Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

23
24
25

Bayerisches Bauministerium: Fortschreibung der RE-ING Ausgabe 2025/12

16.09.2026 - München

Bayerisches Bauministerium: Fortschreibung der RE-ING Ausgabe 2025/12

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr informiert über die Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING) und gibt die neuen RE-ING (Ausgabe 2025/12) bekannt. Sie sind bei allen neuen Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden. Die Bekanntmachung ist am 16. September 2026 in Kraft getreten.

Hier haben wir Ihnen die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 12.08.2026 im Wortlaut und zum Download bereit gestellt:

Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 12. August 2026, Az. 48-4342.11-9-1-2

Regierungen
Landesbaudirektion
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Präsidien der Bayerischen Landespolizei
Autobahn GmbH (Verkehrsbetriebszentrale)
Straßenverkehrsbehörden der 
Landratsämter
Kreisfreien Städte
Großen Kreisstädte
Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörden

nachrichtlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband

1. Allgemeines

1.1

1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 11/2017 vom 24. Mai 2017 die „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten“ (RE-ING) bekanntgegeben. 2Die RE-ING wurden mit Bekanntmachung vom 13. Juni 2018 (AllMBl. 2018, S. 421) in Bayern eingeführt.

1.2

Die RE-ING, Ausgabe 2022/01 wurden vom BMVI mit ARS Nr. 15/2022 vom 1. Juni 2022 bekanntgegeben und mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 292) in Bayern eingeführt.

1.3

1Die RE-ING, Ausgabe 2023/03 wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit ARS Nr. 10/2023 vom 25. Mai 2023 (Az. StB 24/7192.70/21/3795709) bekanntgegeben. 2Zur Anwendung der RE-ING ist im ARS Nr. 10/2023 in der Anlage 2 dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe 2022/01 vorliegen. 3Die Fortschreibung der RE-ING wurde um den Teil 3 (Tunnel) ergänzt, der Regelungen zum Entwurf, der konstruktiven Ausbildung und der Ausstattung von Tunnelanlagen enthält. 4Die RE-ING Teil 3 (Tunnel) ersetzt die RABT 2006 (siehe Nr. 2.3). 5Ebenfalls wurde die Fortschreibung der RE-ING um den Teil 7 (Becken und Pumpenhäuser aus Beton) ergänzt.

1.4

1Die RE-ING, Ausgabe 2024/12 wurden vom BMDV mit ARS Nr. 03/2025 vom 28. Januar 2025 (Az. StB 24/7192.70/21/3944516) bekanntgegeben. 2Zur Anwendung der RE-ING ist im ARS Nr. 03/2025 in der Anlage 2 dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe 2023/03 vorliegen. 3Die Fortschreibung der RE-ING wurde um den Teil 6 (Verkehrszeichenbrücken) ergänzt.

1.5

1Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 02/2026 vom 3. Februar 2026 die Fortschreibung der „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten“ RE-ING (Ausgabe 2025/12) bekanntgegeben. 2Es werden neben einigen redaktionellen Änderungen und Klarstellungen Regelbreiten von Geh- und Radwegbrücken sowie von Unterführungen für Geh- und Radwege eingeführt.

2. Anwendung

2.1

1Hiermit werden die neuen RE-ING, Ausgabe 2025/12, bekanntgegeben. 2Die RE-ING sind bei allen neuen Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden.

2.2

Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RE-ING auch für ihre eigenen Vorhaben anzuwenden.

2.3

1Der außer Kraft gesetzte Teil der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006, der den Teil Organisation und Betrieb beinhaltet, ist nicht in die RE-ING Teil 3 (Ausgabe 2025/12) aufgenommen worden. 2Dieser Bereich wird unter der Bezeichnung Tunnelbetriebsorganisation Bayern (TBOB) Ausgabe 2026/06 gesondert geregelt. 3Dieser wird parallel zu dieser Bekanntmachung am 16. September 2026 als Ministerialschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (Az. 48-4342.11-9-1-4) zur Anwendung für die Staatlichen Bauämter eingeführt. 4Die TBOB ist als Nachfolgeregelwerk für den Teil Organisation und Betrieb der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006, zu sehen.

3. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 16. September 2026 in Kraft.

4. Außerkrafttreten

Mit Ablauf des 15. September 2026 treten folgende Bekanntmachungen beziehungsweise Ergänzungen zu Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr außer Kraft:

4.1

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 23. Mai 2023, Az. 48-4342.11-6-1-3 Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten RE-ING (Ausgabe 2022/01)

4.2

Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vom 29. August 2007, Az. IID8-43420-004/90 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006

4.3

Ergänzung zur Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vom 9. Oktober 2007, zur Bekanntmachung vom 29. August 2007, Az. IID8-43420-004/90 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006; Formblatt Grunddaten, Konformitätsbewertung, Nachrüstungszeitplan

4.4

Ergänzung zur Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vom 8. Oktober 2009, zur Bekanntmachung vom 29. August 2007, IID8-43361-001/07 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006; Ereignismeldebogen

4.5

Ergänzung zur Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vom 28. August 2009, Az. IID8-43420-004/90 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006; Außervollzugsetzung Wiederholung des Hinweis- und Zusatzschildes „Radio ein“

5. Bezugsmöglichkeit

5.1

Das ARS Nr. 10/2023 ist im Verkehrsblatt, Heft 12/2023, vom 30. Juni 2023 veröffentlicht worden.

5.2

Das ARS Nr. 03/2025 ist im Verkehrsblatt, Heft 04/2025, vom 15. Februar 2025 veröffentlicht worden.

5.3

1Die RE-ING sind auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Publikationen/Regelwerke/Ingenieurbauwerke/Entwurf“ veröffentlicht. 2Das ARS Nr. 02/2026 wurde auf der Internetseite des BMV, im Verkehrsblatt, Heft 05/2026, vom 14. März 2026 sowie auf oben genannter Internetseite der BASt veröffentlicht.

Thomas Gloßner
Ministerialdirektor

Download

Amtliche elektronische Ausgabe BayMBl. 2026 Nr. 372 vom 16.09.2026

Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 372 vom 16.09.2026

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Grafik: BayIka-Bau

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welche Auswirkungen erwarten Sie vom Gebäudemodernisierungsgesetz für Ihr Büro? (Mehrfachnennungen möglich)
Steigende Auftragszahlen
Sinkende Auftragszahlen
Höherer Beratungsaufwand
Wachsende Anforderungen an die Planung
Probleme mit Fördermitteln
Keine Auswirkungen

Frühere Ergebnisse

Kammerwahl 2026

Kammerwahl 2026

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Netzwerk junge Ingenieur:innen

Netzwerk junge Ingenieur:innen

Frauennetzwerk ingenieurinnen@bayika

Frauennetzwerk ingenieurinnen@bayika

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

Gebäudeforum klimaneutral

Partner des Netzwerks „Gebäudeforum klimaneutral“

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Meine Bayika - Bayika-Portal

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München