21.09.2026 - München
Starke Ortskerne, lebendige Dorfmitten und schnellere Verfahren: Der bayerische Ministerrat hat in der virtuellen Kabinettssitzung am 21. September 2026 die Bedeutung von Städtebauförderung und Dorferneuerung für Bayern betont. Beide Programme stärken Kommunen, sichern Lebensqualität und unterstützen nachhaltige Entwicklung - von bezahlbarem Wohnraum über Klimaanpassung bis zur Belebung leerstehender Gebäude.
1. Bilanz der Städtebauförderung in Bayern
Belebte Ortszentren, schattige Plätze und sichere Wege: Seit ihrer Einführung im Jahr 1971 ist die Städtebauförderung ein herausragendes und bewährtes Förderinstrument, mit dem der Freistaat die bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden bei der städtebaulichen Erneuerung unterstützt. Dank einer anpassungsfähigen Förderstruktur gelingt es, auf veränderte Herausforderungen wie zum Beispiel den Klimawandel schnell und mit maßgeschneiderten Förderangeboten zu antworten. Auch kleinere Gemeinden können Städtebauförderungsmittel einfach und unbürokratisch beantragen. Die Zuschüsse können beispielsweise dafür eingesetzt werden, ortsbildprägende Gebäude zu erhalten, Leerstände für neue Nutzungen zu aktivieren und bezahlbaren innerörtlichen Wohnraum zu schaffen.
Bislang haben Freistaat, Bund und Europäische Union insgesamt mehr als 8,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, 40 Prozent davon allein in den vergangenen zehn Jahren. In mehr als 1.300 bayerischen Städten und Gemeinden wurden damit über 53.500 Einzelprojekte der Stadtsanierung mit Gesamtkosten von rund 22 Milliarden Euro unterstützt. 75 Prozent der Gelder fließen in den ländlichen Raum und sichern so gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen. Studien zeigen: Ein Euro der Städtebauförderung stößt sieben Euro weitere Investitionen an. 2026 stehen für die Städtebauförderung in Bayern rund 349 Millionen Euro von Freistaat, Bund und EU zur Verfügung. Der Bund hat angekündigt, seinen Förderanteil ausgehend vom vergangenen Jahr bis 2029 schrittweise zu verdoppeln.
Mit einem eigenen Landesprogramm setzt der Freistaat bayernspezifische Schwerpunkte. Mit Förderinitiativen wie „Leerstand jetzt WOHNEN“, „Innen statt Außen“ und „Klima wandel(t) Innenstadt“ unterstützt er Kommunen bei besonderen städtebaulichen Herausforderungen.
Der Erfolg der Städtebauförderung in Bayern beruht auf gemeinsamer Zusammenarbeit und Verbindlichkeit über Verwaltungsebenen hinweg. Der Freistaat Bayern steht den bayerischen Kommunen daher weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite.
2. Dorferneuerung stärkt Lebensqualität, Zusammenhalt und Zukunftsperspektiven in Bayerns ländlichen Räumen / „Innen statt Außen“ belebt Dorfmitten, sichert Grundversorgung und spart wertvolle Fläche / Einfachere Verfahren und verlässliche Fördersätze bringen Projekte künftig schneller in die Umsetzung / Bürgerbeteiligung und Soziale Dorferneuerung stärken Eigeninitiative, Gemeinschaft und gelebte Demokratie vor Ort
Ein Dorf lebt von seiner Mitte. Wenn Wirtshaus und Bäcker schließen und Gebäude leer stehen, gehen Versorgung, Begegnung und ein Stück Heimat verloren. Genau hier setzt die Dorferneuerung an: Staat, Kommunen und Bürger entwickeln gemeinsam Lösungen für lebenswerte und zukunftsfähige Dörfer. Derzeit laufen 1.153 Dorferneuerungen in rund 1.823 Dörfern, insgesamt profitieren 858 Gemeinden.
