31.01.2024 - Berlin
Mit dem Förderprogramm "RegioStrat“ werden strategische Regionalentwicklungskonzepte (SREK) im Zeitraum 2024 bis 2026 fördert. Dadurch soll eine thematische Fokussierung auf zentrale, regionalspezifische Herausforderungen und eine Priorisierung von Maßnahmen zur Umsetzung für die kommenden 10 bis 15 Jahre erreicht werden. RegioStrat hat in diesem Zusammenhang das Ziel, Raumordnung und Raumentwicklung stärker zu verzahnen.
Kommunen und Landkreise stehen vor den gleichen Herausforderungen wie Metropolen - Stichwort: Klimawandel, wie heizen wir unsere Häuser oder wie wohnen wir. Zugleich sind das Zusammenleben und der Zusammenhalt in ländlichen Kreisen und Dörfern anders organisiert als in anonymen Großstädten. Einige Regionen kämpfen mit dem demografischen Wandel und in Folge dessen mit Leerstand, andere müssen als Boom-Regionen Leben und Arbeiten neu organisieren. Ihnen allen gemein ist, dass sie Strukturen und Prozesse frühzeitig neu denken müssen.
Dabei hilft das "RegioStrat – Strategische Regionalentwicklung". Hiermit können Regionen langfristig planen und sich auf ein Leitprojekt in ihrer Region fokussieren. Über insgesamt drei Jahre stehen ihnen 450.000 Euro für die Planung in den Regionen zur Verfügung.
Dazu Raumentwicklungsministerin Klara Geywitz: "Die Raumentwicklung ist die Mutter aller Planungen. Was hier in Beschlüssen mündet, hat lange Auswirkungen auf den Lebensalltag der Menschen. Wo wird ein neues Baugebiet ausgewiesen, wo werden Begegnungsorte geschaffen, wo wird aus einer Brache wieder eine Wiese? Wer bei der Raumentwicklung kurzfristig plant, vergibt sich Chancen. Deshalb fördern wir Planung über einen langen Zeitraum und wollen Regionen damit die Sicherheit geben, gerade in Zeiten der Veränderung, auch mal neue Wege auszuprobieren. Mit unserem Förderprogramm bekommen sie diesen Spielraum und wir alle in Deutschland können von ihren Erfahrungen profitieren."
Gefördert werden regionale Vorhaben. Unter Region ist dabei eine Gebietseinheit aufgrund eines gemeinsamen Merkmals oder einer gemeinsamen Aufgabenstellung zu verstehen, auch über administrative Grenzen hinweg. Beispiele sind Stadt-Land-Partnerschaften oder Bundesländergrenzen übergreifende Vorhaben. Antragsberechtigt sind die für Regionalplanung zuständigen Behörden bzw. Körperschaften (die Träger der Regionalplanung), Landkreise und Kommunalverbände.
Die Einreichungsfrist für das Programm endet am 10. März 2024.
Den Förderaufruf und alle weiteren Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/regiostrat.html
Förderaufruf für Regionen
als Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Ziel
Vielfältige Veränderungen wie Klimaanpassung, Strukturwandel, demographischer Wandel und Migration wirken auf den Raum ein. Die Regionen stehen vor der Herausforderung, sich mit diesen Prozessen auseinanderzusetzen, entsprechende Planungen durchzuführen und Entwicklungsmaßnahmen umzusetzen, um die Wirtschaftskraft und Lebensqualität vor Ort und damit in allen Teilräumen der Bundesrepublik Deutschland zu stärken.
RegioStrat unterstützt diesen Prozess, indem es strategische Regionalentwicklungskonzepte (SREK) im Zeitraum 2024 bis 2026 fördert. Dadurch soll eine thematische Fokussierung auf zentrale, regionalspezifische Herausforderungen und eine Priorisierung von Maßnahmen zur Umsetzung für die kommenden 10 bis 15 Jahre erreicht werden. RegioStrat hat in diesem Zusammenhang das Ziel, Raumordnung und Raumentwicklung stärker zu verzahnen.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind u.a. vorbereitende Regionalanalysen, die Erstellung oder Weiterentwicklung eines SREK unter Beachtung von im Förderaufruf dargestellten Kriterien und die Priorisierung regionaler Entwicklungsmaßnahmen bzw. strategischer Leitprojekte. Ebenso können die Moderation des Prozesses zur Erstellung eines SREK und regionale Beteiligungsprozesse gefördert werden. Die Identifikation geeigneter Förderprogramme der Länder, des Bundes oder der EU zur Finanzierung von Umsetzungsmaßnahmen des SREK sowie die Antragstellung auf Fördermittel in einem oder mehreren geeigneten Programmen sind förderfähig.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt und Förderempfänger sind die Träger der Regionalplanung, Landkreise und institutionalisierte Kommunalverbünde mit im Förderaufruf genannten näheren Erläuterungen. Verbundprojekte mit mehreren Beteiligten wie Kommunen, Landkreisen, regionalen Planungsverbänden sind möglich, soweit funktionale Verflechtungen vorhanden sind und diese für das SREK einen geeigneten Bezugsraum darstellen.
Kleine interkommunale Verbünde, die sich mit überwiegend lokalen Aufgaben befassen, kommen für eine Förderung nicht in Frage. Stadtstaaten müssen die regionale Perspektive durch einen Ländergrenzen überschreitenden Kontext unterstreichen.
Besonders erwünscht sind Anträge aus Regionen mit größeren raumentwicklerischen Herausforderungen.
Fördervolumen, geförderter Zeitraum
Es können, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, bis zu zwölf Vorhaben gefördert werden. Der Umfang der Förderung pro Vorhaben liegt bei maximal 450.000 Euro über den gesamten Zeitraum.
Die Vorhaben müssen im Oktober 2026 abgeschlossen werden.
Dokumente zur Antragstellung
Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Fotos: Smileus / AdobeStock, Henning Schacht / BMWSB
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