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Bundeshaushalt 2025: Deutlich mehr Geld für den Wohnungsbau

12 Milliarden Euro für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

04.09.2025 - Berlin

Bundeshaushalt 2025: Deutlich mehr Geld für den Wohnungsbau

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 04.09.2025 einige Anpassungen des zweiten Regierungsentwurfs für den Haushalt 2025 beschlossen und stellt dem Bundesbauministerium deutlich mehr Mittel für seine Arbeit zur Verfügung. Insgesamt beträgt der Haushalt im Einzelplan 25 für 2025 rund 12 Milliarden Euro - 7,4 Milliarden Euro Ausgaben sowie 4,7 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigungen. Dazu kommen Programmmittel von rund 2,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie rund eine Milliarde Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Foto: Steffen Kugler / Bundesregierung 
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Foto: Steffen Kugler / Bundesregierung

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Haushaltsausschuss hat den Etat des Bundesbauministeriums aufgestockt, dafür sind wir sehr dankbar. Mit Rekordinvestitionen von 23,5 Milliarden Euro bis 2029 in den sozialen Wohnungsbau und einer Verstetigung der Mittel für unsere Neubauförderprogramme setzen wir die Investitionsoffensive im Wohnungsbau fort. 

Dazu kommt: In Deutschland schlummern enorme stille Reserven – Wohnungen, die genehmigt sind, aber noch nicht errichtet. Baufertige Planungen wollen wir möglichst schnell in Baustarts für gebaute Häuser umwandeln. Dafür haben wir als befristeten Impuls die Förderung für Baumaßnahmen im Effizienzhaus 55 Standard mit EE (Wärmeerzeugung durch Erneuerbare Energien) im Blick und bereiten in den nächsten Monaten eine entsprechende Förderung vor. 

Wir wollen aber nicht nur mehr und günstiger Bauen, sondern auch besser zusammenleben. Der Deutsche Bundestag beabsichtigt daher, bis zu eine Milliarde Euro in die Ertüchtigung von Sportanlagen und Schwimmbädern in dieser Legislatur auszubringen. Davon sind im Haushalt 2025 bereits 333 Millionen Euro an frischen Programmmitteln ausgebracht. Damit der Ball wieder rollt, die Dusche wieder funktioniert und der Sportkurs wieder stattfinden kann. Wir steigern damit die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden und modernisieren Stück für Stück unser Land. Der Haushalt des Bundesbauministeriums leistet als gewichtiger Investitionshaushalt hierfür einen entscheidenden Beitrag.“ 

Mit dem Haushalt 2025 wurden für den Einzelplan 25 u.a. folgende Punkte verabredet:

  • Wohngeld: 
    Erhöhung der Ausgaben um 210 Millionen Euro auf 2,36 Milliarden Euro

  • Sozialer Wohnungsbau
    Neue Programmscheibe in Höhe von 3,5 Milliarden Euro

  • Städtebauförderung
    Neue Programmscheibe der Städtebauförderung in Höhe von rund 790 Millionen Euro.

Mit dem Haushalt 2025 wurden zudem folgende Punkte im Bereich des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verabredet:

  • Energetische Stadtsanierung
    Neue Fördermittel in Höhe von 75 Millionen Euro.

  • Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel
    Neue Förderrunde in Höhe von 80 Millionen Euro.

Zusätzlich wurden folgende Mittel im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verabredet, die bislang insbesondere im KTF veranschlagt waren:

  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN): 
    Neue Programmscheibe in Höhe von 600 Millionen Euro.

  • Klimafreundlicher Neubau (KFN)
    Neue Programmscheibe in Höhe von rund 1,11 Milliarden Euro.

  • "Gewerbe zu Wohnen" (GzW) wird in 2026 starten; Mittel in 2025 zur Vorbereitung des Programmstarts sind bereitgestellt

  • Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)
    Neue Programmscheibe in Höhe von 350 Millionen Euro.

  • Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" (JkA) wird mit einer neuen Programmscheibe in Höhe von 350 Millionen Euro weitergeführt.

  • Außerdem wurde mit dem Programm Sanierung kommunaler Sportstätten eine Programmscheibe in Höhe von 333 Millionen Euro ausgebracht.

Aktuell stehen für die Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte nicht mehr 4 Mio. Euro, sondern nur 2 Mio. Euro zur Verfügung. Im Gegenzug erhöhen sich die Verpflichtungsermächtigungen dieses Haushaltstitels bis zum Jahr 2028 um 2 Mio. Euro. Der Titel „Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik” wird für 2025 um 4,37 Mio. Euro auf damit 21,64 Mio. Euro ausgebaut. Die für die „Förderung zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur” ursprünglich eingestellten 2,5 Mio. Euro werden restlos gestrichen. Das Gleiche gilt für die im Regierungsentwurf geplanten Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe. 

Zudem soll es weniger Geld für Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich geben. Von den geplanten 10 Mio. Euro werden 2 Mio. Euro gestrichen. Erhöht werden die Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes um 2 Mio. Euro auf nun 5,3 Mio. Euro.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Fotos: Henning Schacht / BMWSB, Steffen Kugler / Bundesregierung

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