15.07.2026 - BErlin
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) sieht in den geplanten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwar sinnvolle Ansätze, fordert jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungen. In ihrer Stellungnahme zu den Richtlinienentwürfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) spricht sie sich für eine einfachere, verlässlichere und stärker an der tatsächlichen Energie- und CO₂-Einsparung ausgerichtete Förderung aus.
Kritisch bewertet die Bundesingenieurkammer zunächst das Beteiligungsverfahren. Die eingeräumte Frist zur Stellungnahme sei angesichts der Vielzahl und Tragweite der geplanten Änderungen zu kurz gewesen. Für eine fachgerechte Prüfung und ein transparentes Beteiligungsverfahren seien angemessene Fristen erforderlich.
Zugleich warnt die Bundesingenieurkammer vor weiterer Komplexität der Förderlandschaft. Zusätzliche Bonusregelungen, neue Fördervoraussetzungen und weitere Differenzierungen machten die BEG für Eigentümer, Energieeffizienz-Experten und Planungsbüros zunehmend unübersichtlich. Dies erhöhe den Beratungsaufwand, erschwere die Antragstellung und stehe dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegen.
Auch die kurzfristige Änderung zentraler Förderbedingungen ohne ausreichende Übergangsregelungen und -fristen sieht die Bundesingenieurkammer kritisch. Bereits laufende Beratungen, Sanierungsfahrpläne und Planungen verlören dadurch teilweise ihre wirtschaftliche Grundlage.
Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Tag können
nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen
bei KfW und BAFA gestellt werden. Bereits seit 09.07.2026
können keine neuen (g)BzA bei der KfW bzw. TPB beim BAFA mehr erstellt werden.
In einer Umstellungsphase bis 20. Juli 2026 können Antragsstellende mit
gültiger (g)BzA bzw. TPB, die aber noch keinen Antrag gestellt haben, noch
Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW stellen. Neue BzAs/TPBs
können dann ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden.
Informationsschreiben des BMWE
FAQ zur BEG-Reform (BMWE-Webseite)
Informationen der KfW (KfW-Webseite)
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer sollte die vorgesehene Pflicht zum Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung als Fördervoraussetzung für bestimmte Effizienzhausstandards überprüft werden. Gerade im Gebäudebestand verursache diese Anforderung häufig einen erheblichen baulichen und wirtschaftlichen Mehraufwand. Statt einzelne Anlagentechniken verbindlich vorzuschreiben, sollten die Förderrichtlinien funktionale Ziele definieren und gleichwertige technische Lösungen zulassen.
Darüber hinaus regt die Bundesingenieurkammer an, den sommerlichen Wärmeschutz sowie die Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden stärker in der Förderung zu berücksichtigen. Neben dem winterlichen Wärmeschutz sollten künftig auch Kriterien wie Hitzeschutz, ökologische Materialeigenschaften und die Treibhausgasbilanz über den gesamten Gebäudelebenszyklus in eine tatsächliche Gesamtperformance von Gebäudehüllen einfließen. Dies könne innovative und biobasierte Baustoffe sowie hitzeresiliente Bauweisen technologieoffen fördern.
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Förderung der Heizungsoptimierung. Die Bundesingenieurkammer hält eine pauschale Begrenzung auf kleinere Gebäude für nicht sachgerecht. Stattdessen sollte sich die Förderfähigkeit am tatsächlichen Einsparpotenzial einer Maßnahme orientieren. So könnten auch in größeren Bestandsgebäuden wirtschaftlich erschließbare Effizienzpotenziale genutzt werden.
Insgesamt plädiert die Bundesingenieurkammer dafür, die BEG konsequent an ihrer Lenkungswirkung auszurichten. Förderkriterien sollten die tatsächliche Energie- und CO₂-Einsparung in den Mittelpunkt stellen, den planerischen Gestaltungsspielraum erhalten und Klimaschutz sowie Klimaanpassung gleichermaßen berücksichtigen. Nur so könne die Bundesförderung einen wirksamen Beitrag zur Transformation des Gebäudebestands leisten.
Download
Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zu den BEG-Richtlinienentwürfen
Die Bundesingenieurkammer begrüßt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, die Bundesförderung für effiziente Gebäude weiterzuentwickeln und die Fördermittel möglichst wirksam und zielgerichtet einzusetzen. Eine regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Förderkulisse ist sinnvoll und notwendig. Der vorliegende Richtlinienentwurf wirft jedoch aus Sicht der Planungspraxis eine Reihe fachlicher und verfahrensbezogener Fragen auf.
