09.06.2026 - München
Weniger Bürokratie, größere Flexibilität, mehr Wohnraum - dafür will die Bayerische Staatsregierung jetzt den Bauturbo zünden. Mit dem neuen Artikel 4 wird das überragende öffentliche Interesse am Wohnungsbau prominent in der Bayerischen Bauordnung verankert - sowohl im Neu- als auch im Aus- bzw. Umbau. Das politische Signal: Der Wohnungsbau soll künftig ein höheres Gewicht bekommen. Besonders beim Umbau bestehender Gebäude sollen Hürden sinken, damit mehr Flächen schneller zu Wohnraum werden können.
„Mit dem Bayerischen Bauturbo schaffen wir völlig neue Möglichkeiten beim Sanieren, Umbauen und Erweitern bestehender Gebäude. Im wahrsten Sinne des Wortes eine Umbauordnung! Keine Einzelfallentscheidung, kein Extra-Antrag, keine Bürokratie - so schaffen wir schneller zusätzlichen Wohnraum“, sagt Bauminister Christian Bernreiter.
Mehr Wohnraum entsteht nicht nur durch Neubauten. Auch bestehende Häuser und Gebäude bieten großes Potenzial. Mit dem Bayerischen Bauturbo will die Staatsregierung deshalb Umbauten einfacher machen. Wer zusätzlichen Wohnraum schaffen möchte, soll künftig weniger Zeit mit Anträgen verbringen und schneller loslegen können.
Ziel ist es, vorhandene Gebäude einfacher in Wohnraum umzuwandeln und Investitionen im Bestand gezielt zu stärken. Der Ansatz folgt damit einer Entwicklung, die auch auf Ebene der Bauministerkonferenz vorbereitet wurde und nun in Landesrecht umgesetzt wird.
Bisher gab es teilweise Probleme, wenn alte Bausubstanz aktuellen Anforderungen nicht entsprochen hat. Oft mussten Abweichungen im Einzelfall beantragt und genehmigt werden. Der Bauturbo bündelt nun bestehende und neue Erleichterungen für das Bauen im Bestand in einem neuen eigenen Abschnitt „Umbau“.
Dies soll den Umbau zu Wohnzwecken deutlich erleichtern. Denn nach einer vereinfachten Aufstockung, die bereits seit 2025 gilt, wird nun auch der Umbau im Gebäude selbst umfasst. Damit entsteht mehr Spielraum: Einzelfallentscheidungen sind nicht mehr nötig, dadurch entfallen separate Anträge und Bürokratie. Bestehende Bauteile können bleiben, wie sie sind.
Und auch für neue Bauteile gilt: Ein Gebäude muss nach dem Umbau nicht mehr können als vorher. Diese Erleichterungen gelten konkret beim Brandschutz, beim Schall- und Wärmeschutz und bei vorgeschriebenen Höhen von Aufenthaltsräumen.
Beispiele für Erleichterungen:
Damit wird auch der Beschluss der Bauministerkonferenz der Länder, gefasst unter Vorsitz und auf Initiative von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, in Landesrecht umgesetzt.
Mit dem Gesetzentwurf verbindet die Staatsregierung ein klares Ziel: mehr Wohnraum in kürzerer Zeit. Der Weg dorthin führt nicht allein über Neubau, sondern vor allem über ein einfacheres, pragmatischeres Bauen im Bestand. Durch die stärkere Gewichtung des Wohnungsbaus im Baurecht und die spürbare Entlastung bei technischen und rechtlichen Anforderungen sollen Projekte schneller realisiert werden können. Für die Praxis bedeutet das: mehr Handlungsspielraum für Planende und Bauherren - und bessere Voraussetzungen, bestehende Gebäude in dringend benötigten Wohnraum umzuwandeln.
Weiterhin wurde in der Kabinettssitzung am 9. Juni 2026 das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes behandelt.
Bis 2035 fehlen in Bayern laut Prognosen bis zu 400.000 Arbeitskräfte, trotz der angespannten Entwicklung am Arbeitsmarkt. Es müssen daher alle verfügbaren Arbeitskraftpotenziale gehoben werden. Eine zentrale Rolle hierfür spielt die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Was an Qualifikation vorhanden ist, soll für den Arbeitsmarkt auch nutzbar gemacht werden.
Das am 1. August 2013 in Kraft getretene Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) legt die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die im Freistaat Bayern landesrechtlich geregelten Berufe fest. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs und einer europarechtskonformen Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie ist eine Anpassung des BayBQFG erforderlich.
Der Ministerrat hat am 9. Juni 2026 eine entsprechende Gesetzesänderung gebilligt und somit den Grundstein für weniger Bürokratie, beschleunigte Verfahren und mehr Rechtssicherheit für Antragstellende und Behörden gelegt. Im nächsten Schritt wird die Verbändeanhörung durchgeführt, bevor das Gesetz dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet wird.
Mit der Gesetzesänderung wird unter anderem der Anwendungsbereich des BayBQFG erweitert.
Quellen: Bayerische Staatskanzlei, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Fotos: Bayerische Staatskanzlei, Atelier Karammer / StMB, Bayerische Staatskanzlei
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