28.08.2026 - München
„Die Ausweitung der Direktvergabe bringt in der Praxis große Vorteile, die Vergabestellen berichten durchweg positiv. Gerade hier besteht ein hoher Anreiz, gute Qualität zu fairen Preisen zu liefern - andernfalls droht, künftig nicht mehr angefragt zu werden. Direktvergabe ist damit Leistungs- und Qualitätswettbewerb par excellence. Umso bedauerlicher ist, dass viele Vergabestellen die Chancen der Erleichterungen noch nicht ausreichend nutzen“, sagt Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl in der aktuellen Kolumne in der Staatszeitung.
Die Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge durch das 2. Bayerische Modernisierungsgesetz im Januar 2025 markiert einen Wendepunkt in der Unterschwellenvergabe. Mit bis zu 250.000 Euro für Bauleistungen und 100.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen hat der Freistaat im bayerischen Wirtschaftsförderungsgesetz (BayWiVG) ein klares Signal für mehr Beschleunigung gesetzt. Für öffentliche Auftraggeber könnten sich damit im Löwenanteil ihrer Vergaben erhebliche Erleichterungen ergeben.
Besonders die Ausweitung der Direktvergabe bringt in der Praxis große Vorteile: Beschaffungen und Bauprojekte lassen sich schneller starten, kurzfristige Bedarfe flexibler decken. Der Wegfall formeller Verfahren entlastet Vergabestellen, schafft Kapazitäten für komplexere Großprojekte und ermöglicht die gezielte Ansprache mittelständischer und lokaler Unternehmen. Das stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe, verkürzt Transportwege und sichert Arbeitsplätze vor Ort.
Kritiker sehen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gefährdet. Nach mehr als eineinhalb Jahren Erfahrung ist jedoch Entwarnung angezeigt: Vergabestellen, die Direktvergaben stärker nutzen, berichten durchweg positiv. Gerade beim direkt erteilten Auftrag besteht ein hoher Anreiz, gute Qualität zu fairen Preisen zu liefern - andernfalls droht, künftig nicht mehr angefragt zu werden.
Direktvergabe
ist damit Leistungs- und
Qualitätswettbewerb par excellence.
Umso bedauerlicher ist, dass viele Vergabestellen die Chancen der Erleichterungen noch nicht ausreichend nutzen. Im kommunalen Bereich liegt dies auch daran, dass örtliche Vergaberegelungen häufig nicht an die neuen Wertgrenzen angepasst wurden.
Ein Direktauftrag beschleunigt wenig, wenn der Gemeinderat etwa ab 5.000 Euro drei Angebote fordert und der Vergabe zustimmen muss.
Zu wenig bekannt ist zudem, dass die Bindung von Fördermaßnahmen an die Einhaltung des Vergaberechts weitgehend gelockert wurde. Vergabefehler führen in der Regel nicht mehr automatisch zur Kürzung oder zum Verlust von Zuwendungen.
Auch der Bund hat mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz für Entlastung gesorgt. § 103 GWB stellt klar, dass Bauaufträge keine strikte getrennte Kostenschätzung von Planungs- und Bauleistungen erfordern; beide können als einheitlicher Bauauftrag gelten, auch bei getrennten Losen. Zugleich bleibt nach § 2 Satz 2 VgV bei losweiser Vergabe für Planungsleistungen die VgV anwendbar.
Besonders relevant: Der EU-Schwellenwert für Bauaufträge liegt derzeit bei 5,4 Mio. Euro, davon können bis zu 20 % ohne EU-Vergabeförmlichkeiten vergeben werden.
Durch die Einordnung als Gesamt-Bauauftrag steigt die Berechnungsbasis deutlich; für Planungsleistungen greift eine Bagatellgrenze von bis zu 1 Mio. Euro netto pro Los (§ 3 Abs. 9 VgV). Damit genügt auch weit jenseits der Direktauftragsgrenze die Einholung von drei Angeboten, um dem bayerischen Vergaberecht zu entsprechen (Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayWiVG).
Auch die weitgehende Gleichstellung der beschränkten Ausschreibung wird kaum genutzt. Dabei könnten schlecht performende Marktteilnehmer wirksam sanktioniert und störungsärmere Bauprozesse gefördert werden.
Alles
in allem: Wir
haben kein Regelungs-,
sondern ein Umsetzungsproblem.
Wahrscheinlich liegt es an der Führungskultur. Es braucht weniger Angst vor Fehlern und mehr Mut zu Entscheidungen.
Kolumne von Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 28.08.2026
Kolumne zum Download
Die Bayerische Ingenieurekammer veröffentlicht einmal im Monat eine Kolumne zu aktuellen Themen in der Bayerischen Staatszeitung. Hier nehmen die Mitglieder des Vorstands der Kammer Stellung zu Themen aus Bauwesen, Politik und Gesellschaft.
Hier haben wir Ihnen alle Kolumnen zum Lesen oder als Download bereitgestellt.
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