1. Beteiligungsverfahren
Die für die Stellungnahme eingeräumte Frist wird der Komplexität der umfangreichen Richtlinienänderungen nicht gerecht. Eine sachgerechte Prüfung der zahlreichen Änderungen sowie ihrer Auswirkungen auf Planung, Beratung und Umsetzung war innerhalb der verfügbaren Zeit kaum möglich. Ein transparentes und ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren setzt angemessene Fristen voraus.
2. Förderlandschaft wird weiter verkompliziert
Anstatt die Förderlandschaft zu vereinfachen, führt der Entwurf zu zusätzlichen Differenzierungen, Bonusregelungen und neuen Voraussetzungen. Die Förderbedingungen werden dadurch sowohl für Eigentümer als auch für Energieeffizienz-Experten und Planungsbüros schwerer nachvollziehbar.
Die steigende Komplexität erhöht den Beratungsaufwand, erschwert die Förderberatung und erhöht zugleich das Risiko fehlerhafter Antragstellungen. Dies steht dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegen.
3. Planungssicherheit und Verlässlichkeit der Förderung
Die kurzfristige Änderung wesentlicher Förderbedingungen ohne ausreichende Übergangsfristen beeinträchtigt die Planungssicherheit erheblich. Bereits begonnene Beratungen, Sanierungsfahrpläne und laufende Planungen verlieren teilweise kurzfristig ihre wirtschaftliche Grundlage.
Gerade im Gebäudebestand sind Investitionsentscheidungen langfristig angelegt. Förderprogramme sollten daher verlässlich ausgestaltet und Änderungen mit angemessenen Übergangsregelungen eingeführt werden.
4. Verpflichtende Lüftungsanlagen kritisch überprüfen
Die vorgesehene Verpflichtung zum Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung als Fördervoraussetzung für bestimmte Effizienzhausstandards sollte überprüft werden. Insbesondere im Gebäudebestand ist die Umsetzung häufig mit erheblichem baulichem und wirtschaftlichem Aufwand verbunden, ohne dass der zusätzliche Nutzen in jedem Einzelfall in einem angemessenen Verhältnis zu den Mehrkosten steht. Förderanforderungen sollten daher funktionale Ziele definieren und gleichwertige technische Lösungen zulassen, anstatt einzelne Anlagentechniken verbindlich vorzuschreiben. So bleibt der notwendige planerische Gestaltungsspielraum erhalten und wirtschaftlich angemessene Lösungen können objektspezifisch entwickelt werden.
5. Sommerlichen Wärmeschutz und Lebenszyklusbetrachtung stärker berücksichtigen
Die Förderanforderungen orientieren sich bislang im Wesentlichen an niedrigen U-Werten und damit am winterlichen Wärmeschutz. Angesichts zunehmender Hitzeperioden sowie der wachsenden Bedeutung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Gebäudelebenszyklus sollte die Förderung stärker die tatsächliche Gesamtperformance von Gebäudehüllen berücksichtigen. Neben dem U-Wert sollten daher auch Kriterien des sommerlichen Wärmeschutzes sowie – perspektivisch – ökologische Eigenschaften und die Lebenszyklusbilanz von Konstruktionen angemessen berücksichtigt werden. Dadurch könnten innovative und biobasierte Baustoffe sowie hitzeresiliente Bauweisen technologieoffen stärker in den Fokus rücken.
6. Förderung der Heizungsoptimierung am Einsparpotenzial ausrichten
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung gehören zu den wirtschaftlichsten Möglichkeiten, den Energieverbrauch im Gebäudebestand kurzfristig zu senken. Eine pauschale Begrenzung der Förderung auf kleinere Gebäude erscheint daher nicht sachgerecht. Die Bundesingenieurkammer regt an, die Förderfähigkeit stärker am tatsächlichen Einsparpotenzial der Maßnahme auszurichten und erhebliche Effizienzpotenziale auch in größeren Bestandsgebäuden zu erschließen.
Fazit
Die Bundesingenieurkammer sieht in den Richtlinienentwürfen sinnvolle Ansätze zur Weiterentwicklung der Bundesförderung. Gleichzeitig besteht an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf, um die Förderung einfacher, verlässlicher und wirkungsorientierter auszugestalten. Förderkriterien sollten sich konsequent an der tatsächlichen Energie- und CO₂-Einsparung orientieren, den planerischen Gestaltungsspielraum erhalten und die Anforderungen des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung gleichermaßen berücksichtigen. Nur so kann die BEG ihre Lenkungswirkung entfalten und einen wirksamen Beitrag zur Transformation des Gebäudebestands leisten.
Berlin, 15.07.2026
Bundesingenieurkammer
e.V.
Joachimsthaler Str. 12 | 10719
Berlin
nfbngkd | www.bingk.de
Download
Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zu den BEG-Richtlinienentwürfen
Quellen: Bundesingenieurkammer, BMWE, KfW, Foto: rawintanpin / Adobe Stock
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