Wegweiser Mitgliedschaft

Prüfung Voraussetzungen - Ergebnis

Sie haben für Ihr im Ausland absolviertes Studium bisher noch keine Anerkennung (Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin) beantragt oder erhalten.

Eine Mitgliedschaft ist daher erst nach der Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin möglich.

Voraussetzungen für die spätere Mitgliedschaft sind ein Wohnsitz, eine Niederlassung oder eine berufliche Beschäftigung (Anstellung) in Bayern sowie eine berufliche Tätigkeit im Bauwesen oder eine selbständige Tätigkeit mit einem Ingenieurbüro, wenn Sie nicht im Bauwesen tätig sind.

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Infopaket Mitgliedschaft

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Broschüre: Mitgliedschaft und Listeneintragung

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