Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung das Loblied auf die KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) und deren Bedeutung für unsere Wirtschaft und Gesellschaft singen. Die Realität ist jedoch eine andere: selten war diese Spezies von Unternehmen so in Gefahr wie heute. Warum eigentlich?" fragt Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl in der aktuellen Kolumne in der Staatszeitung.
Bei öffentlichen Vergaben von Bauleistungen sollen auf Initiative von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Qualität und Umweltaspekte der Baustoffe eine größere Rolle spielen. Ein niedriger Preis allein garantiere längst nicht, dass ein Angebot auch tatsächlich wirtschaftlich sei, erklärte der Minister Ende Mai 2024 in München. So sollten bei Baustoffen in der Gesamtbetrachtung zum Beispiel auch die Transportwege der Rohstoffe miteinbezogen werden.
Seit § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV gestrichen wurde, rätselt die Fachwelt, wie Planungsleistungen für öffentliche Bauvorhaben vergaberechtskonform auszuschreiben sind. Ein Gutachten des Vergaberechtlers Prof. Martin Burgi zeigt, wie unter den derzeitigen Regelungen rechtssicher europakonform vergeben werden kann. „Das Gutachten zeigt, dass die gemeinsame Vergabe von Planungs- und Bauleistungen als „Bauauftrag“ kombiniert mit der anschließenden losweisen Vergabe dieser Leistungen rechtlich zulässig und umsetzbar ist, sagt Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl in der aktuellen Kolumne in der Staatszeitung.
Nach der Anpassung der Vergabeverordnung an das EU-Recht herrscht sowohl bei Planenden als auch den öffentlichen Auftraggebern Unsicherheit bei der Vergabe. Im Interview erläutert der Vergaberechtsexperte Prof. Dr. jur. Martin Burgi die Ergebnisse seines Rechtsgutachtens zur Vergabe von Planungsleistungen. Das Gutachten bestätigt die Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts. Dabei wird der Bauauftrag zwar als Ganzes betrachtet, aber in Fachlose geteilt.
Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung
Nach der Streichung einer zentralen vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen am Bau (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung rechtssicher vorgenommen werden kann. Die Berechnung des Auftragswerts entscheidet darüber, wann Planungs- und Bauleistungen für Bauvorhaben europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dies betrifft nicht nur Großprojekte, sondern beispielsweise auch Erweiterungen von Schulgebäuden oder den Neubau von Kindergärten in kleineren Gemeinden.
Der renommierte Vergaberechtler Prof. Martin Burgi hat nun in einem Gutachten aufgezeigt, wie unter den derzeitigen Regelungen rechtssicher europakonform vergeben werden kann.
„Gemeinsame Vergabe von
Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung:
Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts
(v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur,
Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“
Autor: Professor Dr. iur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und
Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen
an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München
Online-Seminar | 10.10.bis 19.11.2024 |
Mit dem Lehrgang „Qualifizierte/r Vergabeberater/in erweitern Sie
in 6 halbtägigen Modulen ihr Tätigkeitsfeld, um Vergabeentscheidungen
nicht nur den Juristen zu überlassen, sondern die praxisbezogenen
Erfahrungen und das erworbene Wissen aus der Fortbildung als Expertise
gezielt mit einzubringen. So profitieren Sie wirtschaftlich von der
zunehmenden Anzahl an öffentlichen Vergaben und tragen zu faireren und
qualitativ hochwertigen Vergabeverfahren bei. Mit der erfolgreichen
Teilnahme können Sie sich in die neue Liste „Qualifizierte
Vergabeberatende“ eintragen lassen.
Lehrgang: Qualifizierte/r Vergabeberater/in (Online-Seminar)
10.10.2024 - 19.11.2024 Internet L2445
Sehen Sie sich auf YouTube den Vortrag "Brennpunkt Vergabe" von Dr.-Ing. Werner Weigl, Vorsitzender des Arbeitskreises Vergabe der Bundesingenieurkammer und 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, beim 3. Mittelstandsforum
Mit dem Ziel, Vergabeverfahren partnerschaftlicher zu gestalten, hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau einen neuen Ansatz entwickelt: das Fair-Price-Modell. Kernpunkt ist die Ermittlung des „optimalen Preises“ als Mittelwert der Honorarschätzung des Auftraggebers und dem Mittelwert der Bieterangebote. Das Angebot, das diesem optimalen Preis am nächsten kommt, erhält die beste Bewertung. Je weiter ein Angebot davon entfernt ist, umso weniger Punkte gibt es.
Download
Zur Vereinfachung der Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Leitfäden für „Bewerbungsbögen mit Teilnahmeantrag“ zur einfachen Bearbeitung von Bewerbungen und Angeboten bei der Anwendung der VgV entwickelt. Die Leitfäden sind kostenfrei zum Download erhältlich und sollen Auftraggebern und Bewerbern gleichermaßen als Hilfestellung für ein leistungsbezogenes, dem Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtendes und transparentes Wettbewerbsverfahren dienen. Jetzt ist auch der fünte Leitfaden "Verkehrsanlagen" erhältlich!
NEU: Verkehrsanlagen
Tragwerks-
planung
Technische Ausrüstung HLS/GA
Technische Ausrüstung ELT
Ingenieur-
bauwerke
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