Wegweiser Mitgliedschaft

Prüfung Voraussetzungen - Eigenverantwortlichkeit?

Eigenverantwortlich tätig sind Ingenieure,
die selbständig ein Unternehmen führen,
sich mit anderen zu diesem Zweck zusammengeschlossen haben oder
als leitende Angestellte arbeiten,
ferner Hochschullehrer in Nebentätigkeit.

Hauptberuflich bin ich tätig als

  • Inhaber/in 
    oder
    als Gesellschafter/in eines Unternehmens.
 
  • als Geschäftsführer/in
    oder
    als Prokurist/in
    oder
    als Handlungsbevollmächtigte/r in einem Unternehmen.
 
  • als Hochschullehrer im Beamtenverhältnis.
    Gleichzeitig übe ich den Ingenieurberuf im Rahmen einer eigenverantwortlichen genehmigten Nebentätigkeit aus.
 
  • Keiner der oben genannten Sachverhalte trifft zu, da ich als Angestellte/r oder Beamte/r nicht eigenverantwortlich tätig bin.
 

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