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Bundesregierung beschließt Klimaschutz Sofortprogramm 2022

Scholz: Deutschland soll Vorreiter beim Klimaschutz werden!

23.06.2021 - Berlin

Bundesregierung beschließt Klimaschutz Sofortprogramm 2022

Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2021 das „Klimaschutz-Sofortproramm 2022“ beschlossen. Insgesamt stellt die Bundesregierung mit dem Sofortprogramm rund 8 Mrd. Euro zur Finanzierung von Maßnahmen zur stärkeren Minderung der Treibhausgasemissionen bereit. Diese Mittel treten zu den über 80 Mrd. Euro hinzu, die in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen von Klimaschutz- und Konjunkturprogramm für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt wurden.

„Mit zusätzlichen 8 Milliarden Euro senden wir ein klares Signal: Deutschland soll Vorreiter beim Klimaschutz werden! Das ist gut investiertes Geld, denn der menschengemachte Klimawandel ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Die 2020er Jahre sind das Jahrzehnt der Transformationen. Daher nehmen wir auch die nötigen Mittel in die Hand, um den klimafreundlichen und sozial gerechten Umbau der Wirtschaft umzusetzen“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. April 2021 hat die Bundesregierung die Anpassung des Klimaschutzgesetzes beschlossen und ambitioniertere Klimaschutzvorgaben für Deutschland festgeschrieben. Zusammen mit dem novellierten Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung auch einen Beschluss zum sog. „Klimapakt“ gefasst, auf dessen Grundlage das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit den Fachressorts das Sofortprogramm erarbeitet hat.

Der Schwerpunkt des Sofortprogramms liegt auf Maßnahmen in Bereichen, in denen die Herausforderungen am größten sind: Gebäude, Industrie und Verkehr. Eine Vielzahl von sektoralen und übergreifenden Maßnahmen soll die Dynamik des Transformationsprozesses hin zur Klimaneutralität noch zu Beginn der 2020er erhöhen. Das Programm stellt zudem eine Brücke in die nächste Legislaturperiode dar, indem es Prozesse für weitere Maßnahmen anlegt. In diesem Zusammenhang wird auch die Logik der Klimapolitik der Bundesregierung bekräftigt, wonach kurzfristig starke Fördermaßnahmen beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien helfen. Mittelfristig wird Förderung um Anreize und Regeln ergänzt und langfristig teilweise ersetzt werden.

Die Maßnahmen im Überblick

  • Industrie:
    860 Millionen Euro sind zusätzlich für den Industriesektor geplant. Das beinhaltet die Unterstützung der Industrie durch die Aufstockung der Klimaschutzverträge, die die Mehrkosten klimafreundlich produzierter Produkte ausgleichen, ein Investitionsförderprogramm für die Stahlindustrie zur Umstellung auf Wasserstoff und ein Investitionsförderprogramm für die chemische Industrie. Zudem wird ein Pilotprogramm für die Verwendung von „grünem Stahl“ z.B. in der Automobilindustrie aufgelegt. Schließlich wird ein Zertifizierungssystem entwickelt, mit dem der CO2-Fußabdruck von Gütern vergleichbar wird.

  • Energie:
    Lokale Wärmenetze sind essentiell für die Wärmewende vor Ort. Deshalb werden die Mittel für den Ausbau der Wärmenetze aufgestockt. Zudem wird die Nationale Wasserstoffstrategie gezielt um die Förderung von Offshore-Elektrolyse-Anlagen erweitert und ein Anschub für den Aufbau eines internationalen Wasserstoffmarktes gegeben (Gesamtbetrag 95 Mio. Euro).

  • Gebäude:
    Zusätzliche 5,5 Milliarden Euro bis 2025 werden für die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden und den klimafreundlichen Neubau oder die Sanierung von Sozialwohnungen bereitgestellt. Gleichzeitig sollen die energetischen Mindeststandards für neue Gebäude angehoben werden.

  • Verkehr:
    Über 1 Milliarde Euro sind zusätzlich für neue Radwege, die Digitalisierung der Schienenwege, neue Schnelladestationen in Quartieren, für Wasserstraßen und klimafreundliche Schifffahrt eingeplant. Ergänzend zur Förderung wird sich die Bundesregierung für eine Fortschreibung der EU-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und den Ausbau der Ladeinfrastruktur in der gesamten EU einsetzen. Die jüngste Kfz-Steuer-Novelle hin zu mehr CO2-Differenzierung soll fortentwickelt werden. Der Ausbau von Ladesäulen an Bundesbehörden wird vorangetrieben. Der Fuhrpark des Bundes soll bis 2025 mindestens zur Hälfte elektrisch fahren.

