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Enquete-Kommission Bürokratieabbau will Bauen in Bayern erleichtern
Erste Handlungsempfehlungen für schnellere Verfahren veröffentlicht
20.03.2025 - München
Mit Nachdruck Bürokratie abbauen und neue Potenziale in Wirtschaft und Verwaltung entfesseln - das sind die Ziele der parteiübergreifenden Enquete-Kommission Bürokratieabbau unter Leitung von Steffen Vogel MdL. Die Kommission hat jetzt ihre ersten Handlungsempfehlungen zum Bereich "Bau und Verkehr" veröffentlicht. Ziele sind schnellere Verfahren beim Wohnungsbau und dem Ausbau der Infrastruktur. So schlägt die Kommission u.a. Erleichterungen im Vergaberecht, höhere Grenzen für Verwendungsnachweise sowie zukunftsfähige Regeln für Bürgerbeteiligung und Verbandsklagen vor.
Der Vorsitzende der
Enquete-Kommission Steffen Vogel betont: "Wir müssen das Leben der
Menschen einfacher machen und Bürokratie aktiv zurückbauen. Dafür setzen wir
auf Vertrauen statt Misstrauen und wagen den großen Wurf. Vereinfachte
Vergabeverfahren, praxistaugliche Normen und Erleichterungen bei Ausgleichs-
und Ersatzflächen sind nur einige Stichworte, die wir in unseren
Handlungsempfehlungen aufgreifen. Unerlässlich ist, dass wir die Tendenz zu
jahrelangen, zermürbenden Verfahren bekämpfen. Bürgerbegehren und
Bürgerentscheide dürfen nicht dazu führen, dass regelmäßig große Bau- und
Planungsvorhaben verzögert werden. Auch das Verbandsklagerecht muss umfassend
auf den Prüfstand. Ich bin überzeugt: Chatbots, KI und Digitalisierung müssen
ihren Beitrag leisten, das Bauen schneller, einfacher und günstiger zu machen."
Neben dem Bereich
"Bau und Verkehr" sollen laut MdL Steffen Vogel weitere 12
Handlungsfelder mit konkreten Vorschlägen zum Abbau von unnötiger Bürokratie
parteiübergreifend erarbeitet werden.
"Bürokratie gilt als großer
Hemmschuh für die Entwicklung unseres Landes", so der Vorsitzende der
Kommission. Es sei Leitthema der CSU-Landtagsfraktion in dieser
Legislaturperiode, das Leben der Menschen und das Wirtschaften des Handwerks,
des Mittelstands und der Industrie zu vereinfachen. Neben der Staatsregierung
werde die CSU-Landtagsfraktion sich engagiert für weitere Erleichterungen und
Effizienzsteigerungen einsetzen.
Download
Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission Bürokratieabbau
Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Bürokratieabbau“
Zum Themenkomplex Nr. 7 „Bürokratieabbau
bei Wohnbau- und
Infrastrukturvorhaben sowie großen
Investitionsvorhaben“ wurden in der Sitzung
am 13.03.2025 folgende
Handlungsempfehlungen einstimmig
bzw. mehrheitlich beschlossen:
- Die vielfältigen Modifizierungen im Vergaberecht durch die
Staatsregierung sind zu begrüßen. Gleichwohl
ist das Vergaberecht weiter zu vereinfachen. So ist beispielsweise die Möglichkeit von gewerkeweisen
oder ganzheitlichen Vorgaben verstärkt zu ermöglichen sowie die Addierung von
Planungsleistungen zu flexibilisieren. Hierfür sind europa- und bundesrechtlich
belassene Umsetzungsspielräume zu nutzen.
