08.10.2026 - München / Berlin
Veränderte Marktbedingungen setzen die Planungsbranche unter Transformationsdruck. competitionline-Chefredakteur Nicolai Blank sprach mit dem 2. Vizepräsidenten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Vorsitzenden des Arbeitskreises „Vergabe“ der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Werner Weigl, über Referenzhürden, Totalunternehmervergaben, den Wert regionaler Resilienz und die Chancen für mittelständische Ingenieurbüros.
Nicolai Blank: Herr Dr. Weigl, viele Ingenieurbüros verlassen sich seit Jahren erfolgreich auf ihre regionale Präsenz und eine treue Stammkundschaft. Doch öffentliche Vergabeverfahren werden immer schneller, größer und formalisierter. Reicht die traditionelle Akquiselogik überhaupt noch aus, oder müssen sich mittelständische Büros neu ausrichten?
Werner Weigl: Mein Hauptfokus im Ehrenamt liegt seit Jahren darauf, kleinen und mittelständischen Ingenieur- und Architekturbüros weiterhin faire Marktzugänge bei der öffentlichen Vergabe zu ermöglichen. Ich selbst führe ein Unternehmen mit rund 100 Mitarbeitenden. Doch selbst in unserer Größenordnung ist es zunehmend schwierig, die erforderlichen Referenzen für die Verfahren zu stemmen. Partnerschaften und Allianzen einzugehen ist dann die einzige Chance, bei öffentlichen Ausschreibungen die Anforderungen zu bedienen.
Nicolai Blank: Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) oder Bietergemeinschaft ist das gängige Rezept, um diese Hürde zu nehmen. Warum scheitern Mittelständler dennoch so oft in der Vergabepraxis?
Werner Weigl: Weil wir immer wieder die Erfahrung machen, dass die Referenzen von Partnerschaften und Allianzen tendenziell schlechter beurteilt werden als die von Großunternehmen. Das Problem liegt darin, wie die Referenzanforderungen strukturiert sind. Wenn der Auftraggeber bei einer Vergabe an Generalplaner von den Partnern einer ARGE eine gemeinsame Generalplanungsreferenz verlangt, sind die Chancen eines kurzfristigen Zusammenschlusses in aller Regel sehr gering, die volle Punktzahl zu erreichen. Und Arbeitsgemeinschaften, die seit Jahren fest zusammenarbeiten, sind die absolute Ausnahme. Seitens der Politik wird zwar postuliert, dass der Mittelstand über Arbeitsgemeinschaften einen fairen Zugang zu Großprojekten habe – de facto existieren diese Marktzugänge aufgrund der Ausschreibungsbedingungen jedoch nicht.
Nicolai Blank: Das klingt ernüchternd. Wie sollten Büros damit umgehen?
Werner Weigl: Es ist durchaus möglich, den Auftraggebern bereits in der ersten Verfahrensstufe aufzeigen, wo die Defizite und die Probleme einer fairen Teilnahme liegen. Den Auftraggebern ist oftmals gar nicht bewusst, inwieweit der Bewerberkreis durch unbedachte Forderungen verengt wird.
Ingenieurbüros sollten deshalb wettbewerbsverzerrende Ausschreibungen nicht einfach hinnehmen. Wir als Ingenieurbüro sprechen Auftraggeber regelmäßig an, wenn Referenzanforderungen den Wettbewerb unnötig einschränken. Meine Erfahrung ist: Verantwortliche hören zu und sind dafür dankbar.
Nicolai Blank: Büros wird oft geraten, den Bieterschutz in Anspruch zu nehmen und zu rügen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Sonst würde sich nichts an den Gegebenheiten ändern. Warum favorisieren Sie das direkte Gespräch?
Werner Weigl: Weil eine vernünftige Kommunikation während eines laufenden Verfahrens – lange vor dem Rügestadium – dazu führt, dass man als konstruktiver, positiver Marktteilnehmer wahrgenommen wird. Die Auftraggeber sind sich der fehlerhaften Formulierungen oft nicht bewusst. Teilweise fehlt es am technischen Verständnis der Verfahrensdienstleister, die die Ausschreibungsunterlagen erstellt haben. Die formale Rüge muss meiner Meinung nach absolute Ultima Ratio bleiben. Ich warne davor, bei jedem verpassten Auftrag sofort die Vergabekammer anzurufen. Denn durch fragwürdige Urteile vor den Oberlandesgerichten provozieren wir immer neue Hürden.
Nicolai Blank: Sie sprechen das Spannungsfeld zwischen Technik und Recht in der Vergabe an. Erleben Sie hier eine Verschiebung der Kompetenzen?
