Wegweiser Mitgliedschaft

Prüfung Voraussetzungen - Eigenverantwortlichkeit?

Eigenverantwortlich tätig sind Ingenieure,
die selbständig ein Unternehmen führen,
sich mit anderen zu diesem Zweck zusammengeschlossen haben oder
als leitende Angestellte arbeiten,
ferner Hochschullehrer in Nebentätigkeit.

Hauptberuflich bin ich tätig

  • als Inhaber/in 
    oder
    als Gesellschafter/in eines Unternehmens.
 
  • als Geschäftsführer/in
    oder
    als Prokurist/in
    oder
    als Handlungsbevollmächtigte/r in einem Unternehmen.
 
  • als Hochschullehrer im Beamtenverhältnis.
    Gleichzeitig übe ich den Ingenieurberuf im Rahmen einer eigenverantwortlichen genehmigten Nebentätigkeit aus.
 
  • Keiner der oben genannten Sachverhalte trifft zu, da ich als Angestellte/r oder Beamte/r nicht eigenverantwortlich tätig bin.
 

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