Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

19
20
21

Ein Jahr Bau-Turbo: Bundesbauministerin Verena Hubertz zieht Zwischenbilanz

Datenmonitoring des BMWSB: Kommunen nutzen neue Spielräume für mehr Wohnraum

03.11.2026 - Berlin

Ein Jahr Bau-Turbo: Bundesbauministerin Verena Hubertz zieht Zwischenbilanz

Mehr Tempo, weniger Flächenverbrauch: Bundesbauministerin Verena Hubertz zieht nach einem Jahr Bau-Turbo eine erste Zwischenbilanz. Ein vom BMWSB initiiertes Datenmonitoring zeigt: Knapp 7.900 Wohnungen erhielten in den teilnehmenden Kommunen eine Zustimmung - fast neun von zehn auf bereits genutzten Flächen. Jetzt sollen acht Modellkommunen - darunter München - zeigen, wie sich der Wohnungsbau weiter beschleunigen lässt.

Seit dem 30. Oktober 2025 eröffnet der Bau-Turbo den Kommunen neue Möglichkeiten, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und Wohnungsbauvorhaben schneller auf den Weg zu bringen. Seit Beginn unterstützt das BMWSB die Kommunen aktiv bei der Umsetzung des Bau-Turbos und geht mit dem Umsetzungslabor neue Wege bei der Gesetzgebung und dem Praxistransfer.

Ein vom BMWSB initiiertes Datenmonitoring macht nun sichtbar: Die Kommunen nutzen die neuen Spielräume. In 72 Prozent der circa 400 am Monitoring teilnehmenden Kommunen wurde bereits über Bau-Turbo-Anträge verhandelt. Mehr als die Hälfte der gestellten Anträge erhielt bereits eine Zustimmung. Mit acht Modellkommunen geht das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nun den nächsten Schritt und vertieft gemeinsam mit den Kommunen den Praxistransfer.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Foto: Steffen Kugler / Bundesregierung 
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Foto: Steffen Kugler / Bundesregierung

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Vor einem Jahr haben wir den Bau-Turbo gezündet. Mit dem Bau-Turbo können Kommunen einem Bauvorhaben bis zu 20-mal schneller zustimmen als zuvor. Heute sehen wir durch unser Monitoring: Er ist in der Praxis angekommen. In mehr als zwei Drittel der befragten Kommunen wurden bereits Bau-Turbo-Anträge gestellt. Kommunen im ganzen Land packen an und nutzen die neuen Möglichkeiten des Bau-Turbos. Dabei geht es nicht darum, immer auf der grünen Wiese zu bauen. Im Gegenteil: Die Ergebnisse zeigen, dass der Bau-Turbo Flächen schont, etwa um Baulücken zu schließen oder Gebäude aufzustocken. Fast neun von zehn zugestimmten Wohnungen entstehen auf Flächen, die schon genutzt werden." 

"Mit unseren acht Modellkommunen gehen wir jetzt den nächsten Schritt. Gemeinsam wollen wir schauen, was vor Ort gut funktioniert, wo wir Verfahren noch einfacher machen können und wie wir diese Erfahrungen auch für andere Kommunen nutzbar machen. So können möglichst viele Städte und Gemeinden von den neuen Möglichkeiten profitieren“, so Hubertz weiter.

Bau-Turbo stärkt Innenentwicklung und schont Flächen

Die Monitoring-Ergebnisse zeigen, dass die Kommunen den Bau-Turbo vor allem für die Weiterentwicklung bereits genutzter Flächen einsetzen. Fast neun von zehn zugestimmten Wohneinheiten entstehen auf Flächen, die bereits genutzt werden – etwa in Wohn- und Gewerbegebieten, auf gemischt genutzten Flächen, in Leerständen oder auf Brachen. Lediglich rund zwölf Prozent der zugestimmten Wohneinheiten entfallen auf bisherige Grün- oder Landwirtschaftsflächen.

Von Januar bis Juni 2026 erhielten in den am Monitoring teilnehmenden Kommunen insgesamt 7.892 Wohneinheiten eine Zustimmung. Rund 84 Prozent der zugestimmten Wohneinheiten entstehen in Mehrfamilienhäusern. Neben Neubauvorhaben nutzen die Kommunen den Bau-Turbo auch für Aufstockungen und Umnutzungen bestehender Gebäude.

Bund und Kommunen lernen gemeinsam

Seit Inkrafttreten des Bau-Turbos begleitet das BMWSB die Kommunen bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Im Umsetzungslabor haben sich bereits Tausende Kommunen an Informations- und Austauschformaten beteiligt. Gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. (vhw) sowie der Forward Planung und Forschung GmbH werden praxisrelevante Fragen aufgegriffen, Erfahrungen gebündelt und konkrete Hilfestellungen für die Anwendung entwickelt.

