03.03.2026 - Frankfurt am Main / Berlin
Mitte Dezember 2025 ist die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mittels zinsverbilligter KfW-Kredite und kommunaler Zuschüsse gestartet. Seit dem Start konnten rund 17.000 neue Wohneinheiten gefördert werden. Jetzt werden die Zinssätze zum 2. März weiter gesenkt. Eine Förderung ist dann für einen Zinssatz von 1% eff. p.a. möglich, parallel sinken auch die Zinsen im Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) für den Neubau eines Effizienzhauses 40 auf nun 0,6% eff. p.a. (jeweils 10 Jahre Laufzeit und 10 Jahre Zinsbindung).
Von den verbesserten Förderkonditionen profitieren auch kommunale Gebietskörperschaften, die ab sofort bei der KfW höhere Zuschüsse für klimafreundliche Neubauvorhaben beantragen können.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: "Der Wohnungsbau ist mit großem Schwung ins Jahr 2026 gestartet. Fast elf Prozent mehr Baugenehmigungen in 2025, der überwiegende Teil davon in der zweiten Jahreshälfte, zeigen, dass die Trendwende im Wohnungsbau begonnen hat. Diesen Trend wollen wir weiter verstärken. Mit einer deutlichen Senkung der Zinsen im EH55-Förderprogramm sorgen wir dafür, dass noch mehr Mittel direkt in den Wohnungsbau fließen und der Bauüberhang weiter abgebaut werden kann. In den vergangenen zwei Monaten konnten wir rund 17.000 neue Wohneinheiten mit dem EH55-Programm fördern. Aber da geht noch mehr! Die niedrigen Endzinsen machen es für die Branche noch attraktiver, genau jetzt in den Wohnungsbau zu investieren. Und wer im EH40-Standard bauen will, kann auch hier von niedrigeren Zinsen profitieren. Das ist ein weiterer Impuls für die Branche und ein Zeichen, dass die Bundesregierung konsequent die richtigen Weichen stellt."
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW verbessern die Konditionen für die Neubauförderung im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ deutlich. Der Kreditzins für die im Rahmen dieses Programms befristet wiederaufgenommene Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards sinkt auf einen Signalzinssatz von ab 1% effektiver Jahreszins (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung): Private und gewerbliche Investoren können die aus Mitteln des Bundes verbilligten KfW-Darlehen ab Montag, 2. März 2026, zu den neuen, verbesserten Konditionen über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Effizienzhaus 55-Förderung ist, dass die Bauprojekte bereits geplant sind und eine Baugenehmigung vorliegt. Seit dem Start Mitte Dezember vergangenen Jahres wurde bereits der Neubau von rund 17.000 neuen Wohneinheiten gefördert.
Eine Zinssenkung zum 2. März 2026 gibt es auch bei der Förderung des „Effizienzhauses 40“ im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (0,6% effektiver Jahreszins. bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung). Die Darlehenszinsen werden aus Mitteln de s Bundes verbilligt.
Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt: „In Deutschland besteht ein dringender Bedarf an zusätzlichen Wohnungen. Gemeinsam mit dem Bauministerium setzen wir einen weiteren, wichtigen Impuls für eine Beschleunigung im Wohnungsbau: Wir senken die Zinsen für klimafreundliches Bauen deutlich und sorgen so dafür, dass sich Wohnungsneubau finanziell besser rechnet. Die im Dezember befristet wiederaufgenommene Förderung des Effizienzhauses 55 gibt es zu einem Signalzins ab 1%. Höhere energetische Standards im Neubau werden mit noch niedrigeren Zinsen unterstützt. Von der Förderung profitieren Investoren, Mieter und die Gesellschaft – durch günstigere Kreditkosten, dauerhaft geringere Wohnnebenkosten, mehr bezahlbaren Wohnraum und positive Effekte für das Klima.“
Auch für kommunale Gebietskörperschaften gibt es ab Montag, den 2. März 2026, bessere Förderkonditionen für klimafreundliche Neubauvorhaben: Die Höhe der Zuschüsse wird angehoben.
Neben Wohngebäuden ist auch der klimafreundliche Neubau von Nichtwohngebäuden förderfähig.
Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die KfW zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die detaillierten Produktbedingungen und tagesaktuellen Zinskonditionen finden sie hier:
www.kfw.de/297 (Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude)
www.kfw.de/498 (Klimafreundlicher Neubau – Kommunen)
Quellen: KfW, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Fotos: Thorsten Futh / KfW-Bildarchiv, Steffen Kugler / Bundesregierung, Thorsten Futh / KfW
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