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Gespräch mit Markus Ferber MdEP

Kammervorstand im Dialog: Vergabe, Berufsrechtsvorbehalt und Listenharmonisierung

24.08.2023 - München

Gespräch mit Markus Ferber MdEP

Gute Kontakte und regelmäßige Gespräche mit der Politik sind eine wichtige Säule für den berufspolitischen Einsatz der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Am 24. August war Markus Ferber (2.v.r.), Mitglied des Europäischen Parlaments und Bezirksvorsitzender der CSU Schwaben, zu Gast in der Geschäftsstelle. Auf der Agenda standen die Themen Vergabe, Berufsrechtsvorbehalt und Listenharmonisierung.

Von Seiten der Kammer nahmen Präsident Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, die Vizepräsidenten Dipl.-Ing. Univ. Michael Kordon und Dr.-Ing. Werner Weigl, die Vorstandsmitglieder Dr.-Ing. Ulrich Scholz und Dipl.-Ing (FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser sowie die beiden Geschäftsführer Dr. Andreas Ebert und Jan Struck teil.

Mittelstand ist Wachstumsmotor

Markus Ferber, der als Dipl.-Ing. der Elektrotechnik seit vielen Jahren Kammermitglied ist, betonte, dass die mittelständischen Unternehmen - gerade auch die bayerischen Ingenieurbüros - einer der Wachstumsmotoren für Europa seien und wichtige regionale Wertschöpfungsketten schaffen. 

Damit der Mittelstand auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibe, müsse die Bundesregierung deutlich bessere Rahmenbedingungen schaffen sowie unnötige Bürokratie vermeiden.

Unverständnis über Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV

Daher herrschte bei den Gesprächspartnern auch großes Unverständnis über die Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 der VgV. Bislang mussten bei Planungsleistungen für den Auftragswert nur Lose gleichartiger Leistungen addiert werden, sodass erst bei einem Volumen von rund 5 Mio. € europaweite Ausschreibungen notwendig waren. Ab sofort muss bereits ab ca. 1,2 Mio. € europaweit ausgeschrieben werden, da die Planungskosten in der Regel 20 % der Baukosten ausmachen.

Entsprechend müssen künftig beinahe alle VgV-Verfahren für Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden - ein bürokratischer Mehraufwand für die Büros, der in keinem Verhältnis zum Aufwand und den dadurch entstehenden Kosten steht. Markus Ferber sagte der Kammer seine Unterstützung zu und man werde sich weiter eng abstimmen.

Berufsrechtsvorbehalt und Listenharmonisierung

Auch für ein weiteres Anliegen zeigte sich Markus Ferber aufgeschlossen. Nachdem die Mindestsätze der HOAI als Instrument der Qualitätssicherung weggefallen sind, bedarf es dringend eines Berufsrechtsvorbehalts für wichtige Ingenieurleistungen, nicht zuletzt der Listeneintragungen nach BayBO.

Gleichzeitig müssen die Anforderungen an die Fachlisten bundesweit harmonisiert werden, um den Flickenteppich in Deutschland zu bereinigen und der EU-Kommission das Argument zu entziehen, dass Länder ohne oder mit wenigen Anforderungen die Entbehrlichkeit der Listen etwa für die Bauvorlageberechtigung oder die Nachweisberechtigung belegen. MdEP Ferber versprach, die Kammer auch darin zu unterstützen.

Quelle und Fotos: Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Text: Jan Struck, Dr. Andreas Ebert


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