17.12.2025 - Berlin
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte modernisiert und beschleunigt werden. Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 17. Dezember 2025 enthält dafür wichtige Ansatzpunkte, insbesondere zur Digitalisierung von Verfahren, zur Vereinfachung einzelner Prüf- und Beteiligungsschritte sowie zur Stärkung des überragenden öffentlichen Interesses. Viele Punkte, die die Bundesingenieurkammer in der Vergangenheit wiederholt gefordert hat, wurden damit aufgegriffen.
Gleichzeitig zeigt aber die Praxis: Gesetzliche Änderungen allein reichen nicht aus! Verzögerungen entstehen häufig durch unklare Zuständigkeiten, uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe, sehr heterogene Verwaltungsabläufe, fehlende digitale Strukturen und nicht genutzte Ermessensspielräume.
Wirksame Beschleunigung erfordert daher neben rechtlichen Anpassungen auch klare Standards, digitalisierte Verfahren und ein verlässliches behördliches Entscheidungsverhalten unter Nutzung aller vorhandenen Spielräume. Darüber hinaus bedarf es zwingend auch einer Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz kann einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung leisten. Entscheidend ist jedoch, dass rechtliche Vereinfachungen mit klaren Standards, digitaler Umsetzung und verlässlicher stringenter Verwaltungspraxis verbunden werden. Nur so lassen sich Infrastrukturprojekte planbar, zügig und rechtssicher realisieren.
Weitere Informationen
Kabinettsbeschluss Infrastruktur-Zukunftsgesetz vom 17.12.2025
Download
Referententwurf Infrastruktur-Zukunftsgesetz - Bundesministerium für Verkehr - Stand 12.12.2025
Quelle: Bundesingenieurkammer, Fotos: Dekastro / Adobe Stock, BIngK
17.12.2025 - Berlin
Die Bundesregierung will neue Verkehrsprojekte schneller,
pragmatischer und unbürokratischer umsetzen. Mit dem
Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll die Planung und Genehmigung wichtiger
Neubauprojekte deshalb weniger Zeit brauchen.
Die Bundesregierung investiert so viel wie noch nie in wichtige Verkehrsprojekte, um Versäumnisse aus der Vergangenheit zu korrigieren: Bis 2029 fließen etwa 169 Milliarden Euro in die Sanierung kaputter Straßen, überlasteter Schienenwege, maroder Brücken und sanierungsbedürftiger Wasserstraßen.
Damit die Mittel schnell wirksam werden, braucht es zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren. Deshalb hat das Bundeskabinett das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Es verkürzt langwierige Verfahren und ermöglicht schnelleres, pragmatisches und unbürokratisches Bauen.
Deutlich schnellere Verfahren
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder erklärte, mit dem Gesetz gebe die Bundesregierung „Behörden und Unternehmen endlich Tempo, Klarheit und Verlässlichkeit, damit Sanierungen und Ausbauten dort ankommen, wo sie gebraucht werden: auf unseren Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwegen“.
Vorhaben im „überragenden öffentlichen Interesse“
Konkret sollen der Bau von neuen Autobahnen, Schienenwegen, der Ersatz von maroden Brücken, der Neu- und Ausbau von LKW-Parkplätzen sowie wichtige Sanierungen von Wasserstraßen künftig prioritär behandelt werden – und im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dadurch werden die Projekte im Genehmigungsverfahren bevorzugt. Das gilt auch für den Bau neuer Straßen, die im Bundesverkehrswegeplan im weiteren Bedarf liegen – soweit sie von militärischer Relevanz sind.
Zudem ist geplant, bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken künftig schneller voranzukommen. Bei Strecken unter 60 Kilometern soll die langwierige Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen.
Prinzip „digital only“
Die Digitalisierung ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs. Planfeststellungsverfahren sollen künftig vollständig digital durchgeführt werden – nach dem Prinzip „digital only“, so auch die geplante Bürgerbeteiligung. Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine Ausnahme vorgesehen.
