Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

16
17
18

Bundesingenieurkammer kritisiert neue Richtlinie zur Energieberatung

„Zu kurz gedacht"

30.11.2017 - Berlin

Bundesingenieurkammer kritisiert neue Richtlinie zur Energieberatung

Am 01.12.2017 tritt die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft. Trotz der Stellungnahmen und Gespräche der planenden Berufe mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wurde darin nun der Kreis der Energieberater erweitert.

Zugelassen sind jetzt alle Energieberater, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Nach der neuen Richtlinie müssen Energieberater nicht mehr unabhängig sein. Es reicht eine Selbsterklärung aus, in der sie sich verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Das heißt, die Energieberater selbst müssen nicht mehr „produktunabhängig“ und „frei von Lieferinteressen“ sein, sondern nur noch ihre Beratung.

Das ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer zu kurz gedacht und sichert keinesfalls eine objektive Einschätzung zum energetischen Sanierungsbedarf eines Gebäudes. Denn nur ein unabhängiger Berater kann alle Aspekte der Energieeffizienzmaßnahmen übergreifend beurteilen und entsprechend beraten.

Als Begründung für diese Änderungen gab das BMWi unter anderem an, dass die Zahl der energetischen Beratungen rückläufig sei. Die gesteckten Klimaschutzziele ließen sich jedoch nur mit einer höheren Zahl an Beratungen und entsprechenden Sanierungsmaßnahmen erreichen, so das BMWi. Die Bundesingenieurkammer ist jedoch der Auffassung, dass der rückläufigen Zahl der Energieberatungen nicht mit einer Aufweichung der Unabhängigkeit des Beraters begegnet werden sollte.

Hintergrund

Um öffentliche Fördermittel oder Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die energetische Modernisierung von Gebäuden und Wohnhäusern zu erhalten, muss vorab eine unabhängige Energieberatung erfolgen.

(Quelle: BIngK)

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welche BIM-Anwendungsfälle in der Praxis sind für Sie besonders interessant (Mehrfachnennungen möglich)?
Ableitung von Bewehrungsplänen im Hochbau, HOAI 5
Bemessung und Nachweisführung im Hochbau, HOAI 3, 4
Qualitäts- und Fortschrittskontrolle der Planung (Kollisionsprüfung der Fachmodelle), HOAI 5
Koordination der Fachgewerke und Kollaboration, HOAI 2, 3, 5
Visualisierung, HOAI 3, 4, 5
Bestandserfassung und -Modellierung, HOAI 1, 2

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

BayIKA-Portal / Mitgliederbereich

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München