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Neue HOAI: Bundeskabinett beschließt Entwurf der Verordnung

Bundesrat folgt Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zur Angemessensheitsregelung

18.09.2020 - Berlin

Neue HOAI: Bundeskabinett beschließt Entwurf der Verordnung

Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020 den Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. BIngK, BAK und AHO sehen hier noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Entwurf müsse insbesondere deutlicher machen, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen, die der Verordnungsgeber als angemessen ansieht.

Dies wurde bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) angemahnt. BIngK, BAK und AHO werden zeitnah zum Kabinettsentwurf Stellung nehmen.

Mit der Änderung der HOAI setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) um, der die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt hatte. Die HOAI beruht auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, das infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ebenfalls angepasst werden muss. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte das Bundeskabinett bereits am 15. Juli 2020 beschlossen.


Honorarspannen als Orientierungswerte

Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, sieht die neue Honorarordnung konkret vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI könnten von den Vertragsparteien dabei zur Honorarermittlung herangezogen werden und als Richtlinie dienen.

Zur Frage der Höhe der Honorare enthalte die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gelte der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspreche.

Sobald das derzeit laufende parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz in Kraft getreten ist, kann auch die neue Fassung der HOAI in Kraft treten, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.


Bundesrat folgt Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zur Angemessensheitsregelung

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 16.09.2020 hat nun auch der Bunderat in seiner 993. Sitzung am 18.09.2020 im parallel verlaufenden Verfahren zum ArchLG unter TOP 52 die Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses zur Drucksache 445/1/20 mit Mehrheit angenommen und wie folgt Stellung genommen:

Zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 1 ArchLG)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob in der künftigen Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Honorarordnung für Ingenieur- und Architektenleistungen ausdrücklich klargestellt werden sollte, dass die Grundlagen und Maßstäbe zur Berechnung von Honoraren sich im Rahmen des Angemessenen bewegen müssen.

Begründung:
Eine ausdrückliche Angemessensheitsregelung bezüglich der Honorare in der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage selbst könnte die gerichtliche Überprüfung sowohl zu hoher als auch zu niedriger Honorarforderungen erleichtern und langwierige Streitigkeiten zu vermeiden helfen, ohne dass Mindest- oder Höchstsätze festgelegt werden. Entsprechende Angemessenheitsregelungen finden sich bereits im Steuerberatungsgesetz und der Steuerberatervergütungsverordnung sowie im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.


Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO folgt in Kürze

AHO, BAK und BIngK hatten bereits zu dem Referentenentwurf angemerkt, dass im Wortlaut der HOAI klar zum Ausdruck kommen muss, dass die nach den Regelungen ermittelten Honorare unter Berücksichtigung der zur Orientierung beibehaltenen Honorartafeln ein angemessenes Honorar darstellen. Dies wurde in dem Kabinettsentwurf trotz der Forderung von AHO, BAK und BIngK, aber auch des Verbandes Privater Bauherren, noch nicht berücksichtigt.

BIngK, BAK und AHO sehen noch erheblichen Verbesserungsbedarf am Entwurf der Verordnung. Es müsse vor allem deutlicher gemacht werden, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen, die der Verordnungsgeber als angemessen ansieht.

Die oben genannte Bitte des Bundesrates, in der künftigen Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Honorarordnung für Ingenieur- und Architektenleistungen ausdrücklich klarzustellen, dass die Grundlagen und Maßstäbe zur Berechnung von Honoraren sich im Rahmen des Angemessenen bewegen müssen, geht aber auf jeden Fall schon einmal in die richtige Richtung.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) wird gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer (BAK) und dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) in Kürze eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung abgeben. Wir werden zeitnah berichten.


Stellungnahme von Markus Ferber

Markus Ferber (CSU), Sprecher des Parlamentskreis Mittelstand (PKM Europe), der bereits im Juli 2019 das Urteil gegen den Mittelstand kritisierte, erklärte am 18.09.2020:

„Die neue Verordnung muss sich nunmehr, nach Verabschiedung im Herbst, in der Praxis beweisen. Sie muss beobachtet und kontrolliert werden. Architekten und Ingenieure modernisieren Häuser, bauen Brücken und planen Schulen. Sie tragen damit hohe Verantwortung im öffentlichen Interesse. Ich möchte keinen Wettbewerb, der über Dumping-Preise entschieden wird. Qualitätseinbußen zu Lasten der Verbraucher in diesem sensiblen Bereich müssen verhindert werden. Wir dürfen keine Verhältnisse wie in Großbritannien oder den USA erhalten, wo vielerorts bereits Großunternehmen die mittelständische Qualitätsarbeit bedrohen.“