Mit den acht Modellkommunen München, Frankfurt am Main, Duisburg, Kiel, Trier, Ratingen, Rüdersdorf bei Berlin und dem Landkreis Nienburg (Weser) wird diese Arbeit nun vertieft. Alle Städte bringen unterschiedliche Ausgangslagen und Fragestellungen dabei ein. Sie untersuchen konkrete Anwendungsfälle, entwickeln kommunale Leitlinien und erproben, wie sich Verfahren beschleunigen und gleichzeitig städtebauliche Qualitäten sichern lassen.

Parallel wird das bundesweite Datenmonitoring weiterentwickelt. Es erfasst die kommunale Anwendung der einzelnen Regelungen und schafft eine Grundlage für die gesetzlich vorgesehene Evaluierung des § 246e BauGB bis zum 31. Dezember 2029.

Die Erkenntnisse aus dem Monitoring, dem Umsetzungslabor und den Modellkommunen sollen auch in die weitere Modernisierung des Planungsrechts einfließen.

Hintergrund

Der Bau-Turbo ist am 30. Oktober 2025 mit dem "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" (BGBl. 2025 I Nr. 257) in Kraft getreten. Er umfasst neben der bis zum 31. Dezember 2030 befristeten Experimentierklausel (§ 246e BauGB) auch Erleichterungen für Wohnungsbauvorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (§ 31 Abs. 3 BauGB) und im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3b BauGB). Die Zustimmung der Gemeinde ist Voraussetzung für die Anwendung der neuen Regelungen.

In allen Fällen gilt, dass das Vorhaben unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein muss. Außerdem ist nach § 36a BauGB die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.

Zum Datenmonitoring

Die Ergebnisse beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026. Insgesamt haben 393 Kommunen freiwillig Daten zur Anwendung des Bau-Turbos gemeldet. Da keine gesetzliche Berichtspflicht besteht, sind die Ergebnisse nicht repräsentativ, geben aber einen Einblick in die bisherige kommunale Anwendungspraxis.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenmonitoring:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/11/1Jahr_bau-turbo.html?nn=42820

Informationen zum Bau-Turbo
https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/bau-turbo.html?nn=42820

Ein Jahr Bau-Turbo: Wie Kommunen das neue Tempo nutzen

Bau-Turbo beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren vor Ort und sorgt für mehr Wohnungsbau

Logo Bau-Turbo

Der Bau-Turbo ist seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft. Seitdem stößt das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (BGBl. 2025 I Nr. 257) vielerorts neue Prozesse zur städtebaulichen Entwicklung von Städten und Gemeinden an. Der Bau-Turbo beschleunigt vor Ort Planungs- und Genehmigungsverfahren und sorgt somit für mehr Wohnungsbau.

Seit Beginn unterstützt das BMWSB die Kommunen aktiv bei der Umsetzung des Bau-Turbos und geht mit dem Umsetzungslabor neue Wege bei der Gesetzgebung und dem Praxistransfer. Das vom BMWSB aufgesetzte Datenmonitoring macht die positiven Wirkungen des Bau-Turbos konkret sichtbar.

Kurzinfo: Erste Ergebnisse

In mehr als zwei Drittel der befragten Kommunen wurden bereits Anträge gestellt

Die ersten Monate zeigen: Der Bau-Turbo ist in der Praxis angekommen. In allen Stadt- und Gemeindetypen werden Bau-Turbo-Anträge gestellt. Nach den ersten Monaten nach der Einführung steigen die Antrags- und Genehmigungszahlen kontinuierlich; insbesondere zum Frühjahr war eine deutliche Dynamik zu verzeichnen.

In 72 Prozent der teilnehmenden Kommunen wurde bereits über Anträge verhandelt.

Anteil Kommunen mit Bau-Turbo-Fällen / BMWSB  
Anteil Kommunen mit Bau-Turbo-Fällen / BMWSB

Der größte Anteil fällt dabei auf Landgemeinden und Kleinstädte (ca. 30 Prozent) sowie auf Mittelstädte (ca. 30 Prozent). Großstädte sind im Monitoring bisher unterrepräsentiert, auf sie entfielen rund 18 Prozent der erfassten Anträge.

Über die Hälfte der gestellten Anträge wurde bereits zugestimmt.

Status der Anträge / BMWSB  
Status der Anträge / BMWSB

Von Januar bis Juni wurden in den vom Monitoring1 erfassten Kommunen so bereits 7.892 Wohnungen mit Hilfe des Bau-Turbos zugestimmt2. Allein in München waren es 2.107 Fälle, in Stuttgart 345 und in Frankfurt am Main 255.

