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Ingenieurkammern fordern einheitliche gesetzliche Kammermitgliedschaft im Bauwesen
Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung am 26.04.2024 in Berlin
16.05.2024 - Berlin
Die Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung markiert einen entscheidenden Moment in der Debatte um die Sicherheit und Qualität im Bauwesen Deutschlands. Darin fordern die Ingenieurkammern Deutschlands , dass die Planung von Bauleistungen ausschließlich in die Hände von kammerangehörigen qualifizierten Ingenieuren oder Architekten gelegt werden muss.
Als Dachverband aller Ingenieurkammern der Bundesländer fordert die
Bundesingenieurkammer die Einführung einer bundesweit einheitlichen
gesetzlichen Kammermitgliedschaft für alle im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen
und Ingenieure. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Sicherheit, Qualität
und Integrität im Bauwesen zu gewährleisten.
Hier die die Berliner Erklärung im Wortlaut:
Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung am 26.04.2024 in Berlin
Die Ingenieurkammern Deutschlands mahnen und
fordern: Das Planen von Bauleistungen gehört endlich und ausschließlich in die
Hände von kammerangehörigen Ingenieuren oder Architekten. Alles andere ist
unvereinbar mit der öffentlichen Sicherheit und dem Gebot des
Verbraucherschutzes.
- Noch immer darf in Deutschland tatsächlich
jeder Planungsleistungen erbringen. Er braucht gar nicht Ingenieur oder
Architekt zu sein. Das ist ein Skandal, denn damit sind für unkontrollierbare
Leistungserbringungen auch hochkomplexer Planungsleistungen im Hoch- und
Tiefbau Tür und Tor geöffnet.
- Kein anderer freier Beruf – weder Anwälte noch
Steuerberater, Ärzte, Apotheker etc. – nimmt eine derartige Laxheit im Umgang
mit der eigenen Berufsausübung hin wie die Ingenieure. Kein anderer freier
Beruf ist staatlicherseits genötigt, die Berufsausübung grenzenlos und jenseits
jeglicher Kammeraufsicht zu dulden. Und: das Gefährdungspotential für Leib und
Leben einer Vielzahl von Menschen ist im Bauwesen besonders groß.
- Verbraucherschutz und präventiver Schutz der
Öffentlichkeit vor Gefahren ist zentrale Aufgabe der Ingenieurkammern. Deshalb
führen sie eine Berufsaufsicht über ihre Mitglieder. Nur eine lückenlose
Pflichtmitgliedschaft aller im Bauwesen tätigen Ingenieure garantiert eine
wirksame Berufsaufsicht als die zentrale Kammeraufgabe. Diese gibt es bis heute
nicht.
- Wer nicht Mitglied einer Ingenieurkammer oder
Architektenkammer ist, darf niemals Planungsleistungen im Bauwesen erbringen.
Nur so entsteht Vertrauens- und Verbraucherschutz. Nur so ist der Berufsstand
in der Lage, seine Berufsangehörigen, die im Bauwesen tätigen Ingenieure, auf
die Einhaltung ihrer Berufspflichten zu überprüfen. Nur eine gesetzliche
Kammermitgliedschaft mit Berufsaufsicht kann das Risiko für den Verbraucher
minimieren.
- Die Kammern unterstützen den Staat durch
Übernahme sehr vieler originärer Staatsaufgaben in mittelbarer
Staatsverwaltung. Sie tragen sich selbst und entlasten dadurch den Staat.
Dieses Modell aber hat nur dann eine Zukunft, wenn der Staat die Ingenieurkammern
für die Übernahme seiner ureigenen Aufgaben auch in die Lage versetzt, auf eine
stabile Mitgliedschaft zu bauen. Ohne eine fundierte, breite Regelung einer
gesetzlichen Mitgliedschaft für alle im Bauwesen tätigen Ingenieure geht das
nicht. Eine Mitgliedschaft darf niemals in das Belieben der Mitglieder gestellt
sein. Damit läuft eine berufsrechtliche Aufsicht – Kernaufgabe der Kammern –
leer. Damit scheitert die Idee einer vom Berufsstand selbstfinanzierten
Berufsaufsicht.
Daher fordert die Bundesingenieurkammer, der
Dachverband aller Ingenieurkammern der Bundesländer der Bundesrepublik
Deutschland, in allen Länderingenieurkammern die Einführung einer bundesweit
einheitlichen gesetzlichen Kammermitgliedschaft der im Bauwesen tätigen
Ingenieurinnen und Ingenieure.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das
generische Maskulinum verwendet und auf die gleichzeitige Verwendung der
Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche
Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Quelle: Bundeingenieurkammer, Foto: Kate Sakhno / Unsplash
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