29.09.2026 - Berlin
Die Bundesingenieurkammer hat am 29. September 2026 eine umfassende Stellungnahme zum Entwurf des neuen europäischen Public Procurement Act abgegeben, den die EU-Kommission am 9. September 2026 vorgelegt hatte. Zwar begrüßt die BIngK grundsätzlich die geplanten Ansätze zur Digitalisierung, Entbürokratisierung sowie erste Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Allerdings sieht die Kammer erheblichen Nachbesserungsbedarf, um den spezifischen Strukturen der deutschen Ingenieur- und Planungswirtschaft gerecht zu werden.
Ein Kritikpunkt ist die beabsichtigte Umstellung von den bisherigen EU-Vergaberichtlinien auf eine unmittelbar geltende europäische Verordnung. Die Bundesingenieurkammer warnt davor, dass dadurch bewährte nationale Gestaltungsspielräume verloren gehen und den unterschiedlichen Verwaltungs- sowie Marktstrukturen der Mitgliedstaaten nicht mehr entsprochen werden kann.
Da Planungsleistungen eng mit den jeweiligen nationalen Bau- und Planungsordnungen verknüpft sind, verlangt die Bundesingenieurkammer ein Festhalten am flexibleren Instrument der Richtlinie.
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, der Präsident der Bundesingenieurkammer, bringt die Bedenken wie folgt auf den Punkt: „Ein wirklich mittelstandsfreundliches Vergaberecht in Europa kann nur auf der Grundlage von Richtlinien und nicht durch eine unmittelbar geltende Verordnung geschaffen werden. Die deutschen Ingenieur- und Planungsbüros sind überwiegend mittelständisch organisiert und arbeiten in einem stark durch nationale Bau- und Fachrechtsordnungen geprägten Umfeld. Diese strukturellen Besonderheiten müssen die Mitgliedstaaten auch künftig im Rahmen ihrer nationalen Vergaberegelungen berücksichtigen können. Deshalb muss die Europäische Union am Instrument der Richtlinie festhalten und den notwendigen Gestaltungsspielraum für passgenaue nationale Lösungen erhalten“.
Zur Stärkung des Mittelstands fordert die Kammer die konsequente Förderung der Fach- und Teillosvergabe sowie die Absicherung der getrennten Beauftragung von Planung und Ausführung. Dies sei ein unverzichtbarer Beitrag zur Qualitätssicherung, Kostenkontrolle und unabhängigen Beratung öffentlicher Auftraggeber.
„Die EU-Reform sollte das Vergaberecht vereinfachen und den Wettbewerb fördern. Wer den Mittelstand stärken will, muss die losweise Vergabe als echten Grundsatz auf der EU-Ebene verankern, fordert Dr.-Ing. Werner Weigl, Vorsitzender des Arbeitskreises „Vergabe“ der Bundesingenieurkammer und 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Darüber hinaus spricht sich die Bundesingenieurkammer für einen klaren Qualitätswettbewerb aus: Bei geistig-schöpferischen Planungsleistungen müssen qualitative Zuschlagskriterien ein deutlich höheres Gewicht erhalten als der reine Angebotspreis.
Auch das zweistufige Vergabeverfahren mit vorgeschalteter Teilnehmerauswahl sowie Verhandlungen bei Planungsleistungen müssen zwingend erhalten bleiben, um Auftraggeber und Bieter zu entlasten. Kritisch wird zudem die Bevorzugung funktionaler Leistungsbeschreibungen gesehen; hier fordert die Kammer weiterhin die freie Wahl für öffentliche Auftraggeber.
Positive Signale sieht die Bundesingenieurkammer bei den vorgesehenen Vereinfachungen für Eignungsnachweise. Die Begrenzung überhöhter Umsatzanforderungen, die Anerkennung digitaler Nachweise und die Erleichterung von Bietergemeinschaften erleichtern KMU den Marktzugang. Um auch jungen Büros und Ausgründungen Chancen zu eröffnen, soll künftig zudem die persönliche Erfahrung der tatsächlich eingesetzten Schlüsselpersonen anerkannt werden.
Die Stellungnahme wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) übermittelt, um die Forderungen in das europäische Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
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Quelle: Bundesingenieurkammer, Fotos: peterschreiber.media / AdobeStock, BIngK, Tobias Hase / BayIka-Bau
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