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Prüfung Voraussetzungen - Ingenieurstudium

Ein Ingenieurstudium
hat eine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern in Vollzeit und
die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik überwiegen.
  • Ich habe ein Ingenieurstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule abgeschlossen.
 
  • Ich habe ein Ingenieurstudium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen.
    Die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin durch die zuständige Stelle (z.B. Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Regierung von Schwaben) wurde erteilt.
 
  • Ich habe ein Ingenieurstudium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen.
    Die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin wurde noch nicht erteilt oder beantragt.
 
  • Ich habe kein Ingenieurstudium absolviert.
 

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Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München