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Neue Handlungshilfe: Covid-19 auf Baustellen in Bayern

Handlungsempfehlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zum Umgang mit Gefährdung durch den Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen in Bayern

04.05.2020 - München

Neue Handlungshilfe: Covid-19 auf Baustellen in Bayern

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat eine neue Handlungshilfe zum Umgang mit der Gefährdung durch den Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen in Bayern veröffentlicht. Die vom Arbeitskreis Baustellenkoordination der Kammer entwickelte Handlungsempfehlung ergänzt das am 16. April 2020 veröffentlichte Positionspapier „3 Punkte zum Umgang mit Covid-19 auf Baustellen“ von Bayerischer Ingenieurekammer-Bau, Architektenkammer, Bauindustrie und Baugewerbe.

Während der in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen (2.BaylfSMV) dürfen und sollen Bauarbeiten im Freistaat fortgeführt werden. Besonders wichtig ist dabei, das erhöhte Risiko der Ansteckungsgefahr für die am Bau Beteiligten mit Schutzmaßnahmen so gering wie möglich zu halten. Die am Bau Beteiligten - Ingenieure, Architekten, Bauherren und Arbeitgeber - sind verpflichtet, Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten auf der Baustelle zu treffen.

Die neue Handlungshilfe der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geht auf die Grundlagen und Verantwortlichkeiten zum Arbeitsschutz im Pandemiefall ein und basiert auf den aktuellen Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Arbeitsschutzstandard im Umgang mit dem Corona-Virus.

Für einen optimalen Arbeitsschutz auf Baustellen während der Pandemie werden Grundsätze zur Abstandsregelung und bei Verdachtsfällen auf Baustellen vorgestellt und auf die Verantwortung und Fürsorgepflicht der Arbeitgeber und die Mitwirkungspflicht der Beschäftigten eingegangen.

Die Handlungshilfe gibt konkrete Empfehlungen für technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen und konkretisiert die notwendigen Maßnahmen und Pflichten von Bauherren und Auftraggebern sowie der Koordinatoren nach Baustellenverordnung.

Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen

Wesentliche, vom Arbeitgeber und deren Beschäftigten einzuhaltende Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen im Umgang mit Gefährdungen durch den Coronavirus SARS-CoV-2 sind:

  • Arbeitsorganisation auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen durch Arbeitgeber, z.B. mit Abstand > 1,5 Meter zwischen Personen. Wo das nicht möglich ist: geeigneter Mund- und Nasenschutz
  • Räumliche und zeitliche Trennung verschiedener Arbeitsgruppen, Arbeitsabläufe und Abstand zu Lieferdiensten
  • Besprechungen reduzieren, nach Möglichkeit als Telefon- oder Videokonferenz durchführen
  • Schutzausrüstungen gemäß Gefährdungsbeurteilung personenbezogen bereithalten
  • Sanitärräume, Sozialräume, Unterkünfte, Fahrzeuge, Handwerkszeug gemäß Arbeitsanweisung mindestens einmal täglich desinfizieren, reinigen und Art der Belegung und Nutzung organisieren  
  • Kontaktpersonen dokumentieren und besonders gefährdete oder psychisch belastete Personen auf Beratungsmöglichkeiten (Betriebsarzt) hinweisen
  • Organisation, Koordination und Kontrolle auf der Baustelle

Auf welche Art dies baustellenabhängig geschehen kann, ist zu planen und vorzugeben. Detaillierte Hinweise und Arbeitshilfen werden in der Handlungshilfe benannt. Die Handlungshilfe kann hier heruntergeladen werden:

Handlungshilfe der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zum Umgang mit Gefährdung durch den Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen in Bayern (Stand 28.04.2020)

© Foto: เลิศลักษณ์ ทิพชัย / adobe.stock.com


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