Naturschutz sorgfältig ausbalancieren
Bei neuen Verkehrsprojekten stellt sich weiterhin die Frage, inwieweit die Vorhaben mit dem Umwelt- und Naturschutz im Einklang stehen. Mit dem Gesetzentwurf bleiben die Belange des Naturschutzes durch konkrete und materielle Umweltstandards weiterhin von Bedeutung – der Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes konzentriert sich auf die Verfahren: Diese sollen so geregelt werden, dass dringend benötigte Neubauvorhaben nicht mehr blockiert werden können.
Künftig soll es eine sorgfältige Ausbalancierung bei Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses geben. Für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft stehen die Möglichkeiten Ausgleich, Ersatz und Ersatzgeldzahlung gleichrangig zur Verfügung. Konkret gilt dies für Vorhaben im Bereich Verkehr, Militär, Telekommunikation – sowie bei Vorhaben, die durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Regelungen zum Ersatzgeld für weitere Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse im Energiebereich werden noch erarbeitet.
Quelle: Die Bundesregierung
17.12.2025 - Berlin
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember das von
Bundesminister Patrick Schnieder vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz
beschlossen. Damit setze die Bundesregierung einen zentralen Auftrag aus dem
Koalitionsvertrag um. Ziel sei ein grundlegender Modernisierungsschub für
Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten, indem Verfahren deutlich
vereinfacht, digitalisiert und erheblich beschleunigt würden. So sollen
Sanierungen und Ausbauten schneller umgesetzt werden können.
Laut Bundesministerium für Verkehr (BMV) stehe Deutschland vor einer zentralen Zukunftsaufgabe: Marode Brücken, überlastete Schienenwege und sanierungsbedürftige Wasserstraßen träfen bislang auf langwierige und komplexe Genehmigungsprozesse. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz setze hier an und schaffe durch die Änderung maßgeblicher Verfahrens-, Fachplanungs- und Umweltvorschriften die rechtlichen Voraussetzungen für mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur.
Bundesverkehrsminister Schnieder: „Wir beenden die Zeit der Dauerverfahren. Deutschland braucht eine Infrastruktur, die Sicherheit, Mobilität und wirtschaftliche Stärke garantiert. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffen wir ein modernes, digitales und wegweisendes Planungsrecht. Wir geben Behörden und Unternehmen endlich Tempo, Klarheit und Verlässlichkeit – damit Sanierungen und Ausbauten dort ankommen, wo sie gebraucht werden: auf unseren Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwegen.“
Die Modernisierung des Planungsrechts habe bedeutende Auswirkungen – auf Zeit, Geld und Akzeptanz. Durch die Vermeidung doppelter Prüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren könnten Monate bis Jahre eingespart werden. Durch digitale Verfahren mit Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützter Einwendungsbearbeitung könnten sich Prozesse um bis zu 30 Prozent verkürzen.
Verbindliche Fristen verhinderten Stillstand durch Nichtentscheidungen. Wenn damit Infrastrukturprojekte nur um zehn Prozent effizienter würden, könnte die Bundesregierung mit den vorhandenen Mitteln deutlich mehr Projekte umsetzen. Zudem könnten inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Bauprojekten durch schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse reduziert werden.
Dafür habe das Bundesverkehrsministerium einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verfahren zum einen ganzheitlich in den Blick nehme und zum anderen dort effizienter und schneller mache, wo es erforderlich sei. Die politische Einigung zu den Inhalten des Gesetzes am 10./11. Dezember 2025 stelle darüber hinaus klar, dass weitergehende Änderungen im Umweltrecht auf Grundlage der Regelungsvorschläge des BMV durch ein zweites Gesetzgebungspaket bis Ende Februar durch das Bundesumweltministerium (BMUKN) vorgelegt würden. Das zeige, dass die Bundesregierung gemeinsam und auf allen Rechtsgebieten für die nötige Beschleunigung sorge.
Informationen zu den
zentralen Inhalten des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes finden Sie hier:
www.bmv.de/infopapier-infrastruktur-zukunftsgesetz
Der Gesetzesentwurf ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bmv.de/entwurf-infrastruktur-zukunftsgesetz
Quelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
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