Werner Weigl: Absolut. Wir erleben aktuell eine Diskussion um das Rechtsdienstleistungsgesetz und Ingenieurleistungen bei Vergaben. Ich kann nur appellieren, das technische Verständnis in der Verfahrensbetreuung nicht zu vernachlässigen und wieder in den Mittelpunkt zu rücken. Denn zugespitzt formuliert: Mit Paragraphen hat noch kein Mensch ein Gebäude gebaut, wohl aber mit technisch kompetentem Sachverstand.
Hintergrund: Der Streit um Vergabe und Rechtsberatung
Öffentliche Auftraggeber (wie Städte und Gemeinden) lagern die komplexe
Vorbereitung und Abwicklung von Ausschreibungen (z. B. für Schul- oder
Straßenbauten) häufig an externe Projektsteuerer, Architekten oder
Ingenieurbüros aus. Die Verbände und Kammern der Anwaltschaft sehen darin einen
Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), wenn seitens der
technischen Berufe auch rechtliche Fragestellungen beraten werden. Sie
argumentieren, dass das Aufstellen von Vergabekriterien, das Bewerten von
Bieterfragen und die rechtssichere Begleitung von Vergabeverfahren
ausschließlich Volljuristen vorbehalten sein müssen.
Warum eskaliert die Diskussion gerade?
Verschärfte Rechtsprechung: Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Ende 2023 sowie jüngere Anschlussurteile (u. a. des LG Gießen Anfang 2026) haben die Grenzen zwischen technischer Dienstleistung und unzulässiger Rechtsberatung verschärft. Schreibt ein Ingenieur etwa rechtliche Klauseln für den Auftraggeber fort, drohen Abmahnungen und die Unwirksamkeit von Verträgen.
Die Grauzone des RDG: Nach § 5 RDG sind Rechtsdienstleistungen als
Nebenleistung erlaubt, wenn sie zum Berufsfeld gehören. Wo genau diese
Nebenleistung aufhört und die reine Juristerei beginnt, ist im Vergabewesen
jedoch umstritten.
Was fordert die Ingenieurbranche?
Die Bundesingenieurkammer und Experten wie Dr.-Ing. Werner Weigl warnen vor einem Praxiskollaps bei öffentlichen Bauprojekten. Da Vergaben tiefes technisches Fachwissen erfordern, fordern die Kammern eine klare gesetzliche Klarstellung: Das Vergabemanagement muss als ureigene, erlaubte Nebenleistung des Ingenieurberufs zulässig bleiben. Technische Fragestellungen rund um die Vergabe müssen im Interesse einer praxisgerechten Ausschreibung beraten werden dürfen. Auch die HOAI muss dazu eine rechtssichere Grundlage geben.
Nicolai Blank: Der competitionline Monitor, der die Entwicklung der Ausschreibungszahlen in Deutschland dokumentiert, zeigt erstmals einen spürbaren Rückgang bei den öffentlichen Planungsausschreibungen. Gleichzeitig drängt die Politik auf alternative Beschaffungsformen wie Generalplaner- oder Totalunternehmervergaben (TU), um Verfahren zu beschleunigen. Wie bewerten Sie diesen Trend?
Werner Weigl: Diese Entwicklung ist real, und bedauerlicherweise marschiert mein Heimatbundesland Bayern da an vorderster Front mit. Es besteht der Irrglaube, Projekte fast ausschließlich über diese Beschaffungsformen abwickeln zu müssen, um schneller zu bauen. Damit wird die bewährte Trennung von Planung und Ausführung zugunsten von Totalunternehmern aufgegeben, bei denen Planen und Bauen aus einer Hand kommen. Der Ausschreibungsmonitor zeigt jedoch, dass sich das längst nicht mehr auf Großprojekte beschränkt, sondern zunehmend auch kleinere Maßnahmen betrifft. Wir sehen das extrem kritisch.
Nicolai Blank: Weil der klassische Mittelstand dabei auf der Strecke bleibt?
Werner Weigl: Genauso ist es. Solche Verfahren können im Grunde nur noch von großen Baukonzernen bespielt werden. Architekten und Ingenieure rutschen automatisch in die Rolle nachrangiger Nachunternehmer ab. Damit verlieren wir unsere Funktion als unabhängige Treuhänder des Bauherrn. Der Auftraggeber verliert im schlimmsten Fall einen Partner, der auf seiner Seite des Tisches sitzt. Außerdem können dadurch einige wenige Großunternehmen die Marktpreise bestimmen. Der Monopolbildung im Bausektor wird damit Tür und Tor geöffnet.
