Wegweiser Mitgliedschaft
Erforderliche Nachweise
Dem Antrag auf Eintragung als freiwilliges Mitglied müssen Nachweise beigefügt werden. Bitte halten Sie folgende Nachweise bereit:
Alle Antragsteller:
- Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate oder Kopie des Personalausweises)
- Nachweis über den Sitz der Niederlassung oder den Ort der überwiegenden Beschäftigung soweit der Wohnsitz nicht in Bayern liegt (z.B. durch Bestätigung der Gemeinde oder des Arbeitgebers, Anmeldung beim Finanzamt)
- Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ nach dem Ingenieurgesetz geführt werden darf, durch Kopien von Abschlussurkunde(n) / Diplom(en), Zeugnis(sen) und Diploma Supplement inklusive Fächerübersicht – bei Masterstudium zusätzlich Zeugnis/Fächerübersicht des Bachelorstudiums.
Bei Studium im Ausland zusätzlich Bescheid über die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in
Nicht leitend Angestellte / Beamte
- aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherren über die Beschäftigung mit Angaben zur Tätigkeit
Selbständig Tätige / leitend Angestellte:
- aktueller Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
- Auszug aus dem Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister und/oder Gesellschaftsvertrag, aus dem die gesellschaftsrechtliche Stellung hervorgeht oder Nachweis über die selbständige Tätigkeit, z.B. Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt oder Bestätigung der Steuerberaterin / des Steuerberaters
- bei gewerblicher Tätigkeit Kopie der Gewerbeanmeldung
- bei leitend Angestellten Auszug aus dem Handelsregister, aus dem die gesellschaftsrechtliche Stellung hervorgeht oder Nachweis der Handlungsvollmacht
Weitere Nachweise (optional):
- z.B. Nachweise zu beantragten Beitragsermäßigungen.
Für Ihren Antrag benötigen wir folgende Formulare:
- Stammdaten
- Antrag auf Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder
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