  • Landwirtschaft:
    Über 150 Millionen Euro sind für die Förderung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft, emissionsarmer Stallbauten und Lagerstätten sowie die Forschung für klimafreundliche Landwirtschaft geplant.

  • Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft:
    Über 330 Millionen Euro sind für den Schutz der Moore, die nachhaltige Waldbewirtschaftung und den Humuserhalt und –aufbau vorgesehen.

  • Übergreifende Maßnahmen:
    o Die Bundesregierung erarbeitet einen Vorschlag für eine umfassende Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiesystem, der auch die weitere Reduktion der EEG-Umlage umfasst.
    o Zudem werden klimapolitische Förderprogramme auf Effizienz, digitale Antragsstellung und Mittelabfluss hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Alle Ressorts machen die digitale Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung bei neuen Fördermaßnahmen zum Standard.

Stimmen zum Klimaschutz Sofortprogramm

Bauindustrie begrüßt Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

„Der Gebäudesektor ist der schlafende Riese im Klimaschutz. Es wird dringend Zeit, seine Potenziale zu heben. Die Aufstockung der Mittel für die Gebäudesanierung ist daher ein positives Signal für den Klimaschutz.“, sagte René Hagemann-Miksits, stellv. Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie, zum Klimaschutzsofortprogramm der Bundesregierung.

Zugleich wies Hagemann-Miksits darauf hin, dass die Bereitstellung von Fördermitteln allein nicht ausreichen werde. „In den letzten Jahren wurde bereits viel Geld in die Gebäudesanierung gesteckt, ohne dass wir nennenswerte Fortschritte feststellen können. Entscheidend ist, dass es uns gelingt, mit industriellen Prozessen in die Fläche zu kommen. Hier steht die Bauindustrie als Ansprechpartnerin für die Politik bereit, um Lösungen zu finden.“

Positiv bewertete Hagemann-Miksits auch die Aufstockung der Mittel für den Wasserbau. „Es ist gut, dass die Wasserstraßen nun auch verstärkt in den Fokus der Politik geraten. Der Ausbau der Wasserstraßen ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz im Verkehrssektor.“

Zugleich machte Hagemann-Miksits klar, dass der notwendige verstärkte Ausbau der Wasser- und Schieneninfrastruktur nicht zulasten der Straßen gehen dürfe. „Schiene und Wasser werden auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein, das Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Deswegen brauchen wir auch weiterhin ein leistungsfähiges Straßennetz. Und auch da brauchen wir Investitionen, damit die Straßen fit sind für einen klimaneutralen Verkehr.“


BDB kritisiert Sofortprogramm für den Klimaschutz der Bundesregierung

Grundsätzlich begrüßt der Bund Deutscher Baumeister, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesklimaschutzgesetz schnell gehandelt wurde. Die Herausforderungen des Klimaschutzes erfordern gerade im Gebäudebereich ein hohes Tempo, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Der BDB sieht das am 23.06.2021 veröffentlichte Sofortprogramm jedoch kritisch. Zum einen werde das festgelegte Volumen von 5,5 Milliarden Euro bei weitem nicht ausreichen, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden genügend zu reduzieren. Zum anderen fehle aus seiner Sicht nach wie vor ein klares Gesamtkonzept, das für die dringend notwendige Umsetzung klimagerechter Maßnahmen im Gebäudebereich echte Anreize setze.

Diese Maßnahmen habe der BDB in seinem kürzlich veröffentlichten BDB-KLIMAbauPLAN klar benannt. Die Förderung klimapositiver Gebäude komme im Sofortprogramm ebenso wenig zur Geltung, wie die Einführung von Nachhaltigkeitsnachweisen für Bestand und Neubau. Ganz außen vor seien auch nach wie vor eine Monitoring-Pflicht für die CO2-Gebäude-Emissionen, sowie eine Regulierung von klimaschädlichen Baustoffexporten. Auch die Betrachtung von bereits verbauter grauer Energie müsse dringend in das Sofortprogramm aufgenommen werden und in der angekündigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ihren Ausdruck finden.

Quellen: Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V., Foto: mehrunissa / Pixabay

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