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BIngK und VBI fordern Berufsvorbehalte für sicherheitsrelevante Planungsleistungen

Positionspapier von Bundesingenieurkammer und Verband Beratender Ingenieure zur Einführung von Berufsvorbehalten für Bauingenieure

19.03.2024 - Berlin

BIngK und VBI fordern Berufsvorbehalte für sicherheitsrelevante Planungsleistungen

Bauingenieurinnen und -ingenieure übernehmen Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Bauwerken und damit für Menschen und erhebliche Sachwerte. Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure fordern daher in einem gemeinsamen Positionspapier die Einführung von Berufsvorbehalten für sicherheitsrelevante Planungsleistungen.

"Im Hinblick auf die Sicherheitsrelevanz von Planungsleistungen ist die Abwendung der Gefahr für Leib und Leben die zentrale Aufgabe für uns Ingenieure. Dafür stehen und haften wir. Es geht um nicht weniger als die gesellschaftliche Sicherheit, Resilienz und Gesundheit", sagt Prof. Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zur Einführung von Berufsvorbehalten für Bauingenieurinnen und Bauingenieuren.

Grundlage für sicherheitsrelevante Planungsleistungen bildet zuallererst eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Bauingenieure, sowie permanente Fort- und Weiterbildung. Damit die Berufsvorbehalte nicht die unternehmerische Freiheit der Ingenieurbüros einschränken, sollten Bauingenieure unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Büros oder Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können. Um die Attraktivität des Berufsstands zu steigern, muss insbesondere der gesellschaftliche Stellenwert der MINT-Fächer gestärkt werden.

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Positionspapier von BIngK und VBI zur Einführung von Berufsvorbehalten für Bauingenieure

Das Positionspapier im Wortlaut

Positionspapier der Bundesingenieurkammer (BIngK) und des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) zur Einführung von Berufsvorbehalten für Bauingenieure

Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und die Bundesingenieurkammer vertreten gemeinsam die Auffassung, dass die Einführung von Berufsvorbehalten für Bauingenieurinnen und Bauingenieure eine wesentliche Maßnahme zur Sicherung der Qualität und des Ansehens des Ingenieurberufs in Deutschland darstellt. Diese Berufsvorbehalte sollen sich auf die fachliche Qualifikation der Bauingenieure beziehen und gewährleisten, dass nur qualifizierte Fachkräfte in diesen hochsensiblen Bereichen der Bauplanung und -ausführung tätig sind.

Berufsvorbehalte sollen für alle sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Bauwesen eingeführt werden, wie die Bauvorlageberechtigung, sowie die Standsicherheits- und Brandschutznachweisberechtigung. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit von Bauwerken zu gewährleisten und trägt zur Vermeidung von Bauschäden und Unfällen bei.

Die Grundlage für die Einführung der Berufsvorbehalte bildet zuallererst eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Bauingenieure. Darüber hinaus ist eine permanente Fort- und Weiterbildung unabdingbar, um mit den technologischen Entwicklungen und den sich verändernden Anforderungen des Marktes Schritt zu halten. Dies sichert die fachliche Kompetenz der Bauingenieure und stellt sicher, dass sie stets auf dem neuesten Stand der Technik und der geltenden Bauvorschriften sind.

Wir betonen, dass diese Berufsvorbehalte nicht die unternehmerische Freiheit der Ingenieurbüros und -unternehmen einschränken sollen. Die Eigentumsverhältnisse eines Ingenieurbüros oder -unternehmens haben keinen Einfluss auf die freie Berufsausübung des Bauingenieurs. Daher sollten Bauingenieure unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Büros oder Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können, sofern sie ihre Leistungen fachlich eigenverantwortlich und unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbringen. Dieser Ansatz ermöglicht es den Ingenieurbüros, flexibel auf Marktanforderungen zu reagieren und gleichzeitig die hohe fachliche Kompetenz und Integrität des Berufsstands zu wahren.

Um diese Berufsvorbehalte rechtlich zu verankern und gleichzeitig bundesweit einheitliche Kammermitgliedschaften zu ermöglichen, sehen wir die Notwendigkeit, bestehende Ingenieurkammergesetze oder die Landesbauordnungen anzupassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die neuen Vorgaben im Einklang mit den aktuellen Marktveränderungen stehen und die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Ingenieurwesens in Deutschland gestärkt werden.

Die Attraktivität des Berufsstands gründet auf einer sehr guten Ausbildung. Es ist entscheidend, dass wir mehr Anstrengungen unternehmen, um Schülerinnen und Schüler für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern und sie ermutigen, Studiengänge in diesen Disziplinen anzustreben. Hierfür muss der gesellschaftliche Stellenwert der MINT-Fächer gestärkt werden.

In Grundschulen und weiterführenden Schulen müssen die MINT-Fächer durch motivierende Lehrelemente attraktiver gestaltet werden. Hierzu können der Einsatz innovativer Technologien, eine Verknüpfung von Theorie und Praxis sowie Mentoring- und Kooperationsmodelle mit Hochschulen zählen. Dies sollte auch eine strategische Reaktion auf die ernüchternden Ergebnisse der PISA-Studien der letzten Jahre sein. Eine solide und anspruchsvolle Ausbildung in den MINT-Fächern ist unerlässlich, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, die den zukünftigen Anforderungen in Wissenschaft, Technik und Industrie gewachsen sind.

Wir appellieren daher an Bildungseinrichtungen, Politik und Gesellschaft, in die Förderung der MINT- Fächer zu investieren. Dies ist der Schlüssel zur Entwicklung eines gut ausgebildeten und technisch versierten Berufstands, der in der Lage ist, die komplexen Herausforderungen der Zukunft innovativ zu meistern.

Beschluss des Vorstandes der Bundesingenieurkammer
und des Bundesvorstands des Verbandes Beratender Ingenieure
März 2024

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Positionspapier von BIngK und VBI zur Einführung von Berufsvorbehalten für Bauingenieure

Quelle: BIngK / VBI, Fotos: BIngK/VBI, Tobias Hase

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