Für alle Zustimmungsfälle gilt: Langwierige Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen entfallen. Das soll in den Kommunen perspektivisch Ressourcen für andere Aufgaben frei machen.

Der Bau-Turbo schont Flächen

Fast neun von zehn zugestimmten Wohneinheiten entstehen in den 393 teilnehmenden Kommunen auf bereits genutzten Flächen (Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung, Leerstand, Brachen). Deren Nachnutzung steht in den Anträgen also im Fokus. Lediglich 12 Prozent der zugestimmten Wohneinheiten entfallen auf bisherige Grün- oder Landwirtschaftsflächen.

Art der Flächennutzung im Rahmen des Bau-Turbos / BMWSB  
Art der Flächennutzung im Rahmen des Bau-Turbos / BMWSB

Anträge auf Zustimmung nach dem Bau-Turbo werden überwiegend für Vorhaben der Innenentwicklung gestellt. Kommunen nutzen hierbei ganz klar ihren Gestaltungsspielraum.

Nutzung von Außen- versus Innenbereichen im Rahmen des Bau-Turbos / BMWSB  
Nutzung von Außen- versus Innenbereichen im Rahmen des Bau-Turbos / BMWSB

Antragstellende sind überwiegend Privatpersonen. Am häufigsten werden in den 393 teilnehmenden Kommunen reine Neubauvorhaben (73 Prozent) beantragt, gefolgt von Aufstockungen mit einem Anteil von 12 Prozent und Umnutzung von 5 Prozent.

Art der Bauvorhaben im Rahmen des Bau-Turbos / BMWSB  
Art der Bauvorhaben im Rahmen des Bau-Turbos / BMWSB

Nach Zahl der Anträge halten sich Einfamilienhäuser (49 Prozent) und Mehrfamilienhäuser (43 Prozent) in etwa die Waage. Betrachtet man jedoch die zugestimmten Wohneinheiten, zeigt sich ein anderes Bild: Rund 84 Prozent entstehen in Mehrfamilienhäusern.

Kommunen und Bund lernen gemeinsam

Mit dem Bau-Turbo können Kommunen neue Wege für eine beschleunigte Schaffung von Wohnraum gehen.

Um die Kommunen auf diesem Weg zu begleiten und dabei zu unterstützen, das volle Potenzial der neuen Möglichkeiten auszuschöpfen, hat das BMWSB von Anfang an ein Umsetzungslabor organisiert, an dem sich bereits tausende Kommunen beteiligt haben. In diesem Umsetzungslabor erarbeitet das BMWSB gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. (vhw) sowie der Forward Planung und Forschung GmbH kontinuierlich praxisrelevantes Anwendungswissen.

Die Ergebnisse werden über Veranstaltungsformate, Publikationen sowie auf der Website des Ministeriums veröffentlicht und den Praktikerinnen und Praktikern vor Ort zur Verfügung gestellt. Flankierend hierzu untersucht das BMWSB in zwei Studien die Potenziale zur Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren sowie zur Aktivierung zusätzlicher Baulandflächen.

Darüber hinaus begleitet das BMWSB im Rahmen des Umsetzungslabors acht Modellkommunen bei der Anwendung des Bau-Turbos. Die Modellkommunen decken eine Vielfalt unterschiedlicher Merkmale ab (unterschiedliche Größen, räumliche Situationen und Anwendungsansätze). Die acht Modellkommunen und ihre thematischen Schwerpunkte sind:

  1. München: 
    Komplexe Wohnungsbauvorhaben beschleunigen – Qualität und Steuerung sichern

  2. Rüdersdorf bei Berlin: 
    Klare kommunale Spielregeln – schnellere Entscheidungen ermöglichen

  3. Duisburg: 
    Vielfältige Anwendungsfälle erproben – verlässliche Verfahren entwickeln

  4. Frankfurt am Main: 
    Innenentwicklung beschleunigen – bestehende Qualitätsstandards sichern

  5. Kiel: 
    Nachverdichtung beschleunigen – die Stadt qualitätvoll weiterbauen

  6. LK Nienburg/Weser: 
    Bau-Turbo im ländlichen Raum - verlässliche Verfahren für 36 Gemeinden entwickeln

  7. Ratingen: 
    Planverfahren ersetzen – fachliche Qualität und Steuerung sichern

  8. Trier: 
    Innenentwicklung beschleunigen – mit klaren Kriterien und Grenzen steuern

Im Datenmonitoring zum Bau-Turbo erfasst das BMWSB gemeinsam mit den Kommunen strukturierte Daten zur Anwendung und Zustimmung in Bezug auf die Einzelregelungen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die bis zum 31. Dezember 2029 vorgeschriebene Evaluierung des § 246e BauGB.