Der Grundsatz lautet „Innen statt Außen“. Leerstehende Gebäude werden wieder genutzt, Dorfplätze zu Treffpunkten und Gemeinschaftshäuser zu Zentren des Dorflebens. Rund 1.000 private Gebäude werden jedes Jahr mit Unterstützung der Dorferneuerung saniert. Seit 2018 wurden zudem 610 Kleinstunternehmen unterstützt – darunter Dorfläden, Gasthöfe, Bäckereien und Metzgereien. Damit bleiben wichtige Angebote vor Ort erhalten, Ortskerne lebendig und zusätzliche Flächen am Ortsrand werden geschont. Gleichzeitig stärkt die Dorferneuerung die regionale Wirtschaft: Jährlich werden rund 200 Millionen Euro unmittelbare Investitionen ausgelöst.
Dorferneuerung bedeutet aber mehr als Bauen und Fördern. Bürgerinnen und Bürger bringen ihre Ideen ein, entscheiden mit und übernehmen Verantwortung für ihren Ort. Die Soziale Dorferneuerung rückt dieses Miteinander noch stärker in den Mittelpunkt und spricht auch Menschen außerhalb klassischer Vereinsstrukturen an. So werden aus Zuschauern Mitmacher, neue Netzwerke entstehen und Ehrenamt, Teilhabe und gesellschaftlicher Zusammenhalt werden gestärkt.
Auch die Anpassung an den Klimawandel gehört heute zur Dorfentwicklung. Mit dem Prinzip des „Schwammdorfs“ werden beispielsweise Flächen entsiegelt, Zisternen und Rückhaltemöglichkeiten geschaffen oder Gewässer naturnäher gestaltet. Ziel ist, bei Starkregen Wasser aufzunehmen und es für Trockenzeiten länger im Ort und in der umgebenden Landschaft zu halten.
Gleichzeitig wird die Dorferneuerung einfacher und schneller. Die Vorbereitungsphase soll künftig auf maximal ein Jahr konzentriert, Planungsanforderungen reduziert und Fördersätze für sechs Jahre festgelegt werden. Dorferneuerungsverfahren sollen in Abstimmung mit den Kommunen grundsätzlich auf maximal zwölf Jahre begrenzt werden. Digitale Formate ergänzen die Bürgerbeteiligung. Der Anspruch ist klar: weniger Zeit im Verfahren, schneller sichtbare Verbesserungen im Dorf.
So verbindet die Dorferneuerung starke Ortskerne und Daseinsvorsorge mit Klimaanpassung, Bürgerbeteiligung und regionaler Wertschöpfung. Sie gibt gerade kleineren Gemeinden Unterstützung aus einer Hand und den Menschen die Möglichkeit, ihre Heimat selbst mitzugestalten.
3. Geld, Wertpapiere, Urkunden: Bayern bündelt seine Hinterlegungsstellen zur weiteren Qualitätsverbesserung an sieben Standorten
Bayern bündelt seine Hinterlegungsstellen ab dem 1. Oktober 2026 an sieben zentralen Standorten. Bisher waren an allen 73 Amtsgerichten Hinterlegungsstellen eingerichtet. Die Hinterlegung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Geld, Urkunden oder Wertpapiere amtlich aufbewahren zu lassen. Typische Fälle sind Hinterlegungen von Sicherheitsleistungen, etwa in der Zwangsversteigerung, zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung oder zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls.
Mit der Bündelung an sieben spezialisierten Standorten wird die Effizienz der Justizverwaltung bei Hinterlegungen weiter verbessert. Für neue Hinterlegungsverfahren sind in Bayern künftig nur noch die Amtsgerichte Augsburg, Bamberg, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg zuständig. Mit je einer Hinterlegungsstelle pro Regierungsbezirk wird jedoch weiterhin ein flächendeckendes Angebot sichergestellt. In Eilfällen ist es außerdem auch in Zukunft möglich, Bareinzahlungen bei allen bayerischen Amtsgerichten vorzunehmen, die über eine Barzahlungs- oder Geldannahmestelle verfügen.
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Quelle und Foto: Bayerische Staatsregierung
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