Wegweiser Mitgliedschaft

Prüfung Voraussetzungen - Ergebnis

Aus Ihren Angaben zum Studium und zur beruflichen Tätigkeit ergibt sich, dass Sie als freiwilliges Mitglied oder als Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur (Pflichtmitglied) der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beitreten können.

Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft unverbindlich ist und erst nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen über Ihre Aufnahme als freiwilliges Mitglied / oder als Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur durch das zuständige Eintragungsgremium in einer Sitzung verbindlich entschieden wird.

Die einmalige Eintragungsgebühr für freiwillige Mitglieder beträgt 100,-- € und für Beratende Ingenieure 275,-- €. 

Hinsichtlich des Mitgliedsbeitrages gibt es keine Unterschiede. Der Mitgliedsbeitrag beträgt ohne Berücksichtigung von eventuell möglichen Ermäßigungen und Zusatzbeiträgen 550,-- €/Jahr.
Die Serviceleistungen der Kammer stehen allen Mitgliedern im selben Umfang zur Verfügung – also unabhängig, ob Sie unserer Kammer als freiwilliges Mitglied oder als Pflichtmitglied beitreten.

Informationen zur Ingenieurversorgung:

Mit der Mitgliedschaft in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entsteht im Regelfall die Mitgliedschaft in der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau (Versorgungswerk).
Eine Mitgliedschaft in der Ingenieurversorgung ist im Regelfall nicht möglich, wenn die Mitgliedschaft bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erst ab Vollendung des 45. Lebensjahr beginnt oder Berufsunfähigkeit besteht.

Als freiwilliges Mitglied unserer Kammer können Sie sich – insbesondere bei gleichzeitigem Bestehen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung – entweder eine Zusatzversorgung aufbauen oder von der Mitgliedschaft in der Ingenieurversorgung befreien lassen. Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Ingenieurversorgung ist bei freiwilliger Kammermitgliedschaft nicht möglich.

Beratende Ingenieure sind als Pflichtmitglieder – wenn keine Ausnahmen oder Befreiungstatbestände vorliegen – obligatorisch im Versorgungswerk versichert und es besteht die Befreiungsmöglichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung..

Informationen zur Ingenieurversorgung finden Sie hier.

Gerne steht ihnen das Referat Mitgliederservice und Ingenieurberatung für Informationen zur Verfügung.

 

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

Infopaket Mitgliedschaft

Infopaket Mitgliedschaft

Broschüre: Mitgliedschaft und Listeneintragung

Broschüre Mitgliedschaft und Listeneintragung

Meine Bayika - Bayika-Portal

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München