18.07.2018 - Berlin
Das Bundeskabinett hat am 18. Juli den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Entwurf für ein Planungsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es strafft die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur. So sollen künftig Genehmigungsverfahren effizienter gestaltet und Gerichtsverfahren auf nur eine Instanz beschränkt werden.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen. Damit will die Bundesregierung mehr Dynamik in die Bereiche Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen bringen.
Der Entwurf zum Planungsbeschleunigungsgesetz orientiert sich an der "Strategie Planungsbeschleunigung". Die hatte das Bundesverkehrsministeriums bereits 2017 auf den Weg gebracht, weil in Deutschland die Genehmigung eines Bauvorhabens - auch im europäischen Vergleich - zu lange dauerte. Einiges ist seitdem geschehen, aber es bedarf weiterer Aktivitäten.
Scheuer sagte, das Planungsbeschleunigungsgesetz solle Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen. So sollen Doppelprüfungen in Zukunft vermieden und die Bürgerbeteiligung gestärkt werden.
Mit dem neuen Gesetz sollen unter anderem Folgendes möglich sein:
Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Foto: MonikaP / Pixabay.com
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