Hierbei setzt sich Markus Ferber insbesondere für eine mittelstandsfreundliche Novellierung der HOAI ein, sei es bei der Definition des Basishonorarsatzes oder der Angemessenheitsregelung, und hofft auf eine vernünftige Lösung mit Augenmaß.  Deshalb ruft Markus Ferber seine Kollegen im Bundestag und Bundesrat auf, die Meinungen der Fachexperten bei der Diskussion des Entwurfs ernst zu nehmen:

„Die Ansichten der mittelständischen Unternehmer und ihrer Vertreter müssen nunmehr im Endspurt berücksichtigt werden. Die Sicherung der Qualität, des Verbraucherschutzes und der Preisleistungstransparenz müssen Bestand haben, um insbesondere kleine und mittelständische Betriebe im ländlichen Raum nicht zusätzlich zu belasten. Ziel muss es sein die Angemessenheitsregelung im Sinne des Mittelstands zu definieren.“


Stellungnahme des VBI

VBI-Präsident Jörg Thiele erklärte dazu am 17.09.2020 in einer Pressemitteilung:

„Mit der Verabschiedung der neuen HOAI sorgt die Bundesregierung wieder für klare Verhältnisse bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“„Die nach dem EuGH-Urteil eingetretene Verunsicherung ist damit beendet, denn die bewährten Regelungen zur Honorarberechnung gelten nach wie vor. Jeder Planer ist nun gut beraten, seine Honorarkalkulation mit dem Auftraggeber entsprechend zu vereinbaren. Wer sich auf Dumpinghonorare einlässt, schadet dem ganzen Berufsstand. Wir kritisieren allerdings, dass in der neuen HOAI nicht deutlicher auf die Angemessenheit der Honorarvereinbarung hingewiesen wird, hoffen hier aber noch auf den Bundesrat, der am Freitag über das Ermächtigungsgesetz zum Erlass einer Honorarordnung beraten wird“, betonte der VBI-Präsident.  

Bedauerlich sei zudem, so Thiele, dass die VBI-Forderung nach einer gültigen Honorarvereinbarung mit Vertragsabschluss nicht aufgegriffen wurde. Aus VBI-Sicht sei zu befürchten, dass durch den Wegfall dieser Formvorschrift die Honorierung nicht mehr als wesentlicher Vertragsbestandteil verstanden werde und häufige Nachverhandlungswünsche der Auftraggeber zur Folge haben könne.

Auch die gemeinsame Forderung der Ingenieur- und Architektenorganisationen, den Mittelsatz als Regelsatz in die neue HOAI aufzunehmen, habe erwartungsgemäß keine Berücksichtigung gefunden. Thiele weiter:

„Umso wichtiger ist es, dass nach der aktuellen HOAI-Novellierung zügig eine Überarbeitung der Leistungsbilder inklusive einer Anpassung der Honorartafeln in Angriff genommen wird. Die aktuellen Werte basieren noch auf wirtschaftlichen Erhebungen aus den Jahren 2012 und davor. Die Kostensteigerungen der letzten acht Jahre für wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen sowie Investitionen in die Digitalisierung bleiben damit komplett unberücksichtigt.“


Stellungnahme des BDB

BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.

Der BDB hatte bereits zu dem ersten Entwurf im August ausführlich Stellung genommen. Die Anmerkungen wurden leider nur zu einem kleinen Teil auch berücksichtigt. Insbesondere fehle es nach wie vor an einer klaren Regelung zur Angemessenheit, weshalb der BDB den Entwurf nach wie vor kritisch sieht und erhebliche Nachbesserungen fordert.

Hier finden Sie die die aktualisierte Stellungnahme des BDB vom 17.09.2020 zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Kabinettentwurf Stand 16.09.2020:

Stellungnahme des BDB vom 16.09.2020


Download

Quellen: Bundeswirtschaftsministerium, Bundesingenieurkammer; AHO, Markus Ferber MdEP, VBI, BDB, © Fotos: Nicolas DEBRAY auf Pixabay; Markus Ferber MdEP; VBI, BDB; Redaktion: Jan Struck / Bayerische Ingenieurekammer-Bau

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