Ich bin keineswegs ein dogmatischer Verfechter, der diese Modelle kategorisch ablehnt. Mein eigenes Büro arbeitet auch für Totalunternehmer und wir haben früher erfolgreich ÖPP-Projekte abgewickelt, aber es darf kein Regelverfahren werden. Denn damit setzen wir die mittelständischen Strukturen aufs Spiel und zerstören ein wesentliches Momentum für die Resilienz unserer Wirtschaft und Regionen.
Nicolai Blank: „Regionale Resilienz“ klingt abstrakt. Wie übersetzt sich das konkret in den Alltag vor Ort?
Werner Weigl: Wenn wir den Handwerker oder den Planer in der Region nicht mehr haben, dann ist da auch keine Fachkraft mehr, die am Heiligabend um 24 Uhr die ausgefallene Heizung in der Kirche repariert. Dann gibt es keinen Statiker mehr, der nach einem Autounfall bei einem beschädigten Gebäude innerhalb von Minuten vor Ort ist, um die Standsicherheit zu prüfen. Und es fehlt die lokale Struktur, die nach einer Katastrophe wie dem Hochwasser im Ahrtal sofort anpackt, um Schlimmeres zu verhindern und den Wiederaufbau in die Hand zu nehmen. Die Politik betont zwar in unseren Gesprächen mit der Kammer, dieses Problem zu erkennen, aber die logische Konsequenz – nämlich eine ausgewogene Balance zwischen den Vergabearten zu wahren – bleibt aus.
Nicolai Blank: Wie reagieren Sie strategisch mit Ihrem eigenen Büro auf diese unbeständige Marktlage, in der auch die klassischen Hochbau-Etats der Kommunen schwächeln?
Werner Weigl: Für mein Ingenieurbüro gilt das eiserne Prinzip der maximalen Risikostreuung. In meinem gesamten Unternehmen hat kein einzelner Auftraggeber mehr als fünf Prozent Anteil am Gesamtumsatzvolumen. An einzelnen Standorten sind es in der Spitze mal 10 oder 15 Prozent, aber selbst das betrachten wir bereits mit Sorge. Ob prominente Pleiten im Immobiliensektor oder in einer Kommune, der plötzlich ein großer Gewerbesteuerzahler wegbricht: Wer sich von wenigen Akteuren abhängig macht, fliegt bei der kleinsten Turbulenz aus der Kurve. Der Schwenk zu europaweiten Vergaben hat für ein Büro unserer Größenordnung – wir sitzen primär in Südostbayern, strahlen aber bis nach Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz aus – zu einer Verbreiterung des Marktes beigetragen, ohne dass wir unsere Stammkundschaft vernachlässigt haben.
Nicolai Blank: Auf der anderen Seite klagen viele kleine Büros über den immensen Aufwand, den europäische Verfahren mit sich bringen. Führt das System sich hier nicht selbst ad absurdum?
Werner Weigl: Bei kleineren Projekten definitiv. Wenn das neue Feuerwehrhaus mit nur einem einstelligen Millionenbudget europaweit ausgeschrieben werden muss, steht dahinter für uns Tragwerksplaner oft ein Honorar, das nicht einmal sechsstellig ist. Wenn dann der Auftraggeber für das Vergabeverfahren einen mittleren vierstelligen Betrag aufbringen muss und wir als Bieter bereits für die erste und zweite Runde denselben Betrag stemmen müssen, steht das in keinem vernünftigen Verhältnis mehr. Ingenieurbüros können nicht reihenweise vierstellige Summen investieren, um am Ende eine Ausschreibung mit einem Honorar von rund 50.000 Euro zu gewinnen. Aus diesem Grund haben wir als Kammern und Verbände das alternative Beschaffungsmodell von Professor Burgi in das neue Vergabebeschleunigungsgesetz eingebracht. Es erlaubt nun den öffentlichen Auftraggebern rechtssicher, Planungs- und Bauleistungen unterhalb des EU-Bauschwellenwerts als „Bauauftrag“ komplett nach nationalem Regime losweise getrennt und zeitlich gestaffelt zu vergeben. Dadurch können Planungsleistungen in einem wesentlich größeren Umfang als bisher national vergeben werden. In der öffentlichen Diskussion und Praxis muss sich dieses großartige Instrument aber erst noch etablieren.
