Alle Informationen zur Mitgliedschaft

Jetzt Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau werden! Foto: © Production Perig / fotolia.com

Jetzt Mitglied werden!

Werden Sie Teil einer starken Berufsvertretung! Mit rund 7.600 Mitgliedern ist die Bayerische Ingenieurekammer-Bau die größte und einflussreichte Interessenvertretung der Ingenieure im Bauwesen in Bayern.

Als Kammermitglied gestalten Sie die Zukunft Ihres Berufsstandes aktiv mit. Sie  knüpfen wertvolle Kontakte und Netzwerke und können sich in unseren Arbeitskreisen engagieren. Und Sie nutzen unser umfangreiches Service- und Dienstleistungsangebot - kostenfrei!

5 gute Gründe für Ihre Mitgliedschaft

1. Persönliche Beratung

Wir beraten Sie persönlich – gratis!
Wenn Sie fachliche Fragen haben, sind wir immer gerne für Sie da – ob es um eine persönliche Fachberatung geht oder um Rechts-, Vergabe oder Honorarfragen. Auch bei einer Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Und Ihre persönliche Erstberatung ist immer kostenfrei.

Wir informieren Sie zuverlässig und regelmäßig!
Als Kammermitglied sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Wir informieren Sie - mit unserer Mitgliederzeitschrift und unserem Newsletter - regelmäßig über Gesetze, Verordnungen, Erlasse und sonstiges Wissenswertes aus dem Bauwesen. Und selbstverständlich natürlich auch dann, wenn sich etwas in der Bayerischen Bauordnung, der HOAI oder der Energieeinsparverordnung ändert.

2. Wettbewerbsvorteile

Nutzen Sie Ihren exklusiven Informationsvorsprung!
Als Kammermitglied informieren wir Sie exklusiv zu wichtigen fachlichen und beruflichen Themen und Entwicklungen. Neue Broschüren und Arbeitshilfen erhalten Sie als Erstes. Und auch unsere Mitgliederzeitschrift ist gratis für Sie.

Exklusiver Eintrag in unsere Servicelisten
Tragen Sie sich mit Ihren besonderen fachlichen Qualifikationen in unsere Servicelisten ein. Die Servicelisten sind eine wichtige Auskunftsquelle für potenzielle Auftraggeber - und ein Wettbewerbsvorteil für Sie als Kammermitglied.

Marketing- und Werbemöglichkeiten
Tragen Sie sich als Kammermitglied exklusiv in die Planer- und Ingenieursuche, unsere Online-Experten-Datenbank ein. Mit über einer Million Besucher im Jahr ist unsere Internetseite eine wichtige Auskunftsquelle für Auftraggeber. Nutzen Sie sie für Ihre Werbung!

Kompetenzvorsprung bei Auftraggebern!
Zeigen Sie Ihren Auftraggebern Ihre Kompetenz durch den Mitgliedsstempel unserer Kammer, den Sie nur als Mitglied exklusiv erhalten. Und mit Ihrem persönlichen Fortbildungszertifikat „Ingenieur-Qualität durch Fortbildung“ erhalten Sie ein Qualitätsmerkmal für Ihre Kunden und Auftraggeber, mit dem Sie werben können.

3. Geld sparen

Preisvorteile bei unseren Partnern für Sie!
Als Kammermitglied erhalten Sie besonders vorteilhafte Konditionen unserer Partner bei der Nutzung zahlreicher Dienstleistungsangebote.

Ermäßigungen und Frühbucherrabatt bei über 150 Fortbildungsangeboten!
Mit den Fortbildungen unserer Ingenieurakademie Bayern sparen Sie bares Geld. Denn als Kammermitglied erhalten Sie bei allen Seminaren rund 30 Prozent Ermäßigung – und mit unsrem Frühbucherrabatt sparen Sie sogar bis zu 50 Prozent.

Exklusive Veranstaltungen und Exkursionen!
Nehmen Sie an interessanten Veranstaltungen, Fachforen, Regionalveranstaltungen zu aktuellen Themen oder an Baustellenexkursionen teil - kostenfrei. Als Mitglied werden sie bei der Platzvergabe vorrangig behandelt. Und Sie erhalten natürlich einen fachlichen Informationsvorsprung vor Ihren Mitbewerbern.

4. Mitreden. Mitgestalten.

Werden Sie Teil einer starken Berufsvertretung
Mit unseren rund 7.000 Mitgliedern vertreten wir die beruflichen Interessen der bayerischen Ingenieure im Bauwesen mit einer Stimme. Gestalten Sie die Zukunft unseres Berufsstandes aktiv mit und setzen Sie wichtige Impulse für die Kammerpolitik. Gemeinsam setzen wir uns für optimale Rahmenbedingunen und eine breite öffentliche Wahrnehmung unseres Berufs ein.

Wertvolle Kontakte knüpfen und berufliche Netzwerke ausbauen
Wir sind eine „Mitmach-Kammer“, bei der unsere Mitglieder aktiv mitentscheiden und mitbestimmen. Als Kammermitglied können Sie sich in unseren Arbeitskreisen fachlich austauschen und aktiv engagieren. Aus den Ergebnissen dieser Arbeit entstehen Broschüren, Arbeitshilfen, Initiativen oder Wettbewerbe. So profitieren Sie von unseren Netzwerken und können Ihr fachliches Know-how einbringen.

Politisch Einfluß nehmen - Mitglied werden!
Als anerkannter Ansprechpartner der Politik vertreten wir die Interessen der Ingenieure dort, wo weitreichende Entscheidungen gefällt werden: in den politischen Gremien und bei Gesetzesinitiativen. Jedes neue Kammermitglied vergrößert das politische Gewicht des Berufsstandes. Und nur als Kammermitglied können Sie die Mitglieder der Vertreterversammlung – das „Parlament der Ingenieure“ – wählen. Oder selbst für die Wahl kandidieren.

