Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist zuständige Stelle für Berufsanerkennungsverfahren für Ingenieure.
Um den Qualitätsanspruch an den Ingenieurberuf in Deutschland zu gewährleisten, werden wir Ihre im Ausland erworbenen schulischen und beruflichen Ausbildungsabschlüsse sowie bereits ausgeübte Tätigkeiten prüfen.
Zur zuständigen Stelle kommen Sie über diesen Link:
Anerkennungsfinder (PDF)
Als Bayerische Ingenieurekammer Bau bearbeiten wir die Anerkennungsanträge für ausgebildete Ingenieure (in den Bereichen: Bauingenieur- u. Vermessungswesen, Gebäude- u. Versorgungstechnik) mit einem Studienabschluss in einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung.
Das Studium muss insbesondere zu
mehr als der Hälfte Inhalte im Bereich MINT (Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik) umfasst haben.
1. Das Studium mit technisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung umfasste mindestens 6 Semester
2. Der Arbeitsaufwand konnte mit mindestens 180 ECTS-Punkten gemessen werden
3. Mehr als 50 Prozent der Studieninhalte bezogen sich auf MINT-Fächer (siehe oben)
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllt haben, stellen Sie bitte einen Antrag auf Genehmigung:
Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ / „Ingenieur“ (PDF)
Diese Aufstellung der Unterlagen erhalten Sie auch als Datei zum Ausdrucken:
Aufstellung der benötigten Unterlagen (PDF)
Gebühr
Zurzeit liegt der Gebührenrahmen für das Genehmigungsverfahren bei 300,00 - 800,00 EUR (Stand 01.09.2016). Die Gebühr kann grundsätzlich nach Arbeitsaufwand berechnet werden.
Für das Verfahren wird
bei vollständig vorliegenden Unterlagen eine vorläufige Gebühr von 300,00 EUR fällig.
Werden eine oder mehrere Nachforderungen nötig, berechnen wir vorläufig 350,00 EUR. Sie erhalten nach der Antragstellung einen Gebührenbescheid. In Einzelfällen bleibt eine Nachforderung bei sehr hohem Bearbeitungsaufwand vorbehalten.
Sind Sie arbeitsuchend gemeldet?
In diesem Fall erhalten Sie finanzielle Unterstützung durch Ihr Jobcenter. Die Gebühr kann dort übernommen werden.
Sie haben nach Ihrer Einreise/ nach Ihrem Zuzug noch ein kleines Einkommen (Ausbildungsvergütung, Gehalt aus Mini-Job/-Beschäftigung)?
Für Beschäftigte, die unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten, gibt es ab 01.12.2016 die Möglichkeit, zuerst einen Anerkennungszuschuss zu beantragen.
Wenn Sie
können Sie - über uns - den Anerkennungszuschuss VOR dem Genehmigungsverfahren beantragen.
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungszuschuss.php
(Fotos: © Production Perig / fotolia.com; istockphoto.com; Thorben Wengert / pixelio.de; pixabay.com)
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Ihre Ansprechpartnerin
Doris Schrötter
Verwaltungsfachangestellte
+49 (0) 89 41 94 34-25
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Informationen zur Zuständigkeit finden Sie in dieser PDF-Datei.
Viele Informationen zur
Berufsanerkennung erhalten Sie über das Portal des Bundes
www.anerkennung-in-deutschland.de
Für Ingenieure anderer Fachrichtungen als der o.g. ist die
Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg zuständig.
Für Nachdiplomierungen von Spätaussiedlern ist
die zuständige Genehmigungsbehörde die Zentralstelle für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise von Aussiedlern in Bayern an der
Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Kesslerplatz 12, 90489 Nürnberg.
Für die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise als
Hochschulreifenachweis wenden Sie sich bitte an die
Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern,
Pründterplatz 5, 80803 München.
Für das Führen des ausländischen akademischen Grades benötigen Sie keine Erlaubnis.
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München