Hintergrund: Das „Modell Burgi“ im Vergabebeschleunigungsgesetz
Bislang führte die Streichung einer Sonderregelung im Vergaberecht (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) dazu, dass Planungs- und Ingenieurleistungen bei Bauprojekten fast immer europaweit (EU-weit) ausgeschrieben werden mussten, sobald die Gesamtsumme der Planungsleistungen den EU-Schwellenwert von 216.000 Euro überschritt. Das bedeutete für Kommunen einen hohen bürokratischen und zeitlichen Aufwand.
Das „alternative Beschaffungsmodell“ (bestätigt durch ein Rechtsgutachten vom
Vergaberechtler Prof. Dr. Martin Burgi im Auftrag der Kammern und Verbände)
löst dieses Problem durch einen juristischen Hebel: Es kombiniert die
gemeinsame Vergabe von Planungs- und Bauleistungen als „Bauauftrag“ mit einer
strikten Fachlosbildung.
Wie funktioniert das neue Verfahren konkret?
Nationales Regime statt EU-Pflicht: Wenn das Gesamtprojekt unterhalb des EU-Bauschwellenwerts (ca. 5,5 Millionen Euro) liegt, darf das gesamte Verfahren rein nach nationalem Recht (z. B. der Unterschwellenvergabeordnung – UvgO) abgewickelt werden.
Losweise und gestaffelt: Anstatt das Projekt als Ganzes europäisch auszuschreiben, können die Planungs- und Ingenieursleistungen in einzelne Fachlose (z. B. Statik, Technische Gebäudeausrüstung) aufgeteilt und zeitlich gestaffelt vergeben werden.
Die Auswirkung: Für diese kleineren Fachlose gelten die vereinfachten nationalen Vergaberegeln. Das beschleunigt die Verfahren für die Kommunen und stellt sicher, dass regionale, mittelständische Ingenieurbüros eine Chance auf den Zuschlag erhalten.
Nach intensiver Debatte im Rahmen des Vergabebeschleunigungsgesetzes (vom Bundestag im April 2026 verabschiedet) wurde dieses Modell seitens des Gesetzgebers rechtssicher im GWB und der VgV verankert.
Nicolai Blank: Das Kernargument für Totalunternehmer- und Generalplanervergaben lautet stets: Höhere Planungsbeschleunigung sowie garantierte Kosten- und Termintreue. Sitzt die Politik hier einem Irrtum auf?
Werner Weigl: Ob Projekte erfolgreich im Zeitplan verlaufen, ist völlig unabhängig von der Vergabeart. Bauprojekte werden nicht durch das Vergabeverfahren schnell oder langsam, sondern durch vorgelagerte oder projektbegleitende Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse. Vielfach liegen zwischen Vorplanung, Entwurf und Baurealisierung mehrere Jahre. Das liegt selten am Planungsprozess, sondern meist an fehlenden politischen Entscheidungen oder langwierigen Gerichtsverfahren. Das holt auch kein Totalunternehmer der Welt wieder ein.
Nicolai Blank: Aber bietet der Totalunternehmer dem Bauherrn nicht zumindest finanzielle Planungssicherheit?
Werner Weigl: Ganz im Gegenteil. Ein Totalunternehmer lässt sich jede nachträgliche Änderung mit hohen Zuschlägen bezahlen. Wenn der Auftraggeber ein Totalunternehmer-Verfahren wählt, muss er zum Zeitpunkt der Vergabe – also bereits in der Leistungsphase 3 oder 4 – genau wissen, was er will, und darf davon keinen Millimeter mehr abweichen. Jede spätere Planungsänderung während der Bauphase führt zu einer deutlichen finanziellen Mehrbelastung. Denn der Totalunternehmer macht dann zu Recht eine Kette an Zuschlägen auf: Da reden wir in der Summe von höheren zweistelligen Prozent Zuschlagsfaktoren.
Nicolai Blank: Warum ist die klassische, losweise Vergabe in Ihren Augen oft die wirtschaftlichere Alternative?
Werner Weigl: Weil sie bei gleicher Entscheidungsdisziplin auf Bauherrenseite das günstigere Ergebnis liefert. Meiner Meinung nach muss ein radikales Umdenken stattfinden: Nicht die Vergabe an den billigsten, sondern an den wirtschaftlichsten Anbieter führt zum schnelleren und kostensensitiven Bauen. Der reine Preis ist nur deshalb das dominierende Vergabekriterium, weil dieses Vorgehen einfach messbar und umsetzbar ist. Die Bewertung technischer und qualitativer Kriterien ist hingegen komplexer und erfordert fachliche Entscheidungskompetenz von den Vergabestellen. Erhält immer nur der Billigste den Auftrag, wird der Auftragnehmer in der Folge zu einem aggressiven Claim-Management gezwungen. Das Geld, das er im Vergabeprozess nachgelassen hat, muss er sich während der Bauabwicklung über Nachträge zurückholen. Zudem sollten Kommunen viel mutiger die Gleichwertigkeit von beschränkter und öffentlicher Ausschreibung nutzen, die das Vergaberecht längst ermöglicht. Wer im Vorfeld über einen Teilnahmewettbewerb die Spreu vom Weizen trennt, reduziert das Risiko.
