27.05.2026 - Berlin
Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ beschlossen. Damit sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Reform, fordert jedoch Nachbesserungen.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: „Das Baugesetzbuch-Upgrade ist ein umfassendes Modernisierungspaket, das nahezu alle Bereiche der kommunalen Planung adressiert. Wohnen hat ab jetzt Vorfahrt, endlich auch im Gesetz. Wer bauen will, soll sein Verfahren online verfolgen können, nicht im Rathausflur warten. Wir geben Kommunen neue Instrumente, um bei Schrottimmobilien besser durchgreifen zu können. Und wir holen mehr Grün in unsere Städte. Aber wir geben auch mehr Zug und Druck in den Prozess. Das Baugesetzbuch-Upgrade ist der nächste Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt nach dem Bau-Turbo.“
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesingenieurkammer(BIngK) die Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts – fordert jedoch Nachbesserungen. Sie unterstützt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts.
Besonders positiv bewertet sie die geplante bundeseinheitliche Definition des Begriffs „Vollgeschoss“ in der Baunutzungsverordnung. Diese soll bestehende Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen beseitigen und so zu mehr Rechtssicherheit und einer Vereinfachung der Planungspraxis beitragen.
Kritisch sieht die BIngK jedoch die vorgesehene methodische Grundlage der Definition. Der Entwurf knüpft an die Grundfläche an, was aus Sicht der Ingenieurkammer zu neuen Auslegungsfragen führen kann – etwa bei der Einbeziehung von Balkonen, auskragenden Bauteilen oder Staffelgeschossen. Stattdessen plädiert die BIngK dafür, auf die bereits in der BauNVO definierte Geschossfläche zurückzugreifen, um eine konsistente und rechtssichere Regelung zu gewährleisten.
Positiv hervorgehoben wurde die Orientierung an der Deckenoberkante zur Bestimmung von Gebäudehöhen. Diese wird als klar und praktikabel angesehen, insbesondere da variable Bauteile wie Estrich oder Bodenbeläge nicht berücksichtigt werden sollen.Gleichzeitig fordert die Bundesingenieurkammer eine präzisere gesetzliche Klarstellung. Insbesondere sollte eindeutig geregelt werden, dass sich die Deckenoberkante auf die Rohdecke bezieht und Ausbau- sowie Belagsschichten unberücksichtigt bleiben. Dies ist notwendig, um Auslegungsspielräume zu vermeiden und eine einheitliche Anwendung in der Praxis sicherzustellen.
Insgesamt sieht die BIngK in der Reform einen wichtigen Schritt, hätte sich jedoch ein fachliches Nachjustierungen gewünscht, um die angestrebte Vereinfachung und Rechtssicherheit tatsächlich zu erreichen.
Mehr Wohnraum ermöglichen
In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt bei Bebauungsplänen,
die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse für den
Wohnungsbau. Dadurch genießt der Wohnungsbau rechtlich Priorität. Außerdem wird
in das Raumordnungsordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des
Wohnraummangels für Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation aufgenommen:
Dort soll künftig die übergeordnete Raumordnung darauf hinwirken, dass ein
Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten
Flächenpotenzialen geschaffen wird.
Transparenz und Beschleunigung durch Digitalisierung
Um Planungsverfahren zu verkürzen und für Bürgerinnen und Bürger
nachvollziehbarer zu gestalten, müssen die Kommunen künftig digitale
Instrumente einsetzen. Dafür muss der einheitliche Standard XPlanung für den
medienbruchfreien Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung angewendet
werden. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Zukunft digital statt und
kann einstufig durchgeführt werden. Über eine Verfahrensampel können
Bürgerinnen und Bürger sich laufend über den Stand des Verfahrens informieren.
Verbunden mit verkürzten Fristen schafft das Transparenz und ist ein Ansporn
für die Kommunen, bei der Planung schneller zu werden.
Schnelle und einfache Umweltprüfung
Aktuell dauern Umweltprüfungen häufig sehr lange. Um sie zu beschleunigen,
sollen vertiefte Umweltprüfungen künftig nur noch dort durchgeführt werden, wo
sie auch tatsächlich erforderlich sind. Und: Auch wenn eine vertiefte
Umweltprüfung nötig ist, soll sie nicht bereits auf Ebene des Bebauungsplans
durchgeführt werden, wenn sie stattdessen später im Zulassungsverfahren
erfolgen kann. Das sorgt für eine klare, praxistaugliche und rechtssichere
Umweltprüfung. Damit entlasten wir die Kommunen, beschleunigen Verfahren und
schaffen Planungssicherheit – ohne Abstriche beim Umweltschutz.
Mehr Grün in der Stadt
Damit Kommunen sich besser gegen Starkregen oder Hitzewellen wappnen können,
ermöglichen wir ihnen, im gesamten Stadtgebiet mehr Grün zu schaffen. Denn
Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern kühlt die Luft, schützt vor Hitze und
sorgt damit für mehr Lebensqualität. Darüber hinaus machen wir mehr natürliche
Auffangflächen möglich und verhindern damit Schäden durch Überflutungen.
Schrottimmobilien bekämpfen
Schrottimmobilien haben negative Auswirkungen auf die gesamte Umgebung und
bedeuten für Anwohnerinnen und Anwohner weniger Wohnqualität. Außerdem können
sie zu einem Wertverlust für benachbarte Gebäude führen. Deshalb geben wir den
Kommunen mehr Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Das Vorkaufsrecht der
Gemeinde an Schrottimmobilien wird erleichtert. Die Kommunen können außerdem
künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen, das heißt den
Eigentümer zur Beseitigung der baulichen Mängel verpflichten. Bei extremem
Missbrauch gibt es künftig die Möglichkeit zur Enteignung.
Zukunft mitdenken
Neue Vorgaben für die Raumplanung tragen den gestiegenen Anforderungen an
Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz Rechnung. Sie fordern die Raumplanung
auf, künftig auch für Risiken und Krisensituationen vorausschauend zu planen –
vom Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.
Blaulichtfamilie stärken
Feuerwehren und Rettungsdienste sind von elementarer Bedeutung für unser
Gemeinwesen. Aktuell ist es schwierig, Einrichtungen der Feuerwehren und
Rettungsdienste in bestehenden Siedlungsbereichen auszubauen, weil die
Grundstücke oft zu klein sind. Im Außenbereich sind sie derzeit nur
ausnahmsweise zulässig. Das ändern wir nun und erleichtern damit den Kommunen
die Wahl des optimalen Standortes für Feuer- und Rettungswachen zu treffen, um
alle Einsatzorte schnell zu erreichen und neuen Anforderungen gerecht zu
werden.
Download
Referentenentwurf Baugesetzbuch-Upgrade
Weitere Informationen
www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/baugb-upgrade/baugb-upgrade-artikel.html
Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesingenieurkammer, Fotos: Lukas Kosc / Pexels, Julia Steinigeweg / BMWSB, Bundesingenieurkammer
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