Wegweiser Mitgliedschaft
Prüfung Voraussetzungen - Eigenverantwortlichkeit?
Eigenverantwortlich tätig sind Ingenieure,
die selbständig ein Unternehmen führen,
sich mit anderen zu diesem Zweck zusammengeschlossen haben oder
als leitende Angestellte arbeiten,
ferner Hochschullehrer in Nebentätigkeit.
Hauptberuflich bin ich tätig
- als Inhaber/in
oder
als Gesellschafter/in eines Unternehmens.
- als Geschäftsführer/in
oder
als Prokurist/in
oder
als Handlungsbevollmächtigte/r in einem Unternehmen.
- als Hochschullehrer im Beamtenverhältnis.
Gleichzeitig übe ich den Ingenieurberuf im Rahmen einer eigenverantwortlichen genehmigten Nebentätigkeit aus.
- Keiner der oben genannten Sachverhalte trifft zu, da ich als Angestellte/r oder Beamte/r nicht eigenverantwortlich tätig bin.
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