Wegweiser Mitgliedschaft

Prüfung Voraussetzungen - Ergebnis

Sie haben weder einen Wohnsitz noch eine Niederlassung oder eine überwiegende Beschäftigung in Bayern.

Eine Mitgliedschaft in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist daher nicht möglich.

Sollten Sie in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder arbeiten, fragen Sie bei der Länderkammer des jeweiligen Bundeslandes nach einer Mitgliedschaft.

Eintragungen in die gesetzlichen Listen, wie z.B. Bauvorlageberechtigung, Nachweisberechtigungen sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen jedoch möglich.

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Infopaket Mitgliedschaft

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Broschüre: Mitgliedschaft und Listeneintragung

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Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München