07.01.2019 - Brüssel
Die Europäische Kommission hat 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zur HOAI eingeleitet. Mit der mündlichen Verhandlung am 7. November wurde das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eröffnet. Dabei geht es um die Frage, ob die HOAI bleibt oder nicht.
Bei der Verhandlung vor dem EuGH geht es um nicht mehr und nicht weniger als die Frage, ob die deutschen Ingenieure und Architekten ihre Honorarordnung behalten oder nicht. Eine weitreichende Entscheidung, die die Bürolandschaft in Deutschland mutmaßlich gravierend verändern wird, falls der EuGH die HOAI kippt.
Benachteiligung von Ausländern?
Die Europäische Kommission vertritt die Sichtweise, dass die HOAI es ausländischen Büros erschwert, im deutschen Markt Aufträge zu erlangen und damit ein Verstoß gegen europäisches Recht vorliegt. Dieses Marktzugangshindernis können die Länder- und Bundeskammern der Ingenieure und der Architekten, der AHO sowie die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht erkennen und sehen sich in dieser Sichtweise auch von den beiden europäischen Dachverbänden der Ingenieure, ACE und ECEC, bestätigt.
HOAI sichert Qualität
Die Bundesregierung argumentiert, die HOAI diene der Qualitätssicherung, da durch die verbindliche Vorgabe einer Honorarspanne Preisdumping vermieden wird und bei der Erteilung des Zuschlags qualitative Aspekte des Angebots gewichtiger sind.
Gehört wurde in der Streitfrage auch Ungarn, da Ungarn dem Vertragsverletzungsverfahren beigetreten ist. Eine Option, die jedem EU-Mitgliedsstaat offensteht und die zumeist dann genutzt wird, wenn der dem Verfahren beitretende Staat in der Streitfrage eine Partei klar unterstützt. Ungarn ist ebenfalls Befürworter einer Honorarordnung und unterstützt daher die Argumente Deutschlands.
Plädoyer Ende Januar
Nach den einleitenden Plädoyers der Verfahrensbeteiligten folgte eine Fragerunde des Gerichts und des Generalanwalts, wobei die Fragen ausschließlich an die Bundesregierung und die Kommission gerichtet wurden. Mit kurzen zusammenfassenden Repliken der Verfahrensbeteiligten endete die mündliche Verhandlung. Der Generalanwalt hat angekündigt, seine Schlussanträge am 30. Januar 2019 vorzulegen. Mit einem Urteil ist etwa drei Monate später zu rechnen.
Alles offen
Prozessbeobachter berichteten, der Verlauf der Verhandlung habe keine stichhaltigen Rückschlüsse auf das zu erwartende Urteil zugelassen. Sowohl Generalanwalt als auch Richter gaben keine Hinweise darauf, welche Auffassung sie zu den maßgeblichen Rechtsfragen haben. Es bleibt also spannend. Möglichweise werden die Schlussanträge des Generalanwalts im Januar eine Richtung weisen. Wir werden über den weiteren Verlauf des Vertragsverletzungsverfahrens berichten.
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