09.10.2018 - Nürnberg
Der Ingenieurvertrag ist die wichtigste Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Wie sollte ein solcher Vertrag aufgebaut sein? Was sollte er beinhalten? Was muss bei der Formulierung der einzelnen Passagen beachtet werden? Dazu erwartet Sie ein spannender Vortrag bei unserem Infoabend zur Kammermitgliedschaft. Der Eintritt ist frei, gleich anmelden!
Foto: StockPhotoPro / Fotolia.com
Anhand von Beispielen und Tipps gibt Fachanwalt Dr. Hendrik Hunold einen Überblick über die Besonderheiten des Ingenieurvertrags.
Dabei geht er auch auf die von der Kammer kostenfrei bereitgestellten Muster-Ingenieurvertragsmodule ein.
Diese wurden von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau nach der HOAI 2013 entwickelt und in den vergangenen Jahren konstant erweitert.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau steht für über 25 Jahre Einsatz für die bayerischen Ingenieure im Bauwesen. Wir unterstützen unsere fast 7.000 Mitglieder Tag für Tag. Unsere Mitglieder sind die Basis einer erfolgreichen Kammerarbeit.
Jetzt denken Sie vielleicht...
Unser umfangreiches Beratungsangebot finden Sie hier. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft gibt es hier.
Kommen Sie am Dienstag, 9. Oktober um 18:00 Uhr zu unserem Infoabend!
Wir nennen Ihnen fünf gute Gründe, wieso Sie besser heute als morgen Mitglied bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau werden.
Einer davon ist das neue Netzwerk junge Ingenieure:
Laura Krauss, unsere Referentin für die Themen Career Service und Social Media bei der Kammer gibt an diesem Abend einen Überblick über die Mitwirkungsmöglichkeiten im Netzwerk Junge Ingenieure.
Wir freuen uns auf Sie!
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Haben Sie Fragen?
Gerne helfe ich Ihnen weiter!
Kathrin Polzin
Referentin Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
+49 (0) 89 41 94 34-21
E-Mail
Dienstag, 9. Oktober 2018
18.00 - 20:00 Uhr
Karl-Bröger-Zentrum
Karl-Bröger-Straße 9
Raum Wilhelm Riepekohl
90459 Nürnberg
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
09. Oktober 2018, Nürnberg
13. November 2018, Würzburg
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie gegebenenfalls auf Aufnahmen zu sehen sind, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Kammer verwendet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit durch Mitteilung an die Kammer widerrufen werden.
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München