-
Die zahlreichen Förderprogramme der EU, von Bund, Ländern und Kommunen
sind zu entwirren. Doppelförderungen sind zu vermeiden, Förderungen sind zukünftig stärker
pauschal zu beantragen und ab- zurechnen. Statt
zahlreicher kleinteiliger Förderprogramme soll es zukünftig weniger,
aber größere Förderungen geben. Beispielsweise ist zu
prüfen, ob die Mittel einzelner Landes-Förderprogramme den Kommunen als Kopfpauschale oder über die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zur freien Verfügung gegeben werden können. Bei
Rückforderungen von staatlichen Förderungen soll eine Bagatellgrenze eingeführt
werden, um den Arbeitsaufwand auf allen Seiten zu minimieren.¹
-
Bei staatlichen Förderungen von im Einzelfall unter 25.000 € soll
regelhaft kein Verwendungsnachweis mehr geführt werden müssen. Hier sollen nur stichprobenartige Kontrollen stattfinden. Eine solche Regelung sollte im Hinblick auf eine mögliche Erhöhung des Schwellenwerts nach spätestens 2 Jahren
evaluiert werden.2
- Die staatliche Förderung für kommunale Zweckbauten
wie Schulen, Kindergärten, Sport-
und Kulturstätten oder Feuerwehrhäuser ist konsequent auf kostensparende und
standardisierte Bauweise auszurichten. Dies umfasst
die Vorgabe eines vorgeplanten, auf die örtlichen Verhältnisse anpassbaren Standard- Gebäudetyps.3
- Das Verbandsklagerecht im Bereich des Umwelt- und Naturschutzrechts ist umfassend auf den Prüf- stand zu stellen.4
-
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind weiterzuentwickeln, so dass sie einerseits die berechtigten
Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahren und andererseits dem Gemeinwohl
dienende große Bau-, Infrastruktur- und Planungsvorhaben nicht
unverhältnismäßig verzögern.5
- Der Gesetzgeber hat von ihm selbst aufgestellte technische
Anforderungen, die sich als überzogen er- weisen, entsprechend zu modifizieren und das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch anzupassen. Die technischen Anforderungen
an bauliche Anlagen, insbesondere die Anwendung der DIN-Normen und der
Bauproduktenverordnung, sind auf den Prüfstand zu stellen. DIN-Normen sind nur,
soweit sie angemessen sind, zur Anwendung zu bringen.
- Brandschutzrechtliche Vorgaben, z. B. in Art. 12 BayBO, müssen einen
angemessenen Mindestschutz garantieren. Diese technischen Mindestanforderungen sind per Gesetz oder durch untergesetzliche Normen zu regeln, nicht aber durch bloße Verweisungen auf
technische Standards. Den Brandschutz über dieses Niveau
hinaus optimierende zwingende Vorgaben, wie z. B. ein zweiter Rettungsweg, sind auf ihre
Rechtfertigung hin zu überprüfen.
-
Der Gebäudetyp E ist unverzüglich als Alternative zu den bestehenden Gebäudetypen im BauGB einzuführen.
- Die Vorschriften zur Lärmmessung sind zu modifizieren. Oftmals sind die Maßstäbe für Lärmmessungen
nicht sachgerecht oder hängen maßgeblich vom Standort der Messanlage ab und
muten hierdurch willkürlich an.
Die Vorgaben sind so zu modifizieren, dass einerseits
den berechtigten Interessen nach Ruhe und Erholung und andererseits auch die Interessen des Bauwerbers in einem angemessenen Ausgleich gebracht werden können.
- Der gerichtliche Prüfungsumfang in Normenkontrollverfahren hinsichtlich Bebauungspläne ist auf die geltend gemachten subjektiven
Rechtsverletzungen des Antragstellers zu beschränken. In diesem Zusammenhang
ist der Amtsermittlungsgrundsatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
entsprechend dem Effektivitätsgedanken in § 163 Abs. 1 GWB auszugestalten.
Zudem sind die Heilungsvorschriften in den § 214 ff. BauGB zu erweitern.6
- Genehmigungsverfahren sowie Planfeststellungsverfahren sind zu vereinfachen und auf das Notwendigste zu reduzieren. Über bestimmte, vom Gesetzgeber festzulegende Planfeststellungsverfahren für
zentrale Infrastrukturen soll allein der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
entscheiden.7
- Das Baurecht ist zu reformieren. So ist zur Schaffung neuen Wohnraums
die Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung zulässigerweise
errichteter Bestandsbauten zu erleichtern, indem
der Bestandsschutz erweitert wird.
Die Schaffung einer angemessenen Anzahl
von vermietbaren Wohnungen in landwirtschaftlichen Gebäuden
im Außenbereich sowie
von Wohnungen für Betriebsangehörige
in Gewerbegebieten ist zu erleichtern.8
- Im Rahmen der behördlichen Abwägungsprozesse sind die dem Gemeinwohl dienende
Zwecke wie z. B. Wohnungsbau oder Kindertagesstätten besonders zu berücksichtigen.
