Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

14
15
16

Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING 2019/12)

Bekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt 2020 Nr. 693 vom 02.12.2020

02.12.2020 - München

Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING 2019/12)

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die neuen Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING Ausgabe 2019/12) bekanntgegeben. Die neuen RE-ING sind mit Wirkung vom 02.12.2020 bei allen neuen Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden. Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RE-ING auch für ihre eigenen Vorhaben anzuwenden.

Hier haben wir Ihnen die Bekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt 2020 Nr. 693 vom 02.12.2020 im Wortlaut bereitgestellt:

Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 12. November 2020, Az. 48-4342.11-4-1-1

Verteiler
Regierungen
Autobahndirektionen
Landesbaudirektion
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben

nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband

1. Allgemeines

1.1
1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 11/2017 vom 24. Mai 2017, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 12 vom 30. Juni 2017, die „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten“ (RE-ING) bekanntgegeben und mit dem ARS Nr. 09/2018 vom 8. Mai 2018 fortgeschrieben. 2Die RE-ING wurden mit Bekanntmachung vom 13. Juni 2018 (AIIMBI. 2018, S. 421) in Bayern eingeführt.

1.2
1Inzwischen wurden die RE-ING fortgeschrieben und mit ARS Nr. 10/2020 bekanntgegeben. 2Wesentliche Änderungen ergeben sich in der Erhöhung der Regelbreite von Geh- und Radwegen auf insgesamt 3,00 m in Abschnitt 2-1 und der Aufnahme von Planungshilfen für die Konstruktion und Bemessung von Stahl- und Stahlverbundkonstruktionen als Anhang A zu Abschnitt 2-2. 3Zudem wurden auch Erläuterungen zur Statik in Abschnitt 1-1, Überarbeitungen und Ergänzungen zu Grün- und Faunabrücken sowie Geh- und Radwegbrücken in Abschnitt 2-2 und Regelungen für Einstiege in hohle Überbauten in Abschnitt 2-3 aufgenommen. 4Erläuterungen zu Tropftüllen finden sich in Abschnitt 2-4 und zur Kombination von Temperatur und Erdruhedruck in Abschnitt 2-5. 5Die Regelungen zu Fahrbahnübergängen in Abschnitt 2-4 wurden angepasst.

2. Anwendung

2.1
1Hiermit werden die neuen RE-ING (Ausgabe 2019/12) bekanntgegeben. 2Die RE-ING sind bei allen neuen Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden.

2.2
Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RE-ING auch für ihre eigenen Vorhaben anzuwenden.

2.3
Hinweise zum Vollzug der RE-ING in der Bayerischen Staatsbauverwaltung wurden gesondert mit Ministerialschreiben vom 18. Juni 2018 des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (Az. IID8-4342.11-2-3) bekanntgegeben.

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 2. Dezember 2020 in Kraft. 2Mit Ablauf des 1. Dezember 2020 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 13. Juni 2018 (AIIMBl. 2018, S. 421) außer Kraft und das Ministerialschreiben vom 9. Januar 1973 der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (Az. 1105-9511ba30) mit Bezug zum ARS Nr. 22/1972 wird aufgehoben.

4. Bezugsmöglichkeit

1Die RE-ING sind als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke Brücken- und lngenieurbau/RE-ING“ veröffentlicht. 2Sie sind nach den „Austauschanweisungen“ zu aktualisieren. 3Das ARS Nr. 10/2020 wurde im Verkehrsblatt Nr. 10 vom 30. Mai 2020 veröffentlicht.

Helmut Schütz
Ministerialdirektor

Anlage


Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Die Kammer befasst sich mit vielen unterschiedlichen berufspolitischen Themen. Welches der folgenden ist für Sie am wichtigsten?
Honorare und Vergabe von Ingenieurleistungen
Nachhaltigkeit
Digitalisierung
Neue Arbeitswelten/Arbeitsmodelle
Entschlacken von Normen

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

BayIKA-Portal / Mitgliederbereich

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München