5. Sichere Altersversorgung

Darauf können Sie bauen!
Als Kammermitglied stehen Ihnen mit der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau verschiedene Vorsorgemöglichkeiten offen, auf die sie bauen können – darunter eine berufsständische Altersversorgung und eine Daseinsvorsorge für Berufsanfänger.

  • Flexibler Renteneintritt
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Individuelle Ausbaufähigkeit der Versorgung

Eigenes Fürsorgewerk
Auch wenn es Ernst wir, lassen wir Sie nicht allein. Mit unserem Fürsorgewerk, dem Karl-Kling-Sozialfonds, unterstützen wir Kammermitglieder oder deren Angehörige, die unverschuldet in Not geraten sind - schnell und unkompliziert.

Wer kann Mitglied werden?

Kammermitglied können Ingenieure werden, die Wohnsitz, Niederlassung oder ihre überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern haben. Als Ingenieur im Bauwesen können Sie entweder freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied der Kammer werden.

Freiwillige Mitglieder
Beratende Ingenieure

Der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kann freiwillig als Mitglied beitreten, wer Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern hat und entweder

  • in die Liste Beratender Ingenieure eingetragen ist, ohne im Bauwesen tätig zu sein, oder
  • im Bauwesen tätig ist, ohne in die Liste Beratender Ingenieure eingetragen zu sein, und berechtigt ist, die im Ingenieurgesetz genannten Berufsbezeichnungen zu führen.

Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder werden folgende Formulare benötigt:

Stammdaten und 
Antrag auf Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder

Sollten Sie mehrere Anträge gleichzeitig stellen, müssen Sie das Formular Stammdaten nur einmal einreichen.

Weitere Informationen:
Merkblatt über die Mitgliedschaft
Gebühren- und Beitragsübersicht

Mit der Mitgliedschaft in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entsteht im Regelfall die Mitgliedschaft in der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau (Versorgungswerk).
Als freiwilliges Mitglied unserer Kammer können Sie sich – insbesondere bei gleichzeitigem Bestehen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung – entweder eine Zusatzversorgung aufbauen oder von der Mitgliedschaft in der Ingenieurversorgung befreien lassen.
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zur Ingenieurversorgung.

 In die Liste Beratender Ingenieure kann auf Antrag eingetragen werden, wer

  • Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern hat,
  • nach den Vorschriften des Bayerischen Ingenieurgesetzes berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur zu führen,
  • nach dem Studium eine entsprechende praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren ausgeübt hat und
  • seinen Beruf eigenverantwortlich und unabhängig ausübt.

Auf die Zeit der praktischen Tätigkeit können berufsfördernde Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau im Aufgabenbereich der technischen und wirtschaftlichen Planung und des Baurechts sowie ein Jahr eines einschlägigen abgeschlossenen Master-Ingenieurstudiengangs angerechnet werden.

Die im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure sind Pflichtmitglieder

Ingenieure, die nicht dem Bauwesen, sondern einer anderen Fachrichtung zuzuordnen sind, z.B. dem Schiffsbau, Kraftfahrzeugbau oder Flugzeugbau, werden nicht Pflichtmitglied der Kammer. Sie können aber in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen werden und freiwilliges Mitglied werden.

Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Eintragung in die Liste der Beratenden  Mitglieder werden folgende Formulare benötigt:
Stammdaten 
und
Antrag auf Eintragung in die Liste der im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure
oder
Antrag auf Eintragung in die Liste der nicht im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure

Das jeweilige Antragsformular enthält im Anhang eine Projektliste. Sollten Sie eine weitere Projektliste benötigen, finden Sie diese unter dem folgenden Link:
Projektliste Beratende Ingenieure

Sollten Sie mehrere Anträge gleichzeitig stellen, müssen Sie das Formular Stammdaten nur einmal einreichen.

Weitere Informationen:
Merkblatt zur Mitgliedschaft
Gebühren- und Beitragsübersicht

Die im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure sind als Pflichtmitglieder – wenn keine Ausnahmen oder Befreiungstatbestände vorliegen – obligatorisch im Versorgungswerk versichert.

Die nicht im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure können der Bayerischen freiwillig als Mitglied beitreten. Mit der Mitgliedschaft in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entsteht im Regelfall die Mitgliedschaft in der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau (Versorgungswerk).
Als freiwilliges Mitglied unserer Kammer können Sie sich entweder eine Versorgung aufbauen oder von der Mitgliedschaft in der Ingenieurversorgung befreien lassen.

Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zur Ingenieurversorgung

Für Kammermitglieder: Mehr Service - mehr Vorteile

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Ermäßigte Fortbildungen

Ermäßigte Fortbildungen bei unserer Ingenieurakademie Bayern

Ermäßigungen bei Partnern

Sonderkonditionen für Kammermitglieder bei unseren Kooperationspartnern

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Kostenfreie Stellenbörse

Kostenfreie Stellenbörse

Karl-Kling-Sozialfonds

Karl-Kling-Sozialfonds
 

(Foto: © Production Perig / fotolia.com)

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Michaela Frank und Marina Tubina

Infopaket Mitgliedschaft

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Broschüre: Mitgliedschaft und Listeneintragung

Broschüre Mitgliedschaft und Listeneintragung

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Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen - Foto: © Morgan4uall / pixabay.com

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Für Studenten und Berufseinsteiger / Foto: stokkete / fotolia.de

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Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München