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Ist Bürokratieabbau allein die Lösung im Bauwesen?

Kolumne von Dieter Räsch, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 30.10.2026

07.10.2026 - München

Ist Bürokratieabbau allein die Lösung im Bauwesen?

Wer das Bauen wirklich schneller, einfacher und wirtschaftlicher machen will, muss die wachsende Regelungsdichte in den Blick nehmen. In der aktuellen Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung fordert Vorstandmitglied Dieter Räsch klare, praxistaugliche Vorgaben und mehr Freiheit für Planende, technische Regeln objektbezogen anzuwenden. Der Gebäudetyp-e zeigt, wie mehr Eigenverantwortung neue Spielräume für innovative und bezahlbare Lösungen schaffen kann.

Kommentar / Kolumne

Ist Bürokratieabbau allein die Lösung im Bauwesen?

Unternehmen und Verwaltung müssen tatsächlich entlastet werden

Unter Bürokratie wird die Herrschaft der Verwaltung verstanden - der Gegenentwurf zur sogenannten Adhokratie mit organischen, dezentralen und flexiblen Strukturen. Was bedeutet in diesem Zusammenhang der allseits politisch und gesellschaftlich geforderte Bürokratieabbau für uns im Bauwesen?

Oft hat man den Eindruck, wir bauen die Bürokratie ab und haben dann alle Probleme gelöst. Bürokratie in Deutschland kostet jährlich ca. 146 Millionen Euro an Wirtschaftsleistung (Pressemitteilung Ifo Institut, 14.11.2024).

Was kann konkret weg?

Bürokratieabbau zeigt aber nur Wirkung, wenn die Unternehmen und die Verwaltung tatsächlich entlastet werden. Wünschenswert wäre, wenn damit dann auch Impulse für Wachstum gesetzt werden können.

Es stellt sich auf der planerischen Seite immer die Frage, was konkret abgebaut bzw. reduziert werden kann. Das sind technische Aufgaben, denen wir uns stellen müssen. Begleitend müssen aber auch Genehmigungsstrukturen und Verwaltungsverfahren gestrafft und verkürzt werden.

Regelungsdichte als Planungshemmnis

Neben verwaltungsrechtlichen Problemen mit Nachweis- und Dokumentierungspflichten, ständigen Gesetzesänderungen und Datenschutzvorgaben sind insbesondere für Ingenieure die sehr große Auswahl von Regelwerken ein Hemmnis. Es ist oft schwer einzuordnen, was aus Gesetzen, technischen Baubestimmungen, Normen, Richtlinien, Unfall- und Arbeitsstättenverordnungen, Leitfäden der Fachverbände, Herstellervorgaben etc. durch Planende berücksichtigt werden kann, soll oder muss.

 KI hilft hier in einer ersten Strukturierung sicherlich weiter, 
 es bedarf aber immer einem kritischen Hinterfragen durch 
 den Planer, welche Regelwerke, welche Verbindlichkeit haben. 

Gesetze, Verordnungen und auch die technischen Baubestimmungen unterstehen der staatlichen Hoheit und sind somit verbindlich. Normen, Richtlinien, etc. regeln die Selbstverwaltung der Wirtschaft. Sie stellen zunächst nur Empfehlungen dar, sind aber vielfach zivilrechtlich, zum Beispiel durch vertragliche Vereinbarungen oder über die Einordnung als anerkannte Regel der Technik verpflichtend. 

Diese Einordnung findet aber oft erst im Nachhinein durch Gerichte und Sachverständige statt. Dies führt dann dazu, dass „auf der sicheren Seite“ und damit vielfach kostentreibend geplant und gebaut wird.

Regeln geben auch Sicherheit

Regeln sollen aber nicht nur als Hemmnisse verstanden werden, sie bieten auch deutliche Vorteile. Sie beschreiben technische Ausführungsmöglichkeiten und sind damit vielfach ein geeignetes Hilfsmittel, um Planung und Ausführung beschreiben zu können, ohne jedes Detail immer neu definieren zu müssen. Sie schaffen Grundlagen des miteinander Agierens.

 Es geht beim Bürokratieabbau also nicht nur um 
 weniger Regeln und Normen, sondern darum, 
 diese kritisch hinterfragen zu dürfen und 
 objektbezogen anwenden oder weglassen zu dürfen, 
 ohne dass dies von vorneherein einen Mangel auslöst. 

Rechtlich werden Abweichungen von den Regeln der Technik vielfach als Mangel bewertet, auch wenn kein Schaden vorliegt oder zu erwarten ist (sog. Mangel ohne Schaden).

Gebäudetyp-e schafft neue Spielräume

Mit dem Gebäudetyp-e sind wir auf dem richtigen Weg. Bereits der Referentenentwurf Gebäudetyp-e-Gesetz vom 21.06.2024 wies hier in die richtige Richtung: Nur Vorgaben mit sicherheitstechnischen Regelungen sollen grundsätzlich Berücksichtigung finden, während alle anderen Regelungen der freien Festlegung zwischen den Vertragsparteien vorbehalten bleiben sollen.

Unter den sicherheitstechnischen Festlegungen könnten die Regelungen in den technischen Baubestimmungen verstanden werden. Dann wäre eine schon vorhandene klare Abgrenzung zwischen nicht verhandelbaren Anforderungen und den Regelungen, die aus welchen Gesichtspunkten auch immer, zusätzlich geregelt werden sollten, erreicht. Es kann den Vertragsparteien ja jederzeit vorbehalten bleiben, erhöhte Komfortwünsche oder Ausstattungen zu vereinbaren. Sie dürfen aber nicht im Nachhinein über den Umweg der anerkannten Regeln der Technik eingefordert werden.

Durch Bürokratieabbau im Bauwesen, sollte daher mehr erreicht werden als nur mögliche Kostenersparnisse. Bürokratieabbau sollten den Ingenieuren und Architekten auch erleichtern, ihre technischen und gestalterischen Fähigkeiten umzusetzen.


Kolumne von Dieter Räsch, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 30.10.2026


Kolumne zum Download

Foto: Tobias Hase

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