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Bayerisches Bauministerium: Information über den Stundensatz nach § 31 Abs. 5 PrüfVBau

Vollzug der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen

08.09.2026 - München

Bayerisches Bauministerium: Information über den Stundensatz nach § 31 Abs. 5 PrüfVBau

Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die betroffenen Stellen bei Änderungen des Stundensatzes durch Rundschreiben über den jeweils nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau zu Grunde zu legenden Stundensatz. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 der Beamt/innen sowie der Richter/innen wurde nun die Anpassung der Höhe der Stundensätze ab dem 1. Oktober 2026 mitgeteilt.

Das Schreiben im Wortlaut

Vollzug der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsach-verständigen im Bauwesen (PrüfVBau);

Information über den Stundensatz nach § 31 Abs. 5 PrüfVBau

E-Mail 
Regierungen
Die Autobahn GmbH
Landesbaudirektion
Staatliche Bauämter
Untere Bauaufsichtsbehörden
Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik in Bayern e.V.
LGA - Prüfamt für Standsicherheit
Bewertungsstelle der Verantwortlichen Sachverständigen in Bayern GmbH
Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Sehr geehrte Damen und Herren,

um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, informiert das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die betroffenen Stellen bei Änderungen des Stundensatzes durch Rundschreiben über den jeweils nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau zu Grunde zu legenden Stundensatz.

Nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau wird bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand für jede Arbeitsstunde ein Betrag von 1,847 v. H. des Monatsgrundgehalts eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 berechnet. Der Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sollen nach dem Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028, das sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet, zum 1. Oktober 2026 durch eine lineare Anpassung der Besoldung um 2,82 % erhöht werden. Das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 beträgt dann 7.873,54 €.

Vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes errechnet sich somit für ab dem 1. Oktober 2026 erteilte Prüfaufträge ein Stundensatz von 146 € (7.873,54 € x 1,847 v. H. = 145,42 €, aufgerundet 146 €).

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gernot Rodehack
Ministerialrat

Download

Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur Bekanntgabe der Stundensätze nach PruefVBau vom 08.09.2026

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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