bauteilverhalten. Forschende am Fraunhofer ITWM entwickeln eine Analysesoftware für die Computertomographie, um feinste Strukturveränderungen in bewehrten Betonbauteilen sichtbar zu machen.
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Digitaler Bauantrag startet am Landratsamt Weilheim-Schongau

Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Bürokratie: Am Landratsamt Weilheim-Schongau können Bauanträge ab 1. März 2022 auch digital eingereicht werden. Das Landratsamt Weilheim-Schongau bietet damit den vom Bayerischen Bauministerium in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Digitalministerium entwickelten digitalen Bauantrag an, der vor einem Jahr an ausgewählten Landratsämtern in Bayern angelaufen ist.
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Effizienteres Bauen mit Infra-Bau 4.0

Große Bauvorhaben sind in der Regel mit einem enormen Koordinationsaufwand verbunden und der Austausch zwischen einzelnen Bauakteuren gestaltet sich in der Praxis oft vielschrittig und uneinheitlich. Ein Konsortialprojekt unter Leitung des Fraunhofer IESE arbeitet an einer digitalen Lösung. Die Plattform von Infra-Bau 4.0 vernetzt alle Beteiligten eines Infrastrukturbauprojekts, ermöglicht das digitale Abbilden von Ressourcen und Prozessen und erleichtert so die Planung und Umplanung am Bau.
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Umfrage: Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Bauingenieuren und Architekten

Moderne Gebäude unterliegen vielfältigen Anforderungen an Gestaltung, Ästhetik, Tragverhalten, Energieeffizienz u.v.m. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von fachspezifischen Planern ist somit Voraussetzung, um zeitgemäße Bauvorhaben zu planen und zu realisieren. Die Aus- und Weiterbildung der (angehenden) Planer erfolgt allerdings in weiten Teilen immer noch fachspezifisch ohne Berücksichtigung der benötigten Interdisziplinarität. Ziel der Befragung ist, ein besseres Verständnis über die Anwendung interdisziplinärer Zusammenarbeit von Ingenieuren und Architekten zu erlangen. Bitte beteiligen Sie sich bis zum 15. April 2022 an der Umfrage!
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Baukosten nach DIN 276 - 24.03.2022 -München und Online

Die vollständig überarbeitete DIN 276/2018 „Kosten im Bauwesen“ bringt zahlreiche Änderungen mit sich, deren Kenntnis in der täglichen Baupraxis unerlässlich ist. Im Seminar wird gezeigt, wie Kostenermittlungen nach der neuen Norm zu erstellen sind und wie eine Kostenüberwachung sowie -steuerung gelingen kann. Durch eine gemeinsame Darstellung der neuen Anforderungen aus technischer und rechtlicher Sicht durch einen Ingenieur und einen Juristen erhalten die Teilnehmer einen Überblick, was aktuell im Zusammenhang mit der DIN 276 zu beachten ist.
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Honorarsicherung: Praxistipps zur HOAI 2021 und Vertragsrecht aus honorartechnischer und rechtlicher Sicht - 30.03.2022 - München

Immer häufiger dreht sich der Streit zwischen den Bauherren und den Planern auch um die Auskömmlichkeit der eigenen Honorare. Immer öfter sehen sich Planer umfangreichen Honorarkürzungen des Bauherren ausgesetzt oder dieser will das ursprünglich vereinbarte Honorar „plötzlich“ nicht mehr bezahlen. Aber wie stelle ich (rechts-)sicher, dass ich mein zustehendes Honorar auch tatsächlich bekomme? Das Seminar widmet sich diesen problematischen Fragestellungen der Honoraransprüche der Ingenieure.
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Digitale Sprechstunde: Alles zur Mitgliedschaft in der Kammer - 16.03.2022 - Online - Kostenfrei

Bei unserer digitalen Sprechstunden am 16. März 2022 erfahren Sie von Ingenieurreferentin Irma Voswinkel alles Wissenswerte über die Mitgliedschaft in der Kammer - als Freiwilliges Mitglied oder als Beratende/r Ingenieur/in. Die Teilnahme ist kostenfrei!
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Wie schütze ich mein Heim vor Überschwemmung - 16.03.2022 - Iphofen - Eintritt frei!

Vollgelaufene Keller, beschädigte Häuser durch Starkregen: Viele Eigenheimbesitzer kennen diese Probleme. Die Folgen: Kostenintensive und nervenaufreibende Reparaturen und Umbaumaßnahmen. Was können Sie tun, um Ihr Haus vor Starkregenschäden zu schützen und wie können Sie Ihren Keller überschwemmungssicher machen? Diesen Fragen widmet sich unsere Vortragsreihe „Wie schütze ich mein Heim vor Überschwemmung“.  Der Eintritt ist frei.
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  • Den Begriff der Erweiterung kennt § 29 BauGB nicht; er ist einer der dort genannten Vorhabenskategorien zuzuordnen. Eine Erweiterung kann sich als Errichtung einer - weiteren - baulichen Anlage darstellen, wenn es sich um ein selbständiges, abtrennbares Vorhaben handelt. Fehlt es an der Abtrennbarkeit, dann handelt es sich um die Änderung einer baulichen Anlage (BVerwG, Beschl. v. 15.09.2021, 4 B 16/21 – IBR 2021, 651).

  • Der wichtige Grund zur außerordentlichen Kündigung kann in einer schweren schuldhaften Verletzung oder einer sonstigen Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses bestehen, die eine Fortsetzung des Vertrages für den Auftraggeber unzumutbar macht. Es reichen auch mehrere, im Einzelfall nicht schwerwiegende Verstöße gegen Vertragspflichten aus, die in ihrer Fülle bzw. Gesamtschau zu einer derart erheblichen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses geführt haben, dass dem Auftraggeber ein Festhalten am Architektenvertrag nicht mehr zumutbar ist (OLG Celle, Beschl. v. 14.05.2018, 14 U 57/17 – IBR 2021, 636).

  • Ein Ausgleichsanspruch des Bauunternehmers gegen den Planer scheidet nicht deshalb aus, weil der Unternehmer gegenüber dem Bauherrn auf die Rückforderung eines Teils des geleisteten Kostenvorschusses verzichtet hat. Der Anspruch unterliegt nicht den besonderen Voraussetzungen des Mängelhaftungsrechts, sondern der regelmäßigen dreijährigen Verjährung nach § 195 BGB (OLG Stuttgart, Urteil v. 04.08.2020, 12 U 128/19 – IBR 2021, 582).

  • Für den Vergütungsanspruch nach „freier“ Kündigung trifft den Unternehmer allein eine Erstdarlegungslast zu den ersparten Aufwendungen; behauptet der Besteller in Abweichung zum Zahlenwerk des Unternehmers, dieser habe tatsächlich höhere Beträge erspart, so trägt er hierfür die weitere Darlegungs- und die Beweislast (OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.08.2021, 22 U 267/20 – BauR 2022, 113).


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Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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