Nicolai Blank: Beim Vergabebeschleunigungsgesetz wurde im Vorfeld erbittert um den Losgrundsatz gekämpft. Er bleibt zwar der Normalfall, allerdings wurden die Ausnahmen im Infrastruktur-, Verkehrs- und Verteidigungsbereich stark erweitert. Ist dieses Gesetz nun ein Erfolg für die Planer oder ein herber Rückschlag?
Werner Weigl: Es ist ein erfolgreicher Kompromiss, der nur durch den unermüdlichen Einsatz der Kammern und Verbände erreicht werden konnte. Natürlich schmerzen die Ausnahmen. Aber wie bei jedem harten Kompromiss gilt auch hier: Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Mit einem dogmatischen Standpunkt, dass der Losgrundsatz völlig ausnahmslos bleiben muss, wären wir gescheitert. Jetzt müssen wir uns schlicht auf diese neuen Marktbedingungen einstellen.
Nicolai Blank: Zum Abschluss eine Frage an den Praktiker: Welche Empfehlungen geben Sie einem mittelständischen Ingenieurbüro mit auf den Weg, um die öffentliche Akquise in den kommenden Monaten krisenfest zu professionalisieren?
Werner Weigl: Einen pauschalen Masterplan gibt es aufgrund der doch extrem unterschiedlichen Ausgangssituationen der Büros nicht. Aber wenn ich Kolleginnen und Kollegen etwas raten darf, dann sind es zwei fundamentale Punkte: Erstens, fokussieren Sie sich auf Ihre spezifischen Stärken und bauen Sie diese konsequent aus. Zweitens, pflegen Sie langfristige Partnerschaften und einen ehrlichen, kollegialen Austausch.
Nicolai Blank: Hilft Ihnen Ihr eigenes, starkes Engagement im Ehrenamt der Kammer und im VBI als strategisches Netzwerk für die Kundenakquise?
Werner Weigl: Nein, das ist ein absoluter Trugschluss. Wer ins Ehrenamt geht, um dort Aufträge zu akquirieren, hat das Prinzip nicht verstanden. Der Effekt ist ein anderer: Es geht darum, im Kollegenkreis wertvolle Praxiserfahrungen auszutauschen und sich aktiv für die Zukunft unseres Berufsstandes einzubringen. Wenn es uns durch diesen ehrenamtlichen Einsatz gelingt, die politischen Marktbedingungen für uns alle nachhaltig zu verbessern – wie eben durch den harten und letztlich erfolgreichen Kampf für den Erhalt des Losgrundsatzes – dann haben wir das größte und wertvollste Momentum geschaffen, das wir mit unserem Engagement überhaupt erreichen können.
Herr Dr. Weigl, ich danke Ihnen für das Gespräch!
Nicolai Blank
Nicolai Blank ist Chefredakteur von competitionline.com. Mit seinem Team berichtet er im täglichen Newsletter über geschäftsentscheidende Themen für Planungsbüros. Für die competitionline Akademie präsentiert Blank neben vergaberechtlichen Themen regelmäßig strategische Learnings zu den Entwicklungen auf dem Ausschreibungsmarkt (competitionline Monitor) oder aus den Porträts und Interviews mit den in Wettbewerben erfolgreichsten Planungsbüros in Deutschland (competitionline Ranking).
Gezielt neue Chancen im Ausschreibungsmarkt finden
Mit dem Vorteilsprogramm von Bundesingenieurkammer und competitionline können Ingenieurbüros passende Ausschreibungen aller Verfahrensarten finden und KI-gestützt analysieren. Die BÜRO Mitgliedschaft Pro bietet zudem Marktwissen rund um Ausschreibungen, Vergabe und Akquise und ist auf die Eignungs- und Referenzlogik von Ingenieurleistungen einschließlich Fachlos-Vergaben zugeschnitten.
Vorteil für Kammermitglieder: 30 Tage kostenfrei testen und im ersten Jahr 30 Prozent Rabatt auf die BÜRO Mitgliedschaft Pro erhalten.
Quelle: Deutsches Ingenieurblatt, Fotos: BayIka-Bau (1), competitionline (2,3,4)
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