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40. Informationsgespräch zu Vergaberecht und -praxis im Bayerischen Bauministerium

Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl und Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Ulrich Scholz vertreten

29.07.2026 - München

40. Informationsgespräch zu Vergaberecht und -praxis im Bayerischen Bauministerium

Wie lassen sich öffentliche Bauprojekte schneller, rechtssicherer und zugleich mittelstandsfreundlich vergeben? Diese Frage stand im Mittelpunkt des 40. Informationsgesprächs zu Vergaberecht und -praxis am 29. Juli 2026 im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau war mit ihrem 2. Vizepräsidenten Dr.-Ing. Werner Weigl und Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Ulrich Scholz vertreten.

40. Informationsgespräch zur Vergabe
40. Informationsgespräch zur Vergabe

Im Mittelpunkt des 40. Informationsgesprächs standen die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht von den neuen Wertgrenzen bei Direktaufträgen über die Erfahrungen mit der Unterschwellenvergabe bis zum Vergabebeschleunigungsgesetz und dem Losgrundsatz.

Die Diskussion zeigte: Beschleunigung darf nicht zulasten von Qualität, fairem Wettbewerb und der mittelständisch geprägten Planungs- und Bauwirtschaft gehen.

Die neuen Spielräume können Verfahren beschleunigen, wenn sie in der Praxis mutig, transparent und gut dokumentiert angewendet werden.

Ministerialrat Dr. Alexander Petersen betonte, dass bei den 7.000 Direktaufträgen nach Einführung der neuen Vergabegrenzen Nachträge kein Thema seien. In der Summe war die Qualität gut, allerdings wünsche er sich eine mutigere Anwendung.

Dr.-Ing. Werner Weigl
Dr.-Ing. Werner Weigl

Für Dr.-Ing. Werner Weigl ist klar: „Direktvergabe ist Leistungs- und Qualitätswettbewerb par excellence.“ 

Er betonte die Chancen von Direktaufträgen und beschränkter Ausschreibung für Qualität und zügige Bauprozesse. Über solche Verfahren könne gute Leistung gezielt berücksichtigt werden. 

Zugleich reduziere ein fairer Leistungswettbewerb das Risiko gestörter Bauprojekte. Beschleunigung dürfe nicht zulasten von Qualität, fairem Wettbewerb und der mittelständisch geprägten Planungs- und Bauwirtschaft gehen.

Auch das Vergabebeschleunigungsgesetz wurde intensiv eingeordnet. Der neue § 97a GWB bringt einen Kompromiss zwischen Beschleunigung und Mittelstandsschutz. Der Grundsatz der losweisen Vergabe bleibt erhalten, Abweichungen müssen sorgfältig begründet werden.

Vergabebeschleunigung gelingt nur, wenn sie mit Qualität, Transparenz und fairem Wettbewerb zusammengedacht wird. Direktaufträge und Beschränkte Ausschreibungen können hier wichtige Hebel sein. Die losweise Vergabe bleibt dabei ein zentrales Instrument, um mittelständische Strukturen, regionale Wertschöpfung und unabhängige Planung zu sichern.

Dr.-Ing. Werner Weigl betont: „Die losweise Vergabe ist kein Bremsklotz, sondern ein Qualitätsversprechen. Die Trennung von Planung und Ausführung sichert fairen Wettbewerb und stärkt den Mittelstand.“

Quelle und Fotos: Bayerische Ingenieurekammer-Bau


40. Informationsgespräch zur Vergabe - Zusammenfassung

Beschleunigung braucht Qualität und Wettbewerb

Direktaufträge, neue Wertgrenzen, Vergabebeschleunigungsgesetz und Losgrundsatz: Beim 40. Informationsgespräch zu Vergaberecht und -praxis am 29. Juli 2026 im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr diskutierten Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien, Kommunen, Kammern und Verbänden über die Zukunft des öffentlichen Vergabewesens. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau war mit ihrem 2. Vizepräsidenten Dr.-Ing. Werner Weigl und Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Ulrich Scholz vertreten.