-
Es ist zu prüfen, wie durch weitere
gesetzliche Regelungen bezahlbarer Wohnraum gefördert und geschaffen werden kann.
- Die Potenziale zur Schaffung
zusätzlichen Wohnraums im Bestand sind besser auszuschöpfen. Einerseits ist die in Art. 63 BayBO verankerte Abweichungsmöglichkeit zu erweitern. Für Modernisierungsvor- haben, für die Teilung von Wohnungen sowie für die
Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
durch Aus- bau, Anbau, Nutzungsänderung oder Aufstockung von Bestandsgebäuden sollen Abweichungen von der
BayBO nach Zulassung durch die Bauaufsichtsbehörde ermöglicht werden.
- Art. 6 BayBO ist dahingehend anzupassen, dass die Abstandsflächen auf ein Mindestmaß reduziert und eine Ausnahmevorschrift für flexiblere Abweichungen bei Nachverdichtungen und Aufstockungen eingeführt werden.9
-
Betreffen Bauvorhaben Belange des Umwelt-
und Naturschutzes, muss im
Rahmen des europarechtlich Zulässigen der Grundsatz gelten: Gattungsschutz
statt Individualschutz bei Tieren und Pflanzen. Es ist zu erwägen, bei
öffentlichen Bauvorhaben eine Gesamt-Öko-Bilanz zu erstellen, wenn dadurch
insbesondere Tiefbauprojekte ermöglicht werden können. Es sind praxistaugliche
Erleichterungen bei der Ausweisung von Ersatz- und Ausgleichsflächen zu
entwickeln.10
- Zur Verfahrensbeschleunigung sind die Baugenehmigungsbehörden zu ermächtigen, Abstimmungsrun- den mit allen beteiligten Stellen der Verwaltung einzuberufen und die Fachbehörden zur Mitwirkung daran zu verpflichten. So wird sichergestellt, dass Genehmigungsverfahren nicht
mehr durch eine sequenzielle Bearbeitung der verschiedenen, aufgrund
der Konzentrationswirkung mit dem
Baugenehmigungsverfahren verbundenen Fachverfahren in die Länge gezogen werden.
- Der Denkmalschutz muss pragmatischer gestaltet werden, um wichtigen Gemeinwohlgütern wie etwa dem Bedarf nach Wohnraum gerecht
werden zu können.
- Die Digitalisierung ist
ein entscheidender Schritt auf dem
Weg zu einer effizienteren Bauverwaltung. Die digitale Arbeitsweise
muss im Vergleich zur analogen einen echten Mehrwert liefern
(„Digitalisierungs-Dividende“). Baugenehmigungsverfahren sollen in Zukunft
– ggf. unter Zuhilfenahme von digitalen Chatbots
und KI-Anwendungen – nur noch digital abgewickelt werden (Digital Only).
Um eine geordnete Umstellung sicherzustellen, sollte mit
ausreichend Vorlauf ein konkreter Zeitpunkt für „Digital Only“ festgelegt
werden. Hybride Antragsformen sorgen nur für Schnittstellenprobleme und
zusätzlich erforderliche Kapazitäten, weswegen diese zu vermeiden sind. Sofern
Bürger nicht in der Lage sind, digitale Anträge einzureichen, können entsprechende Infoschalter und Hilfsangebote bei den Behörden
eingerichtet wer- den. Diese
Maßnahmen sollen bis 2030 bayernweit umgesetzt werden.
- Bei Anträgen auf Baugenehmigung innerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen Bebauungsplans ist anzustreben, dass die
definierten Kriterien vollautomatisiert geprüft werden und damit eine
print@home-Genehmigung möglich wird.11
¹ Ablehnung seitens der SPD-Fraktion
² Ablehnung seitens
der SPD-Fraktion
3 Ablehnung seitens
der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und SPD
4 Ablehnung seitens der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und SPD
5 Ablehnung seitens der Fraktionen AfD und SPD sowie des Experten Hubert
Steffl
6 Ablehnung seitens
der SPD-Fraktion
7 Ablehnung seitens der SPD-Fraktion
8 Ablehnung seitens der SPD-Fraktion
9 Ablehnung seitens
der SPD-Fraktion
10 Ablehnung seitens
der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und
SPD
11 Ablehnung seitens der SPD-Fraktion
Quellen: CSU-Fraktion, Bayerischer Landtag, Fotos: textune / Adobe Stock, CSU
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