Ziel ist es, dass in den kommenden Jahren bundesweit das Erfahrungswissen weiter aufwächst, unter den Kommunen geteilt wird und durch gemeinsames Lernen die Anwendung des Bau-
Turbos weiter fortschreitet.

Das BMWSB nutzt die gewonnenen Erfahrungen und zentralen Erkenntnisse des Umsetzungslabors zudem, um weitere Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung und -Modernisierung zu entwickeln und voranzutreiben. Konkret soll schon am 1. Januar 2027 das Baugesetzbuch-Upgrade in Kraft treten.

Datenmonitoring Bau-Turbo

  • Erfassungszeitraum
    01. Januar – 30. Juni 2026

  • Erfasste Kommunen: 393
    Kommunen haben dem Bund gegenüber keine gesetzlich vorgeschriebene Berichtspflicht zum Genehmigungsgeschehen. Die Teilnahme am Datenmonitoring ist freiwillig. Teilgenommen haben 393 Kommunen. Die Rückmeldungen sind nicht repräsentativ, geben dennoch einen guten Überblick über die Anwendungspraxis.

  • Erfasste Fälle: 1.624
    Berücksichtigt werden alle relevanten Vorhaben, bei denen der Einsatz des Bau-Turbos geprüft wird oder wurde – unabhängig vom Verfahrensausgang. Erfasst werden unter anderem Angaben zu Vorhaben, Rechtsgrundlagen, Verfahrensabläufen und -dauern sowie zur kommunalen Beteiligung und Steuerung.

  • Erfasste Daten
    Erfasst werden Daten zu beantragten Bau-Turbo-Fällen, der planungsrechtlichen Ausgangssituation sowie zur Einbindung der Gemeinde und der Öffentlichkeit. Erfasst werden Anträge nach allen drei Regelungen des Bau-Turbos.

  • Weiterentwicklung
    Das Datenmonitoring wird kontinuierlich weiterentwickelt, um dessen Reichweite, Datenqualität und Aussagekraft zu steigern.

Was ist der Bau-Turbo und was regelt er?

Der Bau-Turbo führt zur Vereinfachung und Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben.

Mit dem Instrument hat der Gesetzgeber Kommunen im Rahmen des Baugesetzbuches (BauGB) ein wirkungsvolles Werkzeug zur Beschleunigung des Wohnungsbaus an die Hand gegeben.

  • Experimentierklausel (§ 246e BauGB): 
    Die Klausel ist Kern des Gesetzes und bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Sie ermöglicht Gemeinden, unter bestimmten Voraussetzungen von Vorgaben des Bauplanungsrechts ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abzuweichen.

  • Erleichterungen im Plangebiet (§ 31 Abs. 3 BauGB): 
    Ergänzend wird mit § 31 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung ermöglicht – auch über die Festsetzungen des Plans hinaus. So kann beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.

  • Bauen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3b BauGB): 
    Über die bestehenden Möglichkeiten in Abs. 3a hinaus werden mit § 34 Absatz 3b BauGB Neuerrichtungen von Wohngebäuden selbst dort ermöglicht, wo sie sich städtebaulich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen.

In allen Fällen gilt, dass das Vorhaben unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein muss. Außerdem ist nach § 36a BauGB die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Die Gemeinde kann die betroffene Öffentlichkeit vorher beteiligen.

Fußnoten:
1 Am Monitoring nahmen 393 deutsche Kommunen teil. Die Mitwirkung ist freiwillig. Die Zahlen bilden das tatsächliche Geschehen vor Ort in diesen Kommunen ab. Sie sind nicht repräsentativ für das ganze Land.
2 Eine Zustimmung ist nicht mit der finalen Erteilung einer Baugenehmigung verbunden.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Fotos: Marlena Waldthausen / BMWSB, Steffen Kugler / Bundesregierung, Grafiken: BMWSB

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welche Kammerbeiträge auf LinkedIn und/oder Instagram interessieren Sie am meisten?
Terminankündigungen
Veranstaltungsrückblicke
Statements des Vorstands
Einblicke in die Geschäftsstelle
Ich folge keinem Kammerkanal

Frühere Ergebnisse

Kammerwahl 2026

Kammerwahl 2026

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Netzwerk junge Ingenieur:innen

Netzwerk junge Ingenieur:innen

Frauennetzwerk ingenieurinnen@bayika

Frauennetzwerk ingenieurinnen@bayika

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

Gebäudeforum klimaneutral

Partner des Netzwerks „Gebäudeforum klimaneutral“

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Meine Bayika - Bayika-Portal

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München