Vergaberecht im Wandel

Das Vergaberecht befindet sich in einer Phase tiefgreifender Veränderungen. Neben den bayerischen Reformen der Unterschwellenvergabe standen das seit 1. Juli 2026 geltende Vergabebeschleunigungsgesetz sowie laufende Überarbeitungen von UVgO, VOB/A und europäischem Vergaberecht im Fokus des 40. Informationsgesprächs zu Vergaberecht und -praxis. 

Das gemeinsame Ziel der Reformen ist es, Verfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und öffentliche Investitionen schneller umzusetzen. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen durch Nachhaltigkeit, Resilienz und digitale Souveränität.

Positive Erfahrungen mit den neuen Wertgrenzen

Vertreter des Bayerischen Innenministeriums und des Bayerischen Bauministeriums zogen eine überwiegend positive Bilanz der seit Anfang 2025 geltenden höheren Wertgrenzen für Direktaufträge und Verhandlungsvergaben. Die neuen Freiheiten hätten zu mehr Flexibilität und schnelleren Verfahren geführt. 

Nach Angaben des Bauministeriums wurden allein in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 rund 7.000 Direktaufträge vergeben. Mehr als 90 Prozent dieser Aufträge lagen im Bereich bis 25.000 Euro. Positiv zu vermerken ist, dass Nachtragsstreitigkeiten bislang kaum eine Rolle spielten.

Direktaufträge als Chance für Qualität

In der Diskussion wurde deutlich, dass Direktaufträge nicht nur der Verfahrensbeschleunigung dienen. Sie ermöglichen es öffentlichen Auftraggebern auch, gute Erfahrungen mit Unternehmen stärker zu berücksichtigen und regionale Wertschöpfung zu fördern. Zugleich wurden Fragen nach Transparenz, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit offen diskutiert.

Für Dr.-Ing. Werner Weigl bieten Direktvergaben und beschränkte Ausschreibungen insbesondere Chancen für Qualität und zügige Bauprozesse. Gute Leistungen könnten gezielt berücksichtigt und Projektabläufe stabilisiert werden. Gleichzeitig dürften Beschleunigungsmaßnahmen nicht zulasten eines fairen Wettbewerbs oder der mittelständisch geprägten Planungs- und Bauwirtschaft gehen.

Vergabebeschleunigungsgesetz neu bewertet

Breiten Raum nahm die Vorstellung des neuen Vergabebeschleunigungsgesetzes ein, das seit dem 1. Juli 2026 in Kraft ist. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen Vereinfachungen bei Eignungsnachweisen, Erleichterungen beim Ausschluss unzuverlässiger Unternehmen, schnellere Nachprüfungsverfahren sowie eine stärkere Berücksichtigung junger Unternehmen und KMU. Darüber hinaus sollen digitale Vergabeprozesse gestärkt und Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden können.

Losgrundsatz bleibt unverzichtbar

Ein zentrales Diskussionsthema war der neue § 97a GWB zum Losgrundsatz. Zwar eröffnet das Gesetz für bestimmte Infrastrukturvorhaben zusätzliche Möglichkeiten zur Losbündelung, der Grundsatz der losweisen Vergabe bleibt jedoch bestehen. Gerade für mittelständische Unternehmen und unabhängige Planungsbüros ist er weiterhin von großer Bedeutung. 

Dr.-Ing. Werner Weigl machte deutlich: „Die losweise Vergabe ist kein Bremsklotz, sondern ein Qualitätsversprechen. Die Trennung von Planung und Ausführung sichert fairen Wettbewerb und stärkt den Mittelstand.“

Fazit

Das 40. Informationsgespräch zeigte, dass sich das Vergaberecht derzeit an einem Wendepunkt befindet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass Vergabeverfahren schneller und einfacher werden müssen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass eine erfolgreiche Vergabebeschleunigung nur funktioniert, wenn Qualität, Transparenz, Wettbewerb und mittelständische Strukturen gleichermaßen berücksichtigt werden. Dabei können Direktaufträge und beschränkte Ausschreibungen wichtige Instrumente sein. Die losweise Vergabe bleibt ein zentrales Element für einen fairen Leistungswettbewerb und eine starke mittelständische Planungs- und Bauwirtschaft.

Quellen: Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Redaktion: Jan Struck / BayIka-Bau (Datenanalyse mit KI-Unterstützung)

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