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Aktuelles zur Vergabe - Themenenseite
Auf dieser Themenseite rund um die Vergabe haben wir Ihnen aktuelle Neuigkeiten und Fortbildungen aus dem Bereich Vergabe, VgV sowie verschiedene Arbeitshilfen wie das Fair-Price-Modell und die VgV-Leitfäden der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gebündelt zusammengefasst.
TOP Meldungen
Mit dem am 1. Juli 2026 in Kraft getretenen Vergabebeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung eines der größten Investitionshemmnisse in Deutschland angehen: langwierige und komplexe Vergabeverfahren. Angesichts milliardenschwerer Investitionen in Infrastruktur, Verkehr, Energie und Verteidigung soll die öffentliche Beschaffung schneller, einfacher und digitaler werden. Für Ingenieurbüros eröffnet die Reform neue Chancen, sie verändert aber auch den Wettbewerb und die Organisation öffentlicher Projekte.
Unter dem Leitgedanken „Verlässlich. Relevant. Neu gedacht!“ fand am 10. Juni 2026 der 14. Vergabetag Bayern mit neuem Konzept und neuer Location im Stammhaus der IHK München und Oberbayern statt. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau war wieder Kooperationspartner und mit ihrem 2. Vizepräsidenten Dr.-Ing. Werner Weigl bei der Podiumsdiskussion „Unterschwellenvergabe - Aktuelle Erfahrungen und Perspektiven“ vertreten.
Das Vergabebeschleunigungsgesetz tritt nach langwierigen Verhandlungen am 1. Juli 2026 in Kraft. Der Arbeitskreis "Vergabe" der Bundesingenieurkammer hat sich für den Kompromiss eines alternativen Beschaffungsmodells und deren rechtliche Konkretisierung intensiv eingesetzt. Die Anpassungen des Gesetzes schaffen Flexibilität, ohne die losweise Vergabe grundsätzlich zu verdrängen. Der Arbeitskreisvorsitzende, Dr.-Ing. Werner Weigl, gibt im Interview mit dem Deutschen Ingenieurblatt eine fachliche Einschätzung des neuen Gesetzes.
Mit der Verabschiedung des Vergabebeschleunigungsgesetzes am 08.05.2026 hat der Bundesrat den mittelstandsfreundlichen Losgrundsatz grundsätzlich bestätigt, jedoch Ausnahmen für Infrastruktur- und Verkehrsprojekte ermöglicht. BIngK-Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp begrüßt, dass das Gesetz nun in Kraft treten kann und bemerkt kritisch: „Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, damit die Mittel des Sondervermögens zügig abfließen können. Solch langwierige Gesetzesabstimmungen und -verhandlungen erhöhen den Handlungsdruck im Infrastrukturbereich unnötig.“
Dr.-Ing. Werner Weigl und Dr. Andreas Ebert beleuchten in der Bayerischen Staatszeitung vom 05.12.2025 die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vergabeberatung durch Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer. Eine pauschale Unzulässigkeit der Vergabeberatung durch technische Berater bestehe nicht, solange keine eigenständigen Rechtsberatungsleistungen erbracht werden und die Beratung als Nebenleistung zur technischen Haupttätigkeit erfolge. Sofern der Schwerpunkt auf der technischen Abwicklung liege, sei eine qualifizierte Vergabeberatung durch technische Fachleute weiterhin zulässig.
In der Jahresbeilage „Bauen in Bayern“ der Bayerischen Staatszeitung vom 28. November 2025 bricht Dr.-Ing. Werner Weigl, der 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, eine Lanze für die losweise Vergabe. „Schon der Bayerische Oberste Rechnungshof hat 2006 festgestellt, dass Gesamtvergaben, etwa an General- oder Totalübernehmer, keine Kostenvorteile gegenüber der losweisen Vergabe bieten. Ähnliche Erfahrungen machten die Rechnungshöfe in Hamburg und Baden-Württemberg“, betont Dr. Weigl.
Am 29. Oktober 2025 hat sich der Arbeitskreis Vergabe der Bundesingenieurkammer nach Ablauf der Wahlperiode von fünf Jahren turnusmäßig neu konstituiert. Als Vorsitzender wurde Dr.-Ing. Werner Weigl, der 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau im Amt bestätigt. Auch dem stellvertretenden Vorsitzenden Alexander Petschulat (Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen) sprachen die Arbeitskreismitglieder erneut das Vertrauen aus.
Das Fair-Price-Modell für Vergabeverfahren nach VgV
Positionspapier der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zur Bewertung des Zuschlagskriteriums „Honorar“
Mit dem Ziel, Vergabeverfahren partnerschaftlicher zu gestalten, hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau einen neuen Ansatz entwickelt: das Fair-Price-Modell. Kernpunkt ist die Ermittlung des „optimalen Preises“ als Mittelwert der Honorarschätzung des Auftraggebers und dem Mittelwert der Bieterangebote. Das Angebot, das diesem optimalen Preis am nächsten kommt, erhält die beste Bewertung. Je weiter ein Angebot davon entfernt ist, umso weniger Punkte gibt es.
Download
Das Fair-Price-Modell für Vergabeverfahren nach VgV
Weitere Informationen
Leitfäden für VgV-Verfahren für öffentliche Aufträge
Verkehrsanlagen - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung ELT sowie HLS/GA - Ingenieurbauwerke
Zur Vereinfachung der Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Leitfäden für „Bewerbungsbögen mit Teilnahmeantrag“ zur einfachen Bearbeitung von Bewerbungen und Angeboten bei der Anwendung der VgV entwickelt. Die Leitfäden sind kostenfrei zum Download erhältlich und sollen Auftraggebern und Bewerbern gleichermaßen als Hilfestellung für ein leistungsbezogenes, dem Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtendes und transparentes Wettbewerbsverfahren dienen. Jetzt ist auch der fünte Leitfaden "Verkehrsanlagen" erhältlich!
Download der Leitfäden als PDF - kostenfrei!
Technische Ausrüstung HLS/GA
Technische Ausrüstung ELT
Weitere Meldungen
Gutachten unterstreicht Bedeutung der Losvergabe für den Mittelstand
In einem jetzt vorgelegten gemeinsamen Gutachten bestätigen Prof. Dr. Michael Eßig und Prof. Dr. Martin Burgi, dass die Bundesregierung im Sinne des Koalitionsvertrages handelt, wenn sie im Entwurf für ein Vergabebeschleunigungsgesetz grundsätzlich am Vorrang der Losvergabe bei der öffentlichen Auftragsvergabe festhält und öffentliche Aufträge grundsätzlich in kleinere, eigenständige Einzelaufträge aufgeteilt werden müssen, statt sie als einen großen Gesamtauftrag zu vergeben.
Vergabetransformation: Zuckerbrot und Peitsche
„Die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sind das Fundament einer gesunden Ökonomie. Sie zu schwächen würde Deutschland den Nährboden für die allfällige Wirtschaftsbelebung entziehen. Die Vergabetransformation muss kommen, gar keine Frage. Fatal wäre es aber, auf die berechtigten Anliegen der KMU mit Zuckerbrot und Peitsche zu reagieren“, sagt Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl in der aktuellen Kolumne in der Staatszeitung.
Vergabetransformationspaket: Bundeskabinett beschließt Reform des Vergaberechts
Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht u.a. vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt, bürokratische Hürden abgebaut, Gesamtvergaben etwa zum Zweck beschleunigter Transformations-, Infrastruktur- und Verteidigungsprojekte erleichtert und Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden.
Vergabetransformationspaket: Stellungnahme der Bundesingenieurkammer
Die Bundesingenieurkammer spricht sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Vergabetransformationspakets nachdrücklich gegen eine weitere Aufweichung des Grundsatzes der losweisen Vergabe in § 97 Absatz 4 GWB aus und hebt den Schutz der mittelständischen Interessen bei der Auftragsvergabe hervor.
KMU - klein, mittel, unbeachtet!
Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung das Loblied auf die KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) und deren Bedeutung für unsere Wirtschaft und Gesellschaft singen. Die Realität ist jedoch eine andere: selten war diese Spezies von Unternehmen so in Gefahr wie heute. Warum eigentlich?" fragt Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl in der aktuellen Kolumne in der Staatszeitung.
Wirtschaftsminister Aiwanger: Qualität und Umweltaspekte von Baustoffen müssen größere Rolle spielen, nicht nur der billigste Preis
Bei öffentlichen Vergaben von Bauleistungen sollen auf Initiative von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Qualität und Umweltaspekte der Baustoffe eine größere Rolle spielen. Ein niedriger Preis allein garantiere längst nicht, dass ein Angebot auch tatsächlich wirtschaftlich sei, erklärte der Minister Ende Mai 2024 in München. So sollten bei Baustoffen in der Gesamtbetrachtung zum Beispiel auch die Transportwege der Rohstoffe miteinbezogen werden.
Vergabe von Planungsleistungen: Neu gedacht und europarechtskonform
Seit § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV gestrichen wurde, rätselt die Fachwelt, wie Planungsleistungen für öffentliche Bauvorhaben vergaberechtskonform auszuschreiben sind. Ein Gutachten des Vergaberechtlers Prof. Martin Burgi zeigt, wie unter den derzeitigen Regelungen rechtssicher europakonform vergeben werden kann. „Das Gutachten zeigt, dass die gemeinsame Vergabe von Planungs- und Bauleistungen als „Bauauftrag“ kombiniert mit der anschließenden losweisen Vergabe dieser Leistungen rechtlich zulässig und umsetzbar ist, sagt Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl in der aktuellen Kolumne in der Staatszeitung.
Interview mit Prof. Dr. jur. Martin Burgi zur Vergabe von Planungsleistungen
Nach der Anpassung der Vergabeverordnung an das EU-Recht herrscht sowohl bei Planenden als auch den öffentlichen Auftraggebern Unsicherheit bei der Vergabe. Im Interview erläutert der Vergaberechtsexperte Prof. Dr. jur. Martin Burgi die Ergebnisse seines Rechtsgutachtens zur Vergabe von Planungsleistungen. Das Gutachten bestätigt die Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts. Dabei wird der Bauauftrag zwar als Ganzes betrachtet, aber in Fachlose geteilt.
Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines neu gedachten Beschaffungskonzepts
Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung
Nach der Streichung einer zentralen vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen am Bau (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung rechtssicher vorgenommen werden kann. Die Berechnung des Auftragswerts entscheidet darüber, wann Planungs- und Bauleistungen für Bauvorhaben europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dies betrifft nicht nur Großprojekte, sondern beispielsweise auch Erweiterungen von Schulgebäuden oder den Neubau von Kindergärten in kleineren Gemeinden.
Der renommierte Vergaberechtler Prof. Martin Burgi hat nun in einem Gutachten aufgezeigt, wie unter den derzeitigen Regelungen rechtssicher europakonform vergeben werden kann.
Rechtsgutachten
„Gemeinsame Vergabe von
Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung:
Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts
(v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur,
Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“
Autor: Professor Dr. iur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und
Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen
an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München
Rechtsgutachten zum Download
FAQ zum „alternativen Beschaffungskonzept“ für die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, Stand 08.04.2024
Vergaberecht für Bieter - Aktuelle Entwicklungen zur Vergabe von Ingenieurleistungen
31.03.2025 | 15:00 - 17:00 Uhr | Online
Durch die Streichung des § 3 Abs. 7 S: 2 VgV und der damit
einhergehenden stark gestiegenen Anzahl an VgV-Verfahren für
Planungsleistungen, sehen sich der Großteil der Ingenieurinnen und
Ingenieure mit der komplexen Materie des europarechtlichen Vergaberechts
im Oberschwellenbereich konfrontiert. Das Seminar zeigt, worauf aus Bietersicht
bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich geachtet werden muss, was
die Rechte der Bieter sind und wie diese durchgesetzt werden können.
Zudem werden aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
vermittelt.
Aktuelles
Der deutsche Staat beschafft jedes Jahr im großen Umfang Waren und Dienstleistungen. Das selbst gesteckte Ziel: Nachhaltigkeitskriterien sollen eine entscheidende Rolle für die Vergabe sein, damit auch die öffentliche Beschaffung die Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit anschiebt. Aktuell werden auf kommunaler Ebene jedoch nur 13,7 Prozent der Aufträge unter Einschluss von Nachhaltigkeitskriterien vergeben – Tendenz sinkend! Das ergibt eine aktuelle Studie der Universität der Bundeswehr München im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.
Bei öffentlichen Vergaben von Bauleistungen sollen auf Initiative von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Qualität und Umweltaspekte der Baustoffe eine größere Rolle spielen. Ein niedriger Preis allein garantiere längst nicht, dass ein Angebot auch tatsächlich wirtschaftlich sei, erklärte der Minister Ende Mai 2024 in München. So sollten bei Baustoffen in der Gesamtbetrachtung zum Beispiel auch die Transportwege der Rohstoffe miteinbezogen werden.
Nach der Anpassung der Vergabeverordnung an das EU-Recht herrscht sowohl bei Planenden als auch den öffentlichen Auftraggebern Unsicherheit bei der Vergabe. Im Interview erläutert der Vergaberechtsexperte Prof. Dr. jur. Martin Burgi die Ergebnisse seines Rechtsgutachtens zur Vergabe von Planungsleistungen. Das Gutachten bestätigt die Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts. Dabei wird der Bauauftrag zwar als Ganzes betrachtet, aber in Fachlose geteilt.
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) setzt ein klares Zeichen für Nachhaltigkeit im Vergabeverfahren. In seinem jüngsten Positionspapier widmet sich der VBI der Frage, wie wir Planungsleistungen nachhaltiger gestalten können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bewertung des CO₂-Schattenpreises als mögliches Vergabekriterium.
Seit § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV gestrichen wurde, rätselt die Fachwelt, wie Planungsleistungen für öffentliche Bauvorhaben vergaberechtskonform auszuschreiben sind. Ein Gutachten des Vergaberechtlers Prof. Martin Burgi zeigt, wie unter den derzeitigen Regelungen rechtssicher europakonform vergeben werden kann. „Das Gutachten zeigt, dass die gemeinsame Vergabe von Planungs- und Bauleistungen als „Bauauftrag“ kombiniert mit der anschließenden losweisen Vergabe dieser Leistungen rechtlich zulässig und umsetzbar ist", sagt Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl in der aktuellen Kolumne in der Staatszeitung.
Auf dem Weg bis zum Zuschlag können oft viele Fallen und Hindernisse lauern. Jeder, der an Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber teilnimmt, weiß das nur zu gut. Maurice Iarusso vom Referat "Recht - Honorarfragen - Vergabe" der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, hat aktuelle Entscheidungen von Vergabekammern zu wesentlichen Praxisfragen des Vergaberechts zusammengetragen.
Online-Vortrag
Brennpunkt Vergabe
Sehen Sie sich auf YouTube den Vortrag "Brennpunkt Vergabe" von Dr.-Ing. Werner Weigl, Vorsitzender des Arbeitskreises Vergabe der Bundesingenieurkammer und 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, beim 3. Mittelstandsforum der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau am 24